Hallo zusammen! Nachdem mein Depotübertrag der LVMH-Position von comdirect zu DKB erfolgreich war, beschreibe ich in diesem Artikel heute, das Vorgehen um die Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% zu reduzieren. Die Dokumentation zum Depotübertrag findet ihr in diesem Artikel. Die Befreiung kostet bei der DKB rund 12 € und gilt für 3 Jahre.
Inhaltsverzeichnis
- In 4 Schritten zur Vorabbefreiung
- Was ist das Problem der Quellensteuer?
- Wann lohnt sich die Vorabbefreiung?
- Warum DKB?
- Her mit den Formularen
- Ausfüllhilfe Formular
- Ausgefülltes Formular an das Finanzamt senden
- Antwort vom Finanzamt
- Wohin mit dem ausgefüllten Formular?
- Wann muss das Formular spätestens bei der DKB AG vorliegen?
- Kosten
- Wann sollte man die Befreiung beantragen?
- Wann muss das Formular spätestens bei der DKB AG vorliegen?
- Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Ausfüllhilfe
- Wie oft ist das Formular abzugeben?
- Wie lange dauert es?
- Gebühr
- Französische Finanztransaktionssteuer
- Noch Fragen?
Update am 05.08.21: Leider kann ich nicht genau sagen, wie lange es nun schlussendlich bis zum Eintrag durch die DKB gedauert hat, da ich hier keine separate Info erhalten habe. Ich habe selbst gestern dort per E-Mail nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass der Eintrag erfolgreich vorgenommen wurde:

Somit ist das zumindest „der Beleg“ dafür, dass die Anleitung wie hier beschrieben funktioniert. 🙂
Die nächste LVMH-Dividende wird voraussichtlich Anfang Dezember gezahlt werden, dann kann ich euch den steuerlichen Vergleich zeigen.
In 4 Schritten zur Vorabbefreiung
- Falls noch nicht vorhanden: Kostenloses Online-Depot bei der DKB eröffnen*
- Formular zur Vorabbefreiung anfordern (Muster-Text weiter unten im Beitrag.)
- Formular ausgefüllt an dein zuständiges Finanzamt senden (Geht häufig auch per E-Mail)
- Unterzeichnetes Formular in zweifacher Ausfertigung an die DKB senden (postalisch!)
Was ist das Problem der Quellensteuer?
Eigentlich sollte auf Kapitalerträge aus Frankreich mit Wohnsitz in Deutschland aktuell eine Quellensteuer von 12,8% erhoben werden.
Der gesetzliche Quellensteuerabzug auf französische Dividendenzahlungen beträgt 28%. „Nicht in Frankreich Gebietsansässige“ haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Quellensteuerabzug auf 12,8% zu vermindern.
Wie ihr hier seht, wurden mir bei meiner letzten Dividende von LVMH satte 26,5% Quellensteuer einbehalten. (Im Jahr 2020 waren es sogar immer 28%) Um diese Besteuerung zu verringern gibt es eine Möglichkeit über den „Antrag auf Vorabermäßigung“.
Hier einmal exemplarisch die Besteuerung „bisher“ bei einem Depot wo ich diese Möglichkeit nicht aktivieren kann:

*Nach erfolgreicher Einrichtung bei der DKB sieht das Dokument dann wie folgt aus:*

Da ich plane, meine LVMH-Position weiter auszubauen und auch in Richtung Danone und Air Liquide interessiert bin, habe ich mich der Thematik nun einmal angenommen und beschreibe hier, wie man vorgehen kann, um das Thema Quellensteuer zu „verbessern“.
Wann lohnt sich die Vorabbefreiung?
Die Befreiung kostet für 3 Jahre rund 12 € – dazu kommt dann noch die Tatsache, dass man noch 1 % Steuern im Vgl. zu Deutschland sparen kann würde ich sagen: Sobald die zu erwartende Dividende die Gebühr maßgeblich übersteigt kann es Sinn machen die Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren.
Warum DKB?
Bei der DKB ist es vergleichsweise „einfach und günstig“ das entsprechende Formular für jeweils 3 Jahre zu hinterlegen, das mir ermöglicht mit den eigentlich richtigen 12,8% besteuert zu werden. Der Antrag kostet hier rund 12 €, bei anderen Banken ist das deutlich teurer.
Die genaue Vorgehensweise zur Beschaffung/zum Ausfüllen des steuerlichen Formulars folgt jetzt.
Her mit den Formularen
Zunächst benötigen wir von der DKB das 6-seitige Dokument „Formular 5000DE- Wohnsitzbescheinigung“. Dieses wird ausgefüllt und anschließend zum Finanzamt gesendet. Die Antwort des Formulars kann man dann wieder bei der DKB einreichen um in den Genuss der Befreiung zu kommen. Diese Vorabbefreiung ist für 3 Jahre gültig und kostet einmalig 11,90 €.
Das Formular könnt ihr auch hier erhalten: impots.gouv.fr (Übersicht aller Formulare)
Zum Erhalt des Formulars habe ich zunächst „formlos“ eine Anfrage über den DKB-Kontakt-Service gestellt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Aktien aus Frankreich würde ich gerne das Formular zur Vorabbefreiung bei französischer Quellensteuer bei Ihnen einreichen.
Können Sie mir das Formular bitte zusenden? Viele Grüße (…)„
Einen Tag später hatte ich auch schon alle Dokumente von der DKB dazu per E-Mail zugesandt bekommen.
Ausfüllhilfe Formular
Für das Formular erhaltet ihr von der DKB zusätzlich noch einmal eine Ausfüllhilfe für die PDF-Datei. Hier seht ihr genau, welche Felder ausgefüllt werden sollen. Beachtet beim Ausdruck, dass ihr es doppelseitig bedruckt, d.h. je Ausfertigung (2 x Deutsch, 1 x Französisch) ein einziges Blatt mit Vorder- und Rückseite.

Im Formular ist also einfach alles parallel zur Ausfüllhilfe einzutragen – Ihr müsst nur Seite 1 mit euren Daten füllen – die Inhalte auf der zweiten Ausführung, sowie weiter unten auf Französisch werden automatisch übernommen.

Wichtig ist lediglich, dass ihr am Besten immer „ALLEMAGNE“ statt Deutschland schreibt.
Bitte beachtet, dass keinerlei Streichungen auf dem Formular vorgenommen werden. Dieses führt regelmäßig zu Ablehnungen bei der Lagerstelle. Verwendet bitte nicht das Wort „DEUTSCHLAND“ – stattdessen das Wort „ALLEMAGNE“*
Wenn ihr fertig seid, habt ihr also insgesamt 3 Seiten (je doppelseitig bedruckt) vorliegen. Davon sind 2 auf Deutsch und 1 auf Französisch. Alle 3 Seiten kommen dann in einen Briefumschlag für das Finanzamt.
Ausgefülltes Formular an das Finanzamt senden
Das ausgefüllte Formular sendet ihr dann an euer jeweiliges Finanzamt. Damit wird euch dann der „Wohnsitz in Deutschland“ bestätigt. In meinem Fall habe ich noch ein zusätzliches Blatt als „Anschreiben“ beigefügt, weil ich nicht einfach nur „kommentarlos“ die Formulare dort hin senden wollte. (Wäre aber wohl auch kein Problem, das Anschreiben wegzulassen!)
„Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie ein Formular (Wohnsitzbescheinigung) zur steuerlichen Vorabbefreiung für Dividendenerträge aus Frankreich.
Bitte senden Sie mir das Formular ausgefüllt wieder zurück.
Vielen Dank im Voraus. (…)“
Dann heißt es abwarten. Sobald das unterzeichnete Formular wieder bei euch eintrifft geht es dann weiter; nämlich auf dem Postweg in zweifacher Ausfertigung an die DKB.
Ein Hinweis aus der Community noch zum Versand an das Finanzamt: Die Blätter sollten weder gelocht, noch getackert dort hin versandt werden. Sonst kann es vorkommen, dass sie abgelehnt werden (müssen). Also einfach die Formulare ohne weitere „Modifizierung“ in einen Umschlag und ab dafür.
Antwort vom Finanzamt
Bei mir hat es ca. 1 Woche gedauert, bis ich das Formular unterzeichnet vom Finanzamt zurück erhalten habe. Im Brief enthalten war ein Deckblatt mit dem Titel „Ansässigkeitsbescheinigung„, sowie das unterzeichnete und abgestempelte Formular, einmal auf Deutsch, einmal auf Französisch. (Eines der deutschen Formulare wird dort einbehalten.)
Nun ist noch wichtig, dass ihr auch eure eigene Unterschrift darauf nicht vergesst und dann kann es an die DKB versendet werden. Ihr müsst dabei nur das Formular auf französisch in zweifacher Ausfertigung an die DKB senden. Hier im Bild noch einmal die wichtigen Dinge, die ihr nicht vergessen solltet:

Ich habe also die beiden Seiten in einen Umschlag gepackt und zusätzlich noch einen Zettel mit meiner DKB Depot- und Kundennummer dazugelegt.
Wohin mit dem ausgefüllten Formular?
Das unterzeichnete Formular sendet ihr dann (in zweifacher Ausfertigung) unter Angabe der DKB Depot- bzw. Kundennummer im Original an:
Deutsche Kreditbank AG
FB Handelsservice / Depot B
Taubenstr. 7-9
10117 Berlin
Wann muss das Formular spätestens bei der DKB AG vorliegen?
Frühestmöglich. Eine genauere Angabe ist nicht möglich, da Fristen bei der Lagerstelle je nach Zahlung variieren. Drei Wochen vor Zahlbarkeit der ersten Dividende ist die Hinterlegung bei der Lagerstelle zwingend erforderlich.
Kosten
Für die Hinterlegung berechnet die DKB aktuell eine Gebühr i.H.v. 11,90 EUR gemäß Preis und
Leistungsverzeichnis. (https://www.dkb.de/kundenservice/preise_bedingungen/)
(Evtl. müsste man hier noch die Kosten für das Porto an DKB und ggfls. Finanzamt mit einberechnen.)
Wann sollte man die Befreiung beantragen?
Dazu folgender Hinweis der DKB:
Da die DKB AG alle Bestände, die mit einem reduzierten Quellensteuerabzug gezahlt werden sollen, 3 Wochen vor jeder Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss, können etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) und Verschlüsselungen nach diesem Termin bis zum Dividendenstichtag nicht berücksichtigt werden!
Wann muss das Formular spätestens bei der DKB AG vorliegen?
4 Wochen vor Ex-Tag der ersten Dividendenzahlung.
Da die DKB AG alle Bestände, die mit einem reduzierten Quellensteuerabzug gezahlt werden sollen, 4 Wochen vor Ex Tag der ersten Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss, können etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) nach diesem Termin nicht berücksichtigt werden!
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Attestation de Residence (Wohnsitzbescheinigung) 5000-DE in zweifacher Ausfertigung
Ausfüllhilfe
Hinweise:
- Das Formular ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen
- Es ist nach Möglichkeit in elektronischer Form auszufüllen.
- Das Formular muss beidseitig bedruckt werden, d.h. ein einziges Blatt mit Vorder- und
Rückseite! – Wichtig: die Rückseite muss komplett frei bleiben (keine Eintragungen). - Das Formular muss auf den Namen des Depotinhabers lauten. Bei Ehegattendepots sind
deshalb beide Namen anzugeben, die Angabe einer Steuernummer bzw. Tax ID ist dabei
ausreichend. - Streichungen und Ergänzungen auf dem Formular sind unzulässig.
- Blatt 1 behält das zuständige Wohnsitzfinanzamt, Blatt 2 ist vom Kunden aufzubewahren, nur Blatt 3 (beachtet den doppelseitigen Ausdruck! Im PDF-Dokument mit dem Formular zur Wohnsitzbescheinigung sind „6 Seiten“ enthalten, wenn man es doppelseitig druckt ist Blatt 3 also die Seite mit der französischen Version) (Ausfertigung in französischer Sprache) muss für die französische
Steuerbehörde bei der DKB AG –zweifach- eingereicht werden. - Die Steuernummer bzw. TaxID ist eine Pflichtangabe
- Die Datierung des Kunden und des Finanzamtes muss in dem Kalenderjahr erfolgen, für
welches die Vorabbefreiung erwirkt werden soll (bereits im Vorjahr datierte Formulare werden abgelehnt). - bei minderjährigen Depotinhabern ist zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde
einzureichen. - Verwenden Sie bitte nicht das Wort „DEUTSCHLAND“ – nutzen Sie stattdessen das Wort
„ALLEMAGNE“
Wie oft ist das Formular abzugeben?
Das 5000DE Formular ist für das laufende Jahr plus zwei weitere Kalenderjahre gültig und muss nach diesem Zeitraum bis zum 31.03. des Folgejahres erneuert werden. Hinweis: Wird im Folgejahr kein neues Dokument eingereicht, behält sich die franz. Zahlstelle vor, Dividendenzahlungen im 1. Quartal des Folgejahres mit vollem Quest-Satz abzurechnen, da steuerrechtlich die Ansässigkeitsbescheinigung nur für das laufende Kalenderjahr gilt. Januar bis März ist als Kulanzzeitraum zur Einreichung des „Folge-Dokumentes“ zu verstehen.
Wie lange dauert es?
Vom Anfordern des Formulars zur Vorabbefreiung bis zur Bestätigung der DKB hat es insgesamt ca. 3 Wochen gedauert.
Gebühr
Die Gebühr für die Eintragung wurde mir erst im September abgebucht – achtet also darauf, dass ihr den entsprechenden Betrag auf den Girokonto vorliegen habt.

Französische Finanztransaktionssteuer
Zu beachten ist beim Kauf von französischen Aktien auch die Finanztransaktionssteuer.
Es fällt eine Steuer von 0,3% an, wenn:
- Das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von mehr als 1 Milliarde € hat
- Fällt nur beim Kauf an, nicht beim Verkauf
- Steuer wird vom Kaufpreis berechnet
Hier am Beispiel meiner Position von L’Oreal

Auf der Webseite von Clearstream findet ihr weitere Informationen dazu.
Noch Fragen?
Falls es nun noch Fragen zum Thema „Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren“ gibt, gerne in die Kommentare damit!
Aktiengram auf Social Media
⚠️ Disclaimer: Das Investieren in Wertpapiere ist mit Risiken verbunden. Ihr handelt immer auf eure eigene Verantwortung! Bitte betreibt dabei immer eure eigene Recherche. Das gilt sowohl für Gebühren, Kennzahlen als auch für die Qualität von Aktien, Anleihen, ETFs und sonstigen Wertpapieren. Die genannten Informationen oder Kennzahlen wurden nach bestem Wissen und Gewissen notiert. Dabei besteht keine Garantie auf Richtigkeit oder Aktualität der Daten. Die genannten Informationen stellen keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und auch keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten dar. Es handelt sich zu keinem Zeitpunkt um eine Anlageberatung, Empfehlung, Steuerberatung oder sonstige fachliche Beratung.
„Da die DKB AG alle Bestände, die mit einem reduzierten Quellensteuerabzug gezahlt werden sollen, 4 Wochen vor Ex Tag der ersten Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss, können etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) nach diesem Termin nicht berücksichtigt werden!“
Sind damit Aktiensparpläne auf französische Unternehmen auch bei der DKB mit Vorabbefreiung ein Problem? Wie läuft das dann wenn ein Teilbestand erst nach so einem Stichtag eingebucht würde? Zwei Dividendenbescheinigungen für die Teilbestände? Eine mit einem gemischten Quellensteuersatz?
Hey, bei der DKB gibt es derzeit keine Aktiensparpläne. Man kann dort nur „Einzelkäufe“ machen. Beim Depotübertragung werden auch generell keine Bruchstücke übertragen, also hat man in jedem Fall nur eine ganzzahlige Anzahl Aktien im Depot. ☺️
Keine Aktiensparpläne? Da müsste ich ja doch noch mal überdenken bei der DKB auch noch ein Depot zu eröffnen 😉
Was ich aber mit Teilbestand meine bezieht sich gar nicht mal unbedingt auf Bruchstücke. Angenommen es sind 18 Stück von irgendeiner Aktie bereits rechzeitig im Depot und dann werden noch mal 2 Stück innerhalb dieser letzten 4 Wochen vor Ex Tag nachgekauft. Wie werden diese beiden Teilbestände der 20 Stück dann behandelt?
Hallo Lisa, ich bin Mitarbeiter der DKB. Ich hätte eine Bitte an dich. Du schreibst von 2 Ausfertigung des Formulars die wir benötigen (Original und Kopie) tatsächlich brauchen wir 2 Originale. Warum? Aktienbestände können im Inland (Girosammel nach Kauf an einer Inlandsbörse) und im Ausland ( Wertpapierrechnung nach Kauf im Ausland oder Stockdividende) verwahrt werden. Um alle Bestände ordentlich anmelden zu können brauchen wir das Formular doppelt im Original (Kopien werden von der Lagerstelle regelmäßig abgelehnt)
Danke
PS: Seit ca 3 Wochen gibt es auch Aktiensparpläne bei der DKB. Vorerst nur auf die 30 DAX-Aktien. Das Angebot wird aber sicherlich bald ausgeweitet. 🙂
Hallo Janek,
klasse, vielen lieben Dank für deine Ergänzung! Habe ich im Beitrag gleich angepasst.
Und auch danke für den Hinweis zu den neuen Aktiensparplänen; das ist bisher an mir vorbeigegangen; aber eine tolle Entwicklung!
Liebe Grüße,
Lisa
Hallo Lisa,
danke für die Anleitung. Habe gerade nachgeschlagen wie ich das vor zwei Jahren bei der DKB gemacht habe.
Wurde jetzt von der DKB angeschrieben, dass mein altes Formular vom Mitte 2019 abgelaufen ist und ich das nochmals neu einreichen muss.
Beim „Zur DKB senden“ Bild wird noch die Kopie erwähnt, im Text passt es schon.
Das war bei mir damals auch ein Problem, weil ich anfangs nur ein französisches Formular an DKB geschickt hatte, was dann einen erneuten Gang zum Finanzamt zur Folge hatte …
Viele Grüße
Martin
Hallo, danke für die Tipps, das hat sehr geholfen. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen:
Wo kommt die Steuer-Nr/TaxID hin?
Man soll auch Abschnitt VII bei Formular 5000 ausfüllen. Da hab ich insb. bei der rechten Spalte (Anzahl Anteilsinhaber, Prozentsatz Anteilsinhaber) kein Idee.
Und das Formular 5001: Die Spalten 4 u. 5 (Besteuerung der Muttergesellschaften). Auch keine Idee was man da hin soll.
Hallo Peter, danke dir. Ich habe selbst nur auf der Seite 1 der PDF Eintragungen gemacht. Also wie hier beschrieben: Link zum Bild
Wenn du das verlinkte Formular nutzt, füllst du nur die Seite 1 aus und alles auf französischer Sprache wird unten automatisch eingetragen. Sofern du es am PC mit einem PDF-Reader einträgst.
„Im Formular ist also einfach alles parallel zur Ausfüllhilfe einzutragen – Ihr müsst nur Seite 1 mit euren Daten füllen – die Inhalte auf der zweiten Ausführung, sowie weiter unten auf Französisch werden automatisch übernommen.“
Die eigene Steuernummer kommt in den Abschnitt: IV) Erklärung der ausländischen Verwaltung in das Feld “ der Empfänger der Erträge bei ihm unter folgender Steuernummer geführt wird ………………………….………….…..
(falls es eine solche Nummer gibt). “
Liebe Grüße
Danke für die Rückmeldung. Vom Finanzamt habe ich es jetzt zurück, hurra :-D. Den Platz für die Steuernummer habe ich gefunden, da kommt gleich die nächste Frage (hatte gehofft das Finanzamt füllt es aus 😉 ):
Hast du die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer (11-Stellen) genommen, oder die interne vom Finanzamt?
BTW ich muss deutlich mehr zahlen: 50,- EUR Eigengebühren durch die Bank und je zurückgeforderter Zahlung 71,40 EUR Fremdgebühren…lohnt sich für mich also nur weil ich wegen Dividendenauszahlung in Aktien (Vivendi>Universal) fast 1000 € QuSt. zahlen musste. Eigentlich eine Unverschämtheit, und daher lege ich viel Wert drauf das zu reduzieren.
Hallo Peter,
ich habe hier die „steuerliche Identifikationsnummer“ angeben.
Viele Grüße
Hallo Lisa,
Fällt die Quellsteuer auch beim Aktienverkauf an oder nur bei Dividenden?
Gruß Lucas
Moin Lisa, ich verfolge deinen Blog schon eine Weile und ich hab hier in meinem höheren Alter auch schon einige hilfreiche informationen gefunden. unteranderem Parqet. Nun hat mich aber auch dein beitrag mit der Quellensteuer interessiert und so richtig komme ich da auch nicht weiter, da die ganze steuerliche Sache doch recht umfangreich ist und wohl auch micht richtig Gebühren behaftet ist. ich hab da was zb. bei der Ing darüber gelesen. nun ist es aber so, das mich das nicht unbedingt zum aufgeben zwingt und versuche doch irgendwie da dran zu bleiben. da ich nun der englischen Sprach nicht mächtig bin und mich überall durchwurschteln muss, ist mir bei der suche nach der Quellen steuer ein eventuell interessanter Hinweis in die Quere gekommen. ein sogenanntes Fintech unternehme, das hilfe bei der Quellensteuer-rückgewinnung anbietet. Falls du diese schon kennen solltest hat sich mein Komentar erübrigt, Fals nicht, kannst du gerne mal den folgenden Link anklicken und durchstöbern. Und da du ja auch viel testest, wäre das vielleicht was für dich und der Allgemeinheit hier.
https://divizend.com/de/about-us/
grus ulki aus Meck-pomm
Hallo Ulki,
vielen Dank für das Lob und deinen Tipp – Divizend habe ich auch schon auf dem Schirm und finde die Idee dahinter genial. Werde ich mir definitiv ansehen, danke!
Liebe Grüße
Hallo Lisa,
Divizend hilft leider nicht für Frankreich weiter.
Gruß Inge
ups , das war ein falscher link, nutze bitte diesen hier : https://divizend.com/de/
Hallo,
ich kann das mit der DKB nur bestätigen.
Es ist genau so und total unkompliziert.