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Französische Quellensteuer reduzieren

Quellensteuer Frankreich: 12,8% statt 28%

Lisa Osada
von Lisa Osada

Nach dem erfolgreichen Depotübertrag meiner LVMH-Position von der comdirect zur DKB* beschreibe ich in diesem Artikel die Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer in Frankreich auf 12,8%. Die Dokumentation des Depotübertrags findet sich in diesem Artikel. Die Gebühr für die Freistellung wurde von 11,90 € auf 30 € erhöht und ist 3 Jahre gültig.

Update im Dezember 2023: Die DKB erhöht die Gebühr für die Vorabbefreiung auf 30 €. Die Befreiung ist gültig für 3 Jahre. (Im P/L zu finden unter: Einrichtung einer Quellensteuervorabbefreiung)

In 4 Schritten zur Vorabbefreiung

  1. Falls noch nicht vorhanden: Kostenloses Online-Depot bei der DKB* eröffnen
  2. Formular zur Vorabbefreiung anfordern (Muster-Text weiter unten im Beitrag.)
  3. Formular ausgefüllt an dein zuständiges Finanzamt senden (Geht häufig auch per E-Mail)
  4. Unterzeichnetes Formular in zweifacher Ausfertigung an die DKB senden (postalisch!)

Was ist das Problem der französischen Quellensteuer?

Der gesetzliche Quellensteuerabzug auf französische Dividenden beträgt 28%. Auf Kapitalerträge aus Frankreich, die bei einem in Deutschland ansässigen Anleger anfallen, wird eigentlich nur eine Quellensteuer von nur 12,8 % erhoben. „Nicht in Frankreich ansässige Personen“ haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Quellensteuer auf 12,8 % zu senken.

Wie ihr hier im Screenshot sehen könnt, wurden mir bei meiner letzten Dividende von LVMH satte 26,5% Quellensteuer einbehalten. (Im Jahr 2020 waren es sogar noch 28%.) Um diese Besteuerung zu verringern, gibt es eine Möglichkeit über den „Antrag auf Vorabermäßigung“.

Hier ist ein Beispiel für die Besteuerung „bis jetzt“ bei einem Depot, bei dem ich diese Möglichkeit der Vorabbefreiung nicht nutzen kann:

Quellensteuer Frankreich Dividende
Quellensteuer Frankreich Dividende, comdirect

Nach der erfolgreichen Einrichtung der Vorabbefreiung bei der DKB sieht das Dokument dann wie im folgenden Bild dargestellt aus:

Quellensteuer Frankreich: 12,8% statt 28%
Quellensteuer Frankreich: 12,8% statt 28%

Da ich plane, meine LVMH-Position weiter auszubauen und mich auch für Danone und Air Liquide interessiere, habe ich das Thema einmal aufgegriffen und beschreibe hier, wie man vorgehen kann, um das Thema Quellensteuer zu „optimieren“.

Wann lohnt sich die Vorabbefreiung?

Die Befreiung kostet bei der DKB 30 € für 3 Jahre – dazu kommt dann noch die Tatsache, dass man im Vergleich zu Deutschland noch 1% Steuern sparen kann. Es gilt also: Sobald die zu erwartende Dividende von Unternehmen aus Frankreich diese Gebühr gesehen auf 3 Jahre deutlich übersteigt, kann eine Reduzierung der Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% sinnvoll sein. Einfach ausgedrückt: Wenn die Einsparung durch die Vorabbefreiung höher ist als die Gebühr, die dafür anfällt.

Warum DKB?

Bei der DKB ist es vergleichsweise „einfach und günstig“ das entsprechende Formular für jeweils 3 Jahre zu hinterlegen, das es mir ermöglicht mit den eigentlich richtigen 12,8 % besteuert zu werden. Der Antrag kostet hier 30 €.

Es folgt nun die genaue Vorgehensweise, wie das Steuerformular zu beschaffen bzw. auszufüllen ist.

Das Formular

Zunächst benötigen wir von der DKB das 6-seitige Dokument „Formular 5000DE- Wohnsitzbescheinigung“. Dieses wird ausgefüllt und an das örtliche Finanzamt geschickt. Die Antwort des Formulars kann man dann wieder bei der DKB einreichen, um in den Genuss der Befreiung zu kommen.

Auf der Seite impots.gouv.fr könnt ihr euch das passende Formular auch selbst herunterladen:

Formulaire 5000-DE-SD : Attestation de résidence

Zum Erhalt des Formulars durch die DKB habe ich zunächst formlos eine Anfrage über den DKB-Kontakt-Service gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für meine Aktien aus Frankreich möchte ich bei Ihnen das Formular zur Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer einreichen. Können Sie mir dieses Formular bitte zusenden?

Mit freundlichen Grüßen (...)

Einen Tag später hatte ich auch schon alle Dokumente von der DKB dazu per E-Mail zugesandt bekommen.

Ausfüllhilfe Formular

Für das Formular erhaltet ihr von der DKB zusätzlich eine Ausfüllhilfe für die PDF-Datei. Hier ist genau vermerkt, welche Felder ausgefüllt werden müssen. Beachtet beim Ausdruck, dass ihr es doppelseitig bedruckt, d.h. je Ausfertigung (2 x Deutsch, 1 x Französisch) ein einziges Blatt mit Vorder- und Rückseite.

Formular ausfüllen

Im Formular ist also einfach alles parallel zur Ausfüllhilfe einzutragen – Ihr müsst nur Seite 1 mit euren Daten füllen – die Inhalte auf der zweiten Ausführung, sowie weiter unten auf Französisch werden automatisch übernommen.

Quellensteuer Frankreich: 12,8% statt 28%
Formular, Quellensteuer Frankreich: 12,8% statt 28%

Wichtig: Bitte unbedingt darauf achten, dass auf dem Formular keine Streichungen vorgenommen werden. Das führt regelmäßig zu Ablehnungen bei der Lagerstelle. Und beim Ausfüllen des Landes nicht das Wort „DEUTSCHLAND“ verwenden, sondern „ALLEMAGNE“ oder „GERMANY“.

Nach Fertigstellung liegen also insgesamt 3 Seiten (jeweils doppelseitig bedruckt) vor. Davon sind 2 auf Deutsch und 1 auf Französisch. Die 3 Seiten kommen dann in einen Umschlag für das Finanzamt.

Ausgefülltes Formular an das Finanzamt senden

Das ausgefüllte Formular sendet ihr dann an euer zuständiges Finanzamt. Dort wird euch dann der „Wohnsitz in Deutschland“ bestätigt. In meinem Fall habe ich noch ein zusätzliches Blatt als „Anschreiben“ beigelegt, da ich die Formulare nicht einfach „kommentarlos“ dorthin versenden wollte.

Beispiel für die Formulierung:

Betreff: Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie ein Formular ("Wohnsitzbescheinigung") zur Vorabfreistellung von Dividendenerträgen aus Frankreich. Bitte senden Sie mir das ausgefüllte Formular zurück.

Vielen Dank im Voraus. (…)

Dann heißt es warten. Sobald das unterschriebene Formular zurück ist, geht es weiter, nämlich per Post in zweifacher Ausfertigung an die DKB.

Ein Hinweis aus der Community noch zum Versand an das Finanzamt: Die Blätter sollten weder gelocht noch geheftet dorthin geschickt werden. Sonst kann es passieren, dass sie zurückgewiesen werden (müssen). Also einfach die Formulare ohne weitere „Veränderungen“ in einen Umschlag stecken und ab damit.

Achte auch auf das Datum deiner Unterschrift: Es ist wichtig, dass das Datum deiner Unterschrift vor dem Datum der Unterschrift des Finanzamts liegt. Beispiel: Du unterschreibst das Dokument am 14.01.2023. Das Datum des Finanzamtes oder der Bestätigung muss dann nach dem 14.01.2023 liegen, sonst wird das Dokument nicht anerkannt.

Antwort vom Finanzamt

Bei mir hat es ca. 1 Woche gedauert, bis ich das unterschriebene Formular vom Finanzamt zurückbekommen habe. Der Brief enthielt ein Deckblatt mit der Überschrift „Ansässigkeitsbescheinigung“ und das unterschriebene und abgestempelte Formular, einmal auf Deutsch und einmal auf Französisch. (Eines der deutschen Formulare bleibt beim Finanzamt).

Nun ist noch wichtig, dass ihr auch eure eigene Unterschrift darauf nicht vergesst und dann kann es an die DKB versendet werden. Ihr müsst dabei nur das Formular auf französisch in zweifacher Ausfertigung an die DKB senden. Hier im Bild noch einmal die wichtigen Dinge, die ihr nicht vergessen solltet:

Bitte beachten | Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren

Also habe ich beide Seiten in einen Umschlag gesteckt und noch einen Hinweiszettel mit meiner DKB-Depot- und Kundennummer dazugelegt.

Wohin mit dem ausgefüllten Formular?

Das unterschriebene Formular ist im Original (in zweifacher Ausfertigung) unter Angabe der DKB Depot- bzw. Kundennummer an die DKB zu senden:

Deutsche Kreditbank AG
Depotverwaltung
Fachbereich Quellensteuervorabreduzierung
Jägerallee 23
14469 Potsdam

Wann muss das Formular spätestens bei der DKB AG vorliegen?

So früh wie möglich. Eine genauere Angabe ist nicht möglich, da die Fristen bei der Lagerstelle je nach Auszahlung variieren. Drei Wochen vor Auszahlung der ersten Dividende ist die Hinterlegung bei der Lagerstelle zwingend erforderlich.

Kosten

Für die Hinterlegung berechnet die DKB aktuell eine Gebühr i.H.v. 30 € gemäß Preis und
Leistungsverzeichnis. (https://www.dkb.de/kundenservice/preise_bedingungen/) (Evtl. wären hier noch die Portokosten an die DKB und ggf. an das Finanzamt zu berücksichtigen).

Wann sollte man die Befreiung beantragen?

Dazu folgender Hinweis der DKB: Da die DKB AG alle Bestände, die mit reduziertem Quellensteuerabzug ausgezahlt werden sollen, 3 Wochen vor jeder Dividendenzahlung an die Zahlstelle melden muss, können Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) und Umschichtungen nach diesem Termin bis zum Dividendenstichtag nicht berücksichtigt werden.

Wann muss das Formular spätestens bei der DKB AG vorliegen?

4 Wochen vor Ex-Tag der ersten Dividendenzahlung: Da die DKB AG alle Bestände, die mit reduziertem Quellensteuerabzug ausgezahlt werden sollen, 4 Wochen vor dem Ex-Tag der ersten Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss, können etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) nach diesem Termin nicht mehr berücksichtigt werden.


Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Attestation de Residence (Wohnsitzbescheinigung) 5000-DE in zweifacher Ausfertigung

Hinweise zum Ausfüllen

  • Das Formular ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen
  • Es ist nach Möglichkeit in elektronischer Form auszufüllen
  • Das Formular muss beidseitig bedruckt werden, d.h. ein einziges Blatt mit Vorder- und Rückseite! – Wichtig: die Rückseite muss komplett frei bleiben (keine Eintragungen).
  • Das Formular muss auf den Namen des Depotinhabers lauten. Bei Ehegattendepots sind deshalb beide Namen anzugeben, die Angabe einer Steuernummer bzw. Tax ID ist dabei ausreichend.
  • Streichungen und Ergänzungen auf dem Formular sind unzulässig.
  • Blatt 1 behält das zuständige Wohnsitzfinanzamt, Blatt 2 ist vom Kunden aufzubewahren, nur Blatt 3 (beachtet den doppelseitigen Ausdruck! Im PDF-Dokument mit dem Formular zur Wohnsitzbescheinigung sind „6 Seiten“ enthalten, wenn man es doppelseitig druckt ist Blatt 3 also die Seite mit der französischen Version) (Ausfertigung in französischer Sprache) muss für die französische Steuerbehörde bei der DKB AG –zweifach- eingereicht werden.
  • Die Steuernummer bzw. TaxID ist eine Pflichtangabe
  • Die Datierung des Kunden und des Finanzamtes muss in dem Kalenderjahr erfolgen, für welches die Vorabbefreiung erwirkt werden soll (bereits im Vorjahr datierte Formulare werden abgelehnt).
  • bei minderjährigen Depotinhabern ist zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde einzureichen.
  • Verwenden Sie bitte nicht das Wort „DEUTSCHLAND“ – nutzen Sie stattdessen das Wort „ALLEMAGNE“

Wie oft ist das Formular abzugeben?

Das Formular 5000DE ist für das laufende Jahr und zwei weitere Kalenderjahre gültig und muss nach Ablauf dieser Frist bis zum 31.03. des Folgejahres erneuert werden. Hinweis: Wird im Folgejahr kein neues Dokument eingereicht, behält sich die französische Zahlstelle vor, Dividendenzahlungen im 1. Quartal des Folgejahres mit dem vollen Quellensteuersatz abzurechnen, da die Ansässigkeitsbescheinigung steuerrechtlich nur für das laufende Kalenderjahr gültig ist. Die Monate Januar bis März gelten als Kulanzzeitraum für die Einreichung des „Folgedokuments“.

Wie lange dauert es?

Von der Beantragung der Vorabfreistellung bis zur Bestätigung durch die DKB dauerte es insgesamt ungefähr 3 Wochen. Leider kann ich nicht genau sagen, wie lange es letztendlich bis zur Eintragung durch die DKB gedauert hat, da ich hier keine gesonderte Info erhalten habe. Ich selbst habe per Mail am 05.08.2021 nach ca. 3 Wochen dort nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass der Eintrag erfolgreich durchgeführt wurde:

Damit ist auch der „Beleg“ erbracht, dass die Anleitung wie hier beschrieben funktioniert.

Gebühr

Die Gebühr für die Eintragung wurde mir erst im September abgebucht – also darauf achten, dass der entsprechende Betrag auf dem Girokonto vorhanden ist.

Gebühr Vorabbefreiung, ab 2023 liegt sie bei 30 € statt 11,90 €

Französische Finanztransaktionssteuer

Beim Kauf französischer Aktien ist auch die Finanztransaktionssteuer zu beachten.

Eine zusätzliche Abgabe von 0,3 % wird erhoben, wenn:

  • Das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von mehr als 1 Milliarde € hat
  • Fällt nur beim Kauf an, nicht beim Verkauf
  • Steuer wird vom Kaufpreis berechnet

Hier am Beispiel meiner Position von L’Oreal

Frz. Finanztransaktionssteuer
Französische Finanztransaktionssteuer

Die Steuer wird direkt beim Kauf der Aktien einbehalten.

Aktualisierung der Vorabbefreiung nach 3 Jahren

Nachdem meine erste Vorabbefreiung nun 3 Jahre her ist, habe ich Anfang 2024 einen Brief von der DKB erhalten mit dem Hinweis, das Formular bis spätestens März neu einzureichen. Wenn das Formular nicht neu eingereicht wird, behält sich die DKB vor, eventuell erhaltene und befreite Dividenden im laufenden Jahr nachträglich noch mit der Quellensteuer zu belasten.

Quellensteuerreduzierung für französische Dividenden Ablauf und Erneuerung der Ansässigkeitsbescheinigung

Mit diesem Anschreiben zusammen wurden auch die 3 für die Vorabbefreiung erforderlichen Dokumente zugesendet. Die Dokumente sind hier bereits vollständig ausgefüllt durch die DKB.

Weiter geht es also wieder mit einem formlosen Anschreiben und der Einreichung der Dokumente bei meinem Finanzamt. Ein Beispiel für die Formulierung findest du weiter oben im Artikel.

Sobald ich die Dokumente vom Finanzamt zurückerhalten habe geht es dann weiter. Nun ist es nur noch wichtig, dass ich meine Unterschrift nicht vergesse und dann können die Dokumente an die DKB geschickt werden. Es genügt, das Formular in französischer Sprache in zweifacher Ausfertigung an die DKB zu senden.

Weitere Infos zum DKB-Konto

Zusätzlich zum DKB Depot muss ein Girokonto eröffnet werden. Es dient als Verrechnungskonto. Wichtig ist, dass für das DKB-Girokonto derzeit bis zu einem monatlichen Geldeingang von 700 Euro keine Kontoführungsgebühren anfallen. Wenn dein Gehalt also nicht auf dieses DKB-Konto überwiesen wird, kannst du einen Dauerauftrag über mindestens 700 € von einem eigenen Konto auf das DKB-Konto einrichten. Wichtig ist, dass dieser dann monatlich ausgeführt wird, damit das Konto gebührenfrei bleibt. In der Gegenrichtung kann dann einfach wieder ein Dauerauftrag vom DKB-Konto „zurück“ eingerichtet werden.

Noch Fragen?

Falls es nun noch Fragen zum Thema „Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren“ gibt, gerne in die Kommentare damit!

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53 Gedanken zu „Quellensteuer Frankreich: 12,8% statt 28%“

  1. „Da die DKB AG alle Bestände, die mit einem reduzierten Quellensteuerabzug gezahlt werden sollen, 4 Wochen vor Ex Tag der ersten Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss, können etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) nach diesem Termin nicht berücksichtigt werden!“

    Sind damit Aktiensparpläne auf französische Unternehmen auch bei der DKB mit Vorabbefreiung ein Problem? Wie läuft das dann wenn ein Teilbestand erst nach so einem Stichtag eingebucht würde? Zwei Dividendenbescheinigungen für die Teilbestände? Eine mit einem gemischten Quellensteuersatz?

    Antworten
    • Hey, bei der DKB gibt es derzeit keine Aktiensparpläne. Man kann dort nur „Einzelkäufe“ machen. Beim Depotübertragung werden auch generell keine Bruchstücke übertragen, also hat man in jedem Fall nur eine ganzzahlige Anzahl Aktien im Depot. ☺️

      Antworten
  2. Keine Aktiensparpläne? Da müsste ich ja doch noch mal überdenken bei der DKB auch noch ein Depot zu eröffnen 😉

    Was ich aber mit Teilbestand meine bezieht sich gar nicht mal unbedingt auf Bruchstücke. Angenommen es sind 18 Stück von irgendeiner Aktie bereits rechzeitig im Depot und dann werden noch mal 2 Stück innerhalb dieser letzten 4 Wochen vor Ex Tag nachgekauft. Wie werden diese beiden Teilbestände der 20 Stück dann behandelt?

    Antworten
  3. Hallo Lisa, ich bin Mitarbeiter der DKB. Ich hätte eine Bitte an dich. Du schreibst von 2 Ausfertigung des Formulars die wir benötigen (Original und Kopie) tatsächlich brauchen wir 2 Originale. Warum? Aktienbestände können im Inland (Girosammel nach Kauf an einer Inlandsbörse) und im Ausland ( Wertpapierrechnung nach Kauf im Ausland oder Stockdividende) verwahrt werden. Um alle Bestände ordentlich anmelden zu können brauchen wir das Formular doppelt im Original (Kopien werden von der Lagerstelle regelmäßig abgelehnt)
    Danke

    PS: Seit ca 3 Wochen gibt es auch Aktiensparpläne bei der DKB. Vorerst nur auf die 30 DAX-Aktien. Das Angebot wird aber sicherlich bald ausgeweitet. 🙂

    Antworten
    • Hallo Janek,

      klasse, vielen lieben Dank für deine Ergänzung! Habe ich im Beitrag gleich angepasst.
      Und auch danke für den Hinweis zu den neuen Aktiensparplänen; das ist bisher an mir vorbeigegangen; aber eine tolle Entwicklung!

      Liebe Grüße,
      Lisa

      Antworten
      • Hallo Lisa,

        danke für die Anleitung. Habe gerade nachgeschlagen wie ich das vor zwei Jahren bei der DKB gemacht habe.
        Wurde jetzt von der DKB angeschrieben, dass mein altes Formular vom Mitte 2019 abgelaufen ist und ich das nochmals neu einreichen muss.

        Beim „Zur DKB senden“ Bild wird noch die Kopie erwähnt, im Text passt es schon.
        Das war bei mir damals auch ein Problem, weil ich anfangs nur ein französisches Formular an DKB geschickt hatte, was dann einen erneuten Gang zum Finanzamt zur Folge hatte …

        Viele Grüße
        Martin

        Antworten
  4. Hallo, danke für die Tipps, das hat sehr geholfen. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen:
    Wo kommt die Steuer-Nr/TaxID hin?
    Man soll auch Abschnitt VII bei Formular 5000 ausfüllen. Da hab ich insb. bei der rechten Spalte (Anzahl Anteilsinhaber, Prozentsatz Anteilsinhaber) kein Idee.
    Und das Formular 5001: Die Spalten 4 u. 5 (Besteuerung der Muttergesellschaften). Auch keine Idee was man da hin soll.

    Antworten
    • Hallo Peter, danke dir. Ich habe selbst nur auf der Seite 1 der PDF Eintragungen gemacht. Also wie hier beschrieben: Link zum Bild

      Wenn du das verlinkte Formular nutzt, füllst du nur die Seite 1 aus und alles auf französischer Sprache wird unten automatisch eingetragen. Sofern du es am PC mit einem PDF-Reader einträgst.

      „Im Formular ist also einfach alles parallel zur Ausfüllhilfe einzutragen – Ihr müsst nur Seite 1 mit euren Daten füllen – die Inhalte auf der zweiten Ausführung, sowie weiter unten auf Französisch werden automatisch übernommen.“

      Die eigene Steuernummer kommt in den Abschnitt: IV) Erklärung der ausländischen Verwaltung in das Feld “ der Empfänger der Erträge bei ihm unter folgender Steuernummer geführt wird ………………………….………….…..
      (falls es eine solche Nummer gibt). “

      Liebe Grüße

      Antworten
  5. Danke für die Rückmeldung. Vom Finanzamt habe ich es jetzt zurück, hurra :-D. Den Platz für die Steuernummer habe ich gefunden, da kommt gleich die nächste Frage (hatte gehofft das Finanzamt füllt es aus 😉 ):
    Hast du die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer (11-Stellen) genommen, oder die interne vom Finanzamt?
    BTW ich muss deutlich mehr zahlen: 50,- EUR Eigengebühren durch die Bank und je zurückgeforderter Zahlung 71,40 EUR Fremdgebühren…lohnt sich für mich also nur weil ich wegen Dividendenauszahlung in Aktien (Vivendi>Universal) fast 1000 € QuSt. zahlen musste. Eigentlich eine Unverschämtheit, und daher lege ich viel Wert drauf das zu reduzieren.

    Antworten
  6. Moin Lisa, ich verfolge deinen Blog schon eine Weile und ich hab hier in meinem höheren Alter auch schon einige hilfreiche informationen gefunden. unteranderem Parqet. Nun hat mich aber auch dein beitrag mit der Quellensteuer interessiert und so richtig komme ich da auch nicht weiter, da die ganze steuerliche Sache doch recht umfangreich ist und wohl auch micht richtig Gebühren behaftet ist. ich hab da was zb. bei der Ing darüber gelesen. nun ist es aber so, das mich das nicht unbedingt zum aufgeben zwingt und versuche doch irgendwie da dran zu bleiben. da ich nun der englischen Sprach nicht mächtig bin und mich überall durchwurschteln muss, ist mir bei der suche nach der Quellen steuer ein eventuell interessanter Hinweis in die Quere gekommen. ein sogenanntes Fintech unternehme, das hilfe bei der Quellensteuer-rückgewinnung anbietet. Falls du diese schon kennen solltest hat sich mein Komentar erübrigt, Fals nicht, kannst du gerne mal den folgenden Link anklicken und durchstöbern. Und da du ja auch viel testest, wäre das vielleicht was für dich und der Allgemeinheit hier.
    https://divizend.com/de/about-us/
    grus ulki aus Meck-pomm

    Antworten

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