Wer französische Aktien wie LVMH, L’Oréal, Air Liquide oder AXA im Depot hat, kennt das Problem: Von der Dividende bleibt nach dem Quellensteuerabzug deutlich weniger übrig als bei deutschen Aktien. Der Grund ist die französische Quellensteuer. Die meisten deutschen Broker ziehen 25 % ab, obwohl für Privatanleger aus Deutschland eigentlich nur 12,8 % fällig wären. In diesem Artikel erkläre ich dir, wie die Quellensteuer in Frankreich funktioniert, wie du sie mit der sogenannten Vorabbefreiung dauerhaft auf 12,8 % reduzierst und bei welchen Brokern das sogar automatisch passiert. Die Anleitung habe ich selbst bei der DKB* durchlaufen, nachdem ich meine LVMH-Position von der comdirect dorthin übertragen hatte (die Dokumentation des Depotübertrags findest du in diesem Artikel).
Aktueller Stand: Die DKB berechnet für die Vorabbefreiung 30 € (bis 2023 waren es 11,90 €), die Befreiung ist 3 Jahre gültig. Im Preis- und Leistungsverzeichnis findest du sie unter „Einrichtung einer Quellensteuervorabbefreiung“. Bei Trade Republic* werden französische Dividenden inzwischen ohne Antrag mit 12,8 % abgerechnet, mehr dazu weiter unten im Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Quellensteuer Frankreich im Überblick
- In 4 Schritten zur Vorabbefreiung
- Was ist das Problem der französischen Quellensteuer?
- Wann lohnt sich die Vorabbefreiung?
- Warum DKB?
- Das Formular 5000-DE
- Ausfüllhilfe Formular
- Ausgefülltes Formular an das Finanzamt senden
- Antwort vom Finanzamt
- Wohin mit dem ausgefüllten Formular?
- Wann muss das Formular spätestens bei der DKB vorliegen?
- Hinweise der DKB zum Ausfüllen
- Wie oft ist das Formular abzugeben?
- Wie lange dauert es?
- Kosten und Gebühr
- Aktualisierung der Vorabbefreiung nach 3 Jahren
- Kostenfreie Alternative zu DKB: Trade Republic
- Welche Broker bieten die Vorabbefreiung an?
- Zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen
- Französische Finanztransaktionssteuer
- Erklärung als Video bei YouTube
- Häufige Fragen zur Quellensteuer in Frankreich
Quellensteuer Frankreich im Überblick
Bevor es in die Schritt-für-Schritt-Anleitung geht, hier die wichtigsten Zahlen auf einen Blick:
| Was | Satz / Regel |
|---|---|
| Quellensteuer für deutsche Privatanleger (gesetzlich) | 12,8 % |
| Was die meisten deutschen Broker ohne Antrag abziehen | 25 % (bis 2021: 26,5 %, bis 2020: 28 %) |
| Anrechenbar auf die deutsche Abgeltungsteuer (DBA Deutschland-Frankreich) | maximal 15 % |
| Verlust ohne Vorabbefreiung | rund 10 Prozentpunkte der Dividende (25 % abgezogen, 15 % anrechenbar) |
| Lösung 1: Vorabbefreiung | Formular 5000-DE über den Broker hinterlegen, gültig 3 Jahre |
| Lösung 2: Broker mit französischer Verwahrstelle | z. B. Trade Republic*, 12,8 % ohne Antrag |
| Lösung 3: Erstattung im Nachhinein | Formular 5000-DE und 5001-DE, Frist 2 Jahre, dauert lange |
In 4 Schritten zur Vorabbefreiung
- Falls noch nicht vorhanden: Kostenloses Online-Depot bei der DKB* eröffnen
- Formular zur Vorabbefreiung anfordern (Muster-Text weiter unten im Beitrag)
- Formular ausgefüllt an dein zuständiges Finanzamt senden (geht häufig auch per E-Mail)
- Unterzeichnetes Formular in zweifacher Ausfertigung an die DKB senden (postalisch!)
Was ist das Problem der französischen Quellensteuer?
Der gesetzliche Quellensteuersatz für Privatanleger, die nicht in Frankreich ansässig sind, liegt seit 2018 bei 12,8 %. Trotzdem ziehen die meisten deutschen Broker 25 % ab (bis 2021 waren es 26,5 %, bis 2020 sogar 28 %). Der Grund: Die französische Zahlstelle weiß nicht, wer hinter dem Depot steckt, und wendet deshalb sicherheitshalber den höheren Satz an. Erst wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland nachweist, wird der reduzierte Satz angewendet. Genau dafür gibt es den „Antrag auf Vorabermäßigung“, meist Vorabbefreiung genannt.
Der eigentliche Nachteil steckt in der Anrechnung: Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich kannst du dir maximal 15 % ausländische Quellensteuer auf deine deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen. Werden 25 % abgezogen, sind 10 Prozentpunkte erst einmal weg. Die holst du dir nur mit einem aufwendigen Erstattungsantrag bei der französischen Finanzverwaltung zurück. Mit der Vorabbefreiung passiert das gar nicht erst: Die 12,8 % werden vollständig angerechnet.
Wie du hier im Screenshot sehen kannst, wurden mir bei meiner damaligen Dividende von LVMH bei der comdirect satte 26,5 % Quellensteuer einbehalten. Hier ist ein Beispiel für die Besteuerung bei einem Depot, bei dem ich diese Möglichkeit der Vorabbefreiung nicht nutzen konnte:

Nach der erfolgreichen Einrichtung der Vorabbefreiung bei der DKB sieht die Dividendenabrechnung dann wie im folgenden Bild aus:

Da ich meine LVMH-Position weiter ausbauen wollte und mich auch für Danone und Air Liquide interessiert habe, habe ich das Thema damals aufgegriffen und beschreibe hier, wie du vorgehen kannst, um die Quellensteuer zu „optimieren“.
Wann lohnt sich die Vorabbefreiung?
Die Befreiung kostet bei der DKB 30 € für 3 Jahre. Dem gegenüber stehen rund 10 Prozentpunkte der Dividende, die dir ohne Vorabbefreiung verloren gehen. Ein Rechenbeispiel: Bei 500 € Bruttodividende aus Frankreich pro Jahr werden ohne Antrag 125 € Quellensteuer abgezogen, davon sind 75 € anrechenbar, 50 € sind weg. Über 3 Jahre sind das 150 € Verlust gegenüber 30 € Gebühr. Einfach ausgedrückt: Sobald deine französischen Dividenden über 3 Jahre gerechnet deutlich mehr als 300 € brutto ausmachen, lohnt sich die Vorabbefreiung. Mit meinem Dividendenrechner kannst du deine erwarteten Ausschüttungen schnell überschlagen.
Warum DKB?
Bei der DKB ist es vergleichsweise einfach und günstig, das entsprechende Formular für jeweils 3 Jahre zu hinterlegen. Damit werde ich mit den eigentlich richtigen 12,8 % besteuert. Der Antrag kostet hier 30 €. Meine Erfahrungen mit dem Depot habe ich im Erfahrungsbericht zum DKB Depot zusammengefasst.
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DKB Depot eröffnen*Es folgt nun die genaue Vorgehensweise, wie das Steuerformular zu beschaffen bzw. auszufüllen ist.
Das Formular 5000-DE
Zunächst benötigen wir von der DKB das 6-seitige Dokument „Formular 5000-DE, Wohnsitzbescheinigung“ (auf Französisch „Attestation de résidence“). Dieses wird ausgefüllt und an das örtliche Finanzamt geschickt. Die Antwort des Finanzamts reichst du dann wieder bei der DKB ein, um in den Genuss der Befreiung zu kommen.
Auf der Seite impots.gouv.fr kannst du dir das passende Formular auch selbst herunterladen:

Zum Erhalt des Formulars durch die DKB habe ich zunächst formlos eine Anfrage über den DKB-Kontakt-Service gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Aktien aus Frankreich möchte ich bei Ihnen das Formular zur Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer einreichen. Können Sie mir dieses Formular bitte zusenden? Mit freundlichen Grüßen (...)
Einen Tag später hatte ich auch schon alle Dokumente von der DKB dazu per E-Mail zugesandt bekommen.
Ausfüllhilfe Formular
Für das Formular erhältst du von der DKB zusätzlich eine Ausfüllhilfe für die PDF-Datei. Hier ist genau vermerkt, welche Felder ausgefüllt werden müssen. Beachte beim Ausdruck, dass du es doppelseitig bedruckst, d. h. je Ausfertigung (2 x Deutsch, 1 x Französisch) ein einziges Blatt mit Vorder- und Rückseite.

Im Formular ist also einfach alles parallel zur Ausfüllhilfe einzutragen. Du musst nur Seite 1 mit deinen Daten füllen, die Inhalte auf der zweiten Ausführung sowie weiter unten auf Französisch werden automatisch übernommen.

Wichtig: Bitte unbedingt darauf achten, dass auf dem Formular keine Streichungen vorgenommen werden. Das führt regelmäßig zu Ablehnungen bei der Lagerstelle. Und beim Ausfüllen des Landes nicht das Wort „DEUTSCHLAND“ verwenden, sondern „ALLEMAGNE“ oder „GERMANY“.
Nach Fertigstellung liegen also insgesamt 3 Seiten (jeweils doppelseitig bedruckt) vor. Davon sind 2 auf Deutsch und 1 auf Französisch. Die 3 Seiten kommen dann in einen Umschlag für das Finanzamt.
Ausgefülltes Formular an das Finanzamt senden
Das ausgefüllte Formular sendest du dann an dein zuständiges Finanzamt. Dort wird dir der „Wohnsitz in Deutschland“ bestätigt. In meinem Fall habe ich noch ein zusätzliches Blatt als Anschreiben beigelegt, da ich die Formulare nicht einfach kommentarlos dorthin versenden wollte.
Beispiel für die Formulierung:
Betreff: Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie ein Formular („Wohnsitzbescheinigung“) zur Vorabfreistellung von Dividendenerträgen aus Frankreich. Bitte senden Sie mir das ausgefüllte Formular zurück. Vielen Dank im Voraus. (…)
Dann heißt es warten. Sobald das unterschriebene Formular zurück ist, geht es weiter, nämlich per Post in zweifacher Ausfertigung an die DKB.
Ein Hinweis aus der Community noch zum Versand an das Finanzamt: Die Blätter sollten weder gelocht noch geheftet dorthin geschickt werden. Sonst kann es passieren, dass sie zurückgewiesen werden (müssen). Also einfach die Formulare ohne weitere „Veränderungen“ in einen Umschlag stecken und ab damit.
Achte auch auf das Datum deiner Unterschrift: Es ist wichtig, dass das Datum deiner Unterschrift vor dem Datum der Unterschrift des Finanzamts liegt. Beispiel: Du unterschreibst das Dokument am 14.01. Das Datum des Finanzamtes oder der Bestätigung muss dann nach dem 14.01. liegen, sonst wird das Dokument nicht anerkannt.
Antwort vom Finanzamt
Bei mir hat es ca. 1 Woche gedauert, bis ich das unterschriebene Formular vom Finanzamt zurückbekommen habe. Der Brief enthielt ein Deckblatt mit der Überschrift „Ansässigkeitsbescheinigung“ und das unterschriebene und abgestempelte Formular, einmal auf Deutsch und einmal auf Französisch. (Eines der deutschen Formulare bleibt beim Finanzamt.)
Nun ist noch wichtig, dass du auch deine eigene Unterschrift darauf nicht vergisst, dann kann es an die DKB versendet werden. Du musst dabei nur das Formular auf Französisch in zweifacher Ausfertigung an die DKB senden. Hier im Bild noch einmal die wichtigen Dinge, die du nicht vergessen solltest:

Also habe ich beide Seiten in einen Umschlag gesteckt und noch einen Hinweiszettel mit meiner DKB-Depot- und Kundennummer dazugelegt.
Wohin mit dem ausgefüllten Formular?
Das unterschriebene Formular ist im Original (in zweifacher Ausfertigung) unter Angabe der DKB Depot- bzw. Kundennummer an die DKB zu senden:
Deutsche Kreditbank AG
Depotverwaltung
Fachbereich Quellensteuervorabreduzierung
Jägerallee 23
14469 Potsdam
Wann muss das Formular spätestens bei der DKB vorliegen?
So früh wie möglich. Die DKB muss alle Bestände, die mit reduziertem Quellensteuerabzug ausgezahlt werden sollen, 4 Wochen vor dem Ex-Tag der ersten Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden. Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) und Umschichtungen nach diesem Termin können bis zum Dividendenstichtag nicht mehr berücksichtigt werden. Wer also im Frühjahr die LVMH-Dividende mit 12,8 % kassieren möchte, sollte das Thema am besten schon im Januar angehen.
Hinweise der DKB zum Ausfüllen
Einzureichen ist die Attestation de Résidence (Wohnsitzbescheinigung) 5000-DE in zweifacher Ausfertigung. Dazu gibt die DKB folgende Hinweise:
- Das Formular ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen
- Es ist nach Möglichkeit in elektronischer Form auszufüllen
- Das Formular muss beidseitig bedruckt werden, d. h. ein einziges Blatt mit Vorder- und Rückseite. Wichtig: Die Rückseite muss komplett frei bleiben (keine Eintragungen)
- Das Formular muss auf den Namen des Depotinhabers lauten. Bei Ehegattendepots sind deshalb beide Namen anzugeben, die Angabe einer Steuernummer bzw. Tax ID ist dabei ausreichend
- Streichungen und Ergänzungen auf dem Formular sind unzulässig
- Blatt 1 behält das zuständige Wohnsitzfinanzamt, Blatt 2 ist vom Kunden aufzubewahren, nur Blatt 3 (Ausfertigung in französischer Sprache) muss für die französische Steuerbehörde bei der DKB zweifach eingereicht werden. Beachte den doppelseitigen Ausdruck: Im PDF-Dokument sind „6 Seiten“ enthalten, doppelseitig gedruckt ist Blatt 3 also die Seite mit der französischen Version
- Die Steuernummer bzw. Tax ID ist eine Pflichtangabe
- Die Datierung des Kunden und des Finanzamtes muss in dem Kalenderjahr erfolgen, für welches die Vorabbefreiung erwirkt werden soll (bereits im Vorjahr datierte Formulare werden abgelehnt)
- Bei minderjährigen Depotinhabern ist zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde einzureichen
- Nicht das Wort „DEUTSCHLAND“ verwenden, sondern „ALLEMAGNE“
Wie oft ist das Formular abzugeben?
Das Formular 5000-DE ist für das laufende Jahr und zwei weitere Kalenderjahre gültig und muss nach Ablauf dieser Frist bis zum 31.03. des Folgejahres erneuert werden. Hinweis: Wird im Folgejahr kein neues Dokument eingereicht, behält sich die französische Zahlstelle vor, Dividendenzahlungen im 1. Quartal des Folgejahres mit dem vollen Quellensteuersatz abzurechnen, da die Ansässigkeitsbescheinigung steuerrechtlich nur für das laufende Kalenderjahr gültig ist. Die Monate Januar bis März gelten als Kulanzzeitraum für die Einreichung des Folgedokuments.
Wie lange dauert es?
Von der Beantragung der Vorabfreistellung bis zur Bestätigung durch die DKB dauerte es insgesamt ungefähr 3 Wochen. Leider kann ich nicht genau sagen, wie lange es letztendlich bis zur Eintragung durch die DKB gedauert hat, da ich hier keine gesonderte Info erhalten habe. Ich selbst habe nach ca. 3 Wochen per Mail nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass der Eintrag erfolgreich durchgeführt wurde:

Damit ist auch der Beleg erbracht, dass die Anleitung wie hier beschrieben funktioniert.
Kosten und Gebühr
Für die Hinterlegung berechnet die DKB aktuell eine Gebühr in Höhe von 30 € gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis. Dazu kommen noch die Portokosten für den Versand an die DKB und gegebenenfalls an das Finanzamt. Die Gebühr für die Eintragung wurde mir damals erst rund einen Monat später abgebucht, also darauf achten, dass der entsprechende Betrag auf dem Girokonto vorhanden ist.

Aktualisierung der Vorabbefreiung nach 3 Jahren
Nachdem meine erste Vorabbefreiung 3 Jahre alt war, habe ich Anfang 2024 einen Brief von der DKB erhalten mit dem Hinweis, das Formular bis spätestens März neu einzureichen. Wenn das Formular nicht neu eingereicht wird, behält sich die DKB vor, eventuell erhaltene und befreite Dividenden im laufenden Jahr nachträglich noch mit der Quellensteuer zu belasten.

Mit diesem Anschreiben zusammen wurden auch die 3 für die Vorabbefreiung erforderlichen Dokumente zugesendet. Die Dokumente sind hier bereits vollständig ausgefüllt durch die DKB.

Weiter geht es also wieder mit einem formlosen Anschreiben und der Einreichung der Dokumente bei meinem Finanzamt. Ein Beispiel für die Formulierung findest du weiter oben im Artikel. Sobald ich die Dokumente vom Finanzamt zurückerhalten habe, geht es weiter. Nun ist es nur noch wichtig, dass ich meine Unterschrift nicht vergesse, dann können die Dokumente an die DKB geschickt werden. Es genügt, das Formular in französischer Sprache in zweifacher Ausfertigung an die DKB zu senden.
Weitere Infos zum DKB-Konto
Zusätzlich zum DKB Depot muss ein Girokonto eröffnet werden. Es dient als Verrechnungskonto. Wichtig ist, dass für das DKB-Girokonto derzeit bis zu einem monatlichen Geldeingang von 700 € keine Kontoführungsgebühren anfallen. Wenn dein Gehalt also nicht auf dieses DKB-Konto überwiesen wird, kannst du einen Dauerauftrag über mindestens 700 € von einem eigenen Konto auf das DKB-Konto einrichten. Wichtig ist, dass dieser dann monatlich ausgeführt wird, damit das Konto gebührenfrei bleibt. In der Gegenrichtung kann dann einfach wieder ein Dauerauftrag vom DKB-Konto zurück eingerichtet werden.
Kostenfreie Alternative zu DKB: Trade Republic
Trade Republic* nutzt bei französischen Aktien eine direkte lokale französische Verwahrkette. Dadurch wird die Quellensteuer dort ohne Antrag und ohne Gebühr mit 12,8 % abgerechnet. In der WirtschaftsWoche gab es dazu einen Artikel (Paywall), und auch aus der Community habe ich inzwischen mehrere Bestätigungen erhalten: Bei direkt über Trade Republic gekauften französischen Aktien werden 12,8 % einbehalten und diese sind vollständig anrechenbar. Damit entfällt der gesamte Aufwand mit Formular und Finanzamt.
Zwei Einschränkungen solltest du kennen: Erstens gilt das nach Rückmeldungen aus der Community erst seit 2025, ältere Abrechnungen können noch 25 % ausweisen. Zweitens ist bei Depotüberträgen zu Trade Republic nicht garantiert, dass die übertragenen Stücke sofort in der französischen Verwahrkette landen. Wenn du eine Position von der DKB (mit eingerichteter Vorabbefreiung) zu Trade Republic überträgst, lohnt sich ein Blick auf die erste Dividendenabrechnung. Wenn du Erfahrungen damit hast, kommentiere gerne! Meine allgemeinen Erfahrungen mit dem Broker findest du im Erfahrungsbericht Trade Republic.
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Trade Republic Depot eröffnen*Welche Broker bieten die Vorabbefreiung an?
Nicht jeder Broker bietet die Vorabbefreiung für französische Dividenden an, und die Gebühren unterscheiden sich deutlich. Der Stand nach meinem Kenntnisstand und den Rückmeldungen aus der Community:
| Broker | Vorabbefreiung | Hinweis |
|---|---|---|
| DKB* | ja, 30 € für 3 Jahre | Ablauf wie in dieser Anleitung beschrieben |
| Trade Republic* | nicht nötig | 12,8 % automatisch durch französische Verwahrstelle |
| comdirect* | ja, gegen Gebühr | Antrag über den Kundenservice |
| Consorsbank* | ja, gegen Gebühr | Antrag über den Kundenservice |
| ING* | nein | 25 % Abzug, nur nachträgliche Erstattung möglich |
| Scalable Capital* | nein | 25 % Abzug, nur nachträgliche Erstattung möglich |
Wenn dein Broker die Vorabbefreiung nicht anbietet und du regelmäßig höhere Dividenden aus Frankreich bekommst, kann ein Depotübertrag der französischen Positionen zu einem Broker mit Vorabbefreiung sinnvoll sein. Genau das habe ich mit meiner LVMH-Position gemacht.
Zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen
Wurden dir bereits 25 % abgezogen, kannst du die Differenz zu 12,8 % nachträglich bei der französischen Finanzverwaltung zurückfordern. Dafür brauchst du neben dem Formular 5000-DE zusätzlich das Formular 5001-DE (Dividendenaufstellung), beides über deine Depotbank. Die Frist beträgt 2 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Dividende gezahlt wurde. Ehrlicherweise: Der Weg ist aufwendig, die Banken berechnen dafür teils hohe Gebühren, und die Bearbeitung in Frankreich dauert oft mehr als ein Jahr. Bei kleineren Beträgen lohnt sich das kaum. Dienstleister wie Divizend übernehmen den Antrag gegen eine Erfolgsprovision, meine Erfahrungen damit habe ich im Erfahrungsbericht Divizend beschrieben. Für die Zukunft ist die Vorabbefreiung der deutlich bessere Weg.
Ähnliche Anleitungen habe ich auch für andere Länder geschrieben: Schweizer Quellensteuer zurückholen und Quellensteuer Dänemark: 15 % statt 27 %.
Französische Finanztransaktionssteuer
Beim Kauf französischer Aktien ist auch die Finanztransaktionssteuer zu beachten. Sie liegt seit dem 1. April 2025 bei 0,4 % (vorher 0,3 %) und wird erhoben, wenn:
- Das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von mehr als 1 Milliarde € hat
- Sie fällt nur beim Kauf an, nicht beim Verkauf
- Die Steuer wird vom Kaufpreis berechnet
Hier am Beispiel meiner Position von L’Oréal:

Die Steuer wird direkt beim Kauf der Aktien einbehalten. Bei ETFs auf französische Aktien fällt sie für dich nicht separat an.
Erklärung als Video bei YouTube
Häufige Fragen zur Quellensteuer in Frankreich
Für Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland beträgt die französische Quellensteuer auf Dividenden 12,8 %. Ohne Nachweis des Wohnsitzes ziehen die meisten deutschen Broker jedoch 25 % ab.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen maximal 15 %. Werden 25 % abgezogen, gehen 10 Prozentpunkte verloren, sofern du sie nicht in Frankreich zurückforderst. Mit der Vorabbefreiung werden nur 12,8 % abgezogen und vollständig angerechnet.
Mit der Vorabbefreiung (Formular 5000-DE, Wohnsitzbescheinigung) weist du der französischen Zahlstelle über deinen Broker nach, dass du in Deutschland ansässig bist. Danach werden französische Dividenden direkt mit 12,8 % statt 25 % abgerechnet. Die Befreiung gilt für das laufende Jahr und zwei weitere Kalenderjahre.
Die DKB berechnet 30 € für die Einrichtung. Die Vorabbefreiung ist dann 3 Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden.
Trade Republic nutzt eine direkte französische Verwahrkette. Französische Dividenden werden dort ohne Antrag mit 12,8 % abgerechnet, die vollständig auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.
Bei mir hat es rund eine Woche gedauert, bis das Finanzamt das Formular bestätigt hatte, und insgesamt etwa 3 Wochen bis zur Bestätigung durch die DKB. Das Formular muss spätestens 4 Wochen vor dem Ex-Tag der ersten Dividende bei der DKB vorliegen.
Ja, mit den Formularen 5000-DE und 5001-DE über deine Depotbank bei der französischen Finanzverwaltung. Die Frist beträgt 2 Jahre, der Aufwand ist allerdings hoch und die Bearbeitung dauert oft über ein Jahr.
Der Artikel erschien erstmalig im April 2021 und wurde zuletzt im September 2026 aktualisiert.
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„Da die DKB AG alle Bestände, die mit einem reduzierten Quellensteuerabzug gezahlt werden sollen, 4 Wochen vor Ex Tag der ersten Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss, können etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) nach diesem Termin nicht berücksichtigt werden!“
Sind damit Aktiensparpläne auf französische Unternehmen auch bei der DKB mit Vorabbefreiung ein Problem? Wie läuft das dann wenn ein Teilbestand erst nach so einem Stichtag eingebucht würde? Zwei Dividendenbescheinigungen für die Teilbestände? Eine mit einem gemischten Quellensteuersatz?
Hey, bei der DKB gibt es derzeit keine Aktiensparpläne. Man kann dort nur „Einzelkäufe“ machen. Beim Depotübertragung werden auch generell keine Bruchstücke übertragen, also hat man in jedem Fall nur eine ganzzahlige Anzahl Aktien im Depot. ☺️
Keine Aktiensparpläne? Da müsste ich ja doch noch mal überdenken bei der DKB auch noch ein Depot zu eröffnen 😉
Was ich aber mit Teilbestand meine bezieht sich gar nicht mal unbedingt auf Bruchstücke. Angenommen es sind 18 Stück von irgendeiner Aktie bereits rechzeitig im Depot und dann werden noch mal 2 Stück innerhalb dieser letzten 4 Wochen vor Ex Tag nachgekauft. Wie werden diese beiden Teilbestände der 20 Stück dann behandelt?
Hallo Lisa, ich bin Mitarbeiter der DKB. Ich hätte eine Bitte an dich. Du schreibst von 2 Ausfertigung des Formulars die wir benötigen (Original und Kopie) tatsächlich brauchen wir 2 Originale. Warum? Aktienbestände können im Inland (Girosammel nach Kauf an einer Inlandsbörse) und im Ausland ( Wertpapierrechnung nach Kauf im Ausland oder Stockdividende) verwahrt werden. Um alle Bestände ordentlich anmelden zu können brauchen wir das Formular doppelt im Original (Kopien werden von der Lagerstelle regelmäßig abgelehnt)
Danke
PS: Seit ca 3 Wochen gibt es auch Aktiensparpläne bei der DKB. Vorerst nur auf die 30 DAX-Aktien. Das Angebot wird aber sicherlich bald ausgeweitet. 🙂
Hallo Janek,
klasse, vielen lieben Dank für deine Ergänzung! Habe ich im Beitrag gleich angepasst.
Und auch danke für den Hinweis zu den neuen Aktiensparplänen; das ist bisher an mir vorbeigegangen; aber eine tolle Entwicklung!
Liebe Grüße,
Lisa
Hallo Lisa,
danke für die Anleitung. Habe gerade nachgeschlagen wie ich das vor zwei Jahren bei der DKB gemacht habe.
Wurde jetzt von der DKB angeschrieben, dass mein altes Formular vom Mitte 2019 abgelaufen ist und ich das nochmals neu einreichen muss.
Beim „Zur DKB senden“ Bild wird noch die Kopie erwähnt, im Text passt es schon.
Das war bei mir damals auch ein Problem, weil ich anfangs nur ein französisches Formular an DKB geschickt hatte, was dann einen erneuten Gang zum Finanzamt zur Folge hatte …
Viele Grüße
Martin
Hallo, danke für die Tipps, das hat sehr geholfen. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen:
Wo kommt die Steuer-Nr/TaxID hin?
Man soll auch Abschnitt VII bei Formular 5000 ausfüllen. Da hab ich insb. bei der rechten Spalte (Anzahl Anteilsinhaber, Prozentsatz Anteilsinhaber) kein Idee.
Und das Formular 5001: Die Spalten 4 u. 5 (Besteuerung der Muttergesellschaften). Auch keine Idee was man da hin soll.
Hallo Peter, danke dir. Ich habe selbst nur auf der Seite 1 der PDF Eintragungen gemacht. Also wie hier beschrieben: Link zum Bild
Wenn du das verlinkte Formular nutzt, füllst du nur die Seite 1 aus und alles auf französischer Sprache wird unten automatisch eingetragen. Sofern du es am PC mit einem PDF-Reader einträgst.
„Im Formular ist also einfach alles parallel zur Ausfüllhilfe einzutragen – Ihr müsst nur Seite 1 mit euren Daten füllen – die Inhalte auf der zweiten Ausführung, sowie weiter unten auf Französisch werden automatisch übernommen.“
Die eigene Steuernummer kommt in den Abschnitt: IV) Erklärung der ausländischen Verwaltung in das Feld “ der Empfänger der Erträge bei ihm unter folgender Steuernummer geführt wird ………………………….………….…..
(falls es eine solche Nummer gibt). “
Liebe Grüße
Danke für die Rückmeldung. Vom Finanzamt habe ich es jetzt zurück, hurra :-D. Den Platz für die Steuernummer habe ich gefunden, da kommt gleich die nächste Frage (hatte gehofft das Finanzamt füllt es aus 😉 ):
Hast du die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer (11-Stellen) genommen, oder die interne vom Finanzamt?
BTW ich muss deutlich mehr zahlen: 50,- EUR Eigengebühren durch die Bank und je zurückgeforderter Zahlung 71,40 EUR Fremdgebühren…lohnt sich für mich also nur weil ich wegen Dividendenauszahlung in Aktien (Vivendi>Universal) fast 1000 € QuSt. zahlen musste. Eigentlich eine Unverschämtheit, und daher lege ich viel Wert drauf das zu reduzieren.
Hallo Peter,
ich habe hier die „steuerliche Identifikationsnummer“ angeben.
Viele Grüße
Hallo Lisa,
Fällt die Quellsteuer auch beim Aktienverkauf an oder nur bei Dividenden?
Gruß Lucas
Moin Lisa, ich verfolge deinen Blog schon eine Weile und ich hab hier in meinem höheren Alter auch schon einige hilfreiche informationen gefunden. unteranderem Parqet. Nun hat mich aber auch dein beitrag mit der Quellensteuer interessiert und so richtig komme ich da auch nicht weiter, da die ganze steuerliche Sache doch recht umfangreich ist und wohl auch micht richtig Gebühren behaftet ist. ich hab da was zb. bei der Ing darüber gelesen. nun ist es aber so, das mich das nicht unbedingt zum aufgeben zwingt und versuche doch irgendwie da dran zu bleiben. da ich nun der englischen Sprach nicht mächtig bin und mich überall durchwurschteln muss, ist mir bei der suche nach der Quellen steuer ein eventuell interessanter Hinweis in die Quere gekommen. ein sogenanntes Fintech unternehme, das hilfe bei der Quellensteuer-rückgewinnung anbietet. Falls du diese schon kennen solltest hat sich mein Komentar erübrigt, Fals nicht, kannst du gerne mal den folgenden Link anklicken und durchstöbern. Und da du ja auch viel testest, wäre das vielleicht was für dich und der Allgemeinheit hier.
https://divizend.com/de/about-us/
grus ulki aus Meck-pomm
Hallo Ulki,
vielen Dank für das Lob und deinen Tipp – Divizend habe ich auch schon auf dem Schirm und finde die Idee dahinter genial. Werde ich mir definitiv ansehen, danke!
Liebe Grüße
Hallo Lisa,
Divizend hilft leider nicht für Frankreich weiter.
Gruß Inge
Hallo zusammen,
gibt es seit dato bereits den einen oder anderen der Erfahrungen mit DIVIZEND gemacht hat und berichten kann?
Glaube mittlerweile ist auch Frankreich bei denen im Programm…
Grüße
Hey Vanessa, für Frankreich habe ich selbst bisher keine aber mit Österreich hatte es gut funktioniert. Schau gerne mal hier.
Viele Grüße
Hallo Lisa
Für Österreich ist es doch sehr einfach alles online zu erfassen – ausdrucken und einsenden.
Viele Grüsse
ups , das war ein falscher link, nutze bitte diesen hier : https://divizend.com/de/
Hallo,
ich kann das mit der DKB nur bestätigen.
Es ist genau so und total unkompliziert.
Hallo Lisa,
danke dir für deine Arbeit.
Hast du rein zufällig noch einen Link für die „Ausfüllhilfe“?
Liebe Grüße Christian
Hallo Lisa,
wurde dir bei der DKB für Air Liquide beim letzten Aktiensplit 2022 von Fiskus auch Abgeltungsteuer abgezogen und voll auf den eingebuchten Betrag angewendet?
Sollte dieser nicht Steuerneutral sein? Sonst ist man ja geprellt wenn man über den Split hinweg gehalten hat.
Hallo Jens,
ich habe leider keine Aktien von Air Liquide im Depot.
Liebe Grüße
Danke für die vielen Informationen zur Quellensteuerbefreiung.
Einen Hinweis könntest du noch mit aufnehmen: Die Unterschrift muss in blauer Farbe geleistet werden, schwarz wird nicht akzeptiert. Bei mir wurde wegen der schwarzen Unterschrift leider die Weiterleitung der DKB verweigert und ich darf den ganzen Prozess nochmal durchlaufen.
lG Eva
Danke für den Hinweis 🙂
LG Gerhard
Hallo Lisa,
Ich möchte nur ein Depot für die französischen Aktien bei DKB eröffnen. Muss ich dann für das Verrechnungskonto = Girokonto auch 700€ regelmäßigen Geldeingang haben? Auf der Homepage und auch sonst finde ich keine Antworten.
Lieben Dank.
Bin immer wieder gerne auf Deiner Seite. Nun habe ich versucht, das 5000DE Formular auf meinem MAC auszufüllen. Leider werden die 2 anderen Seiten nicht automatisch ausgefüllt. Und manuell sind diese leider auch nicht zu bearbeiten. Was kann ich falsch gemacht haben? Liegt es am MAC?
Liebe Grüße
Hallo Lisa,
kurz zur Info: Die Vorabbefreiung zur Quellensteuer diverser Länder (auch FR und NO) ist auch beim S Broker* (Broker der Sparkassen) seit Oktober 2022 möglich. Die Kosten betragen 19,90 Euro für 3 Jahre und sind sicher nicht zu hoch.
Ich brauche daher nicht zur DKB zu wechseln 🙂
Gruss Gerhard
Hallo Gerhard,
klasse – danke für die Ergänzung!
Viele Grüße
Hi Lisa,
kannst du auch eine Anleitung für Kanada verfassen?
Viele Grüße
Christian
Hallo,
ich fülle aktuell auch das entsprechende Formular aus. Ist bei Beruf in der Tat nur „Individual“ einzutragen oder die Berufsbezeichnung der jeweils aktuellen Tätigkeit?
Servus Lisa,
sind die 12,– EUR bei der DKB tatsächlich alles, was an Kosten für 3 Jahre anfällt?
Habe mir das eben bei der Consorsbank (habe dort LVMH im Depot) angesehen (btw: Vielen Dank für Deinen Artikel!!) und folgendes gefunden:
„Die Formulare müssen dabei zwingend über uns als Bank eingereicht werden. Die Gebühren betragen aktuell 94,92 Euro pro Dividende. Eine Beantragung ist wirtschaftlich somit nur sinnvoll, wenn Sie eine einzelne Dividende erhalten haben, bei der die erstattungsfähige Quellensteuer den Betrag von 94,92 Euro übersteigt.“
Das würde also im Fall LVMH bedeuten, 2x 94,92 pro Jahr! Im Gegensatz bei der DKB sind es 4,– EUR?
Sry, ich hab mir nicht alle Kommentare durchgelesen…falls es schon irgendwo stehen sollte.
Gruß,
Kottan
Das Formular ist leider offline: https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/formulaires/5000-sd/2018/5000-sd_2267.pdf
Danke für den Hinweis, scheinbar hat sich der Link geändert – hier findet man es: https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/formulaires/5000-sd/2023/5000-sd_4482.pdf
Hallo Lisa,
erst einmal vielen Dank für die ausführliche Beschreibung und Darstellung des Gesamtablaufes zur Beantragung bei der DKB. Die Herausforderung für mich bestand darin, dass das Finanzamt – trotz sehr höflichem Anschreiben mit Ausfüllhilfe – leider nicht „sauber“ das Dienstsiegel gestempelt hatte und die DKB eine Weiterreichung abgelehnt hat. Im 3. Anlauf hat es dann geklappt. Heute wurde die Dividende für LVMH eingebucht – mit Quellensteuerrückerstattung. Die erhöhte Gebühr im aktualisierten P/L-Verzeichnis von 30 € für 3 Jahre ist zwar etwas ärgerlich, ich nehme sie aber gerne in Kauf.
Für mich fehlt noch eine wichtige Information: Ab wann lohnt es sich? Gerade nach der Anhebung der Gebühr auf 30€/3Jahre. Also wie viel Dividende müsste ich bekommen, damit ich mehr als 30€ spare?
Soweit ich das sehe, kann ich 12,2% der Dividende zurückfordern. D.h. ich bräuchte mindestens 246€ franz. Dividende über drei Jahre, bzw. 82€ pro Jahr. Das wird bei meinen paar franz. Aktien leider erstmal nichts.
Ich hatte mich damit auch beschäftigt und fand es recht umständlich. Ich wollte jetzt schauen, ob ich es in der Steuererklärung nicht einfach geltend machen kann und bin auf diesen Blog gestoßen und finde es immer noch umständlich, wenn man bedenkt, dass es sich um zwei EU-Staaten handelt und beide in anderen Bereichen ja auch in der Lage sind, zusammenzuarbeiten 😀
Jedenfalls habe ich es für mich sehr effizient, günstig und schnell gelöst: Keine frz. Aktien mehr ins Depot. Sooo wichtig ist Frankreich glücklicherweise dann auch wieder nicht, dass man sich drangsalieren lassen müsste.
Am besten Aktien aus Ländern, bei denen die Quellensteuer direkt berücksichtigt wird oder noch besser, gar keine Quellensteuer existiert.
Unabhängig davon aber lieben Dank für die tolle Übersicht!
Hallo Lisa,
Lob an deine schöne Arbeit, die ich schon länger verfolge. Und entschuldige, daß sich diesen alten Beitrag anpinge.
Aber ich habe hier auch noch eine Frage. Ich finde leider 0,0 und nix zu irland. Seit dem abkommen 2011 kann man sich da wohl auch vorab befreien lassen, aber niemand kann mir sagen wie. Auch nicht zwei Steuerberater, die ich dazu gefragt habe.
Da du ja ab und an fallen lässt in deinen Videos, dass du auch den Vanguard dividend mit im Gepäck hast würde mich interessieren wie du das da Richtung irland und den dortigen etfs machst? Hast du da einen Tipp? Wie gehst du da vor?
Liebe Grüße und schöne Weihnachtstage!
Bastian
Hallo Lisa,
leider ist der Artikel „etwas wirr“, wahrscheinlich durch die (mehreren) nachträglichen Änderungen.
Außerdem wohl dennoch nicht mehr ganz aktuell.
Ich habe heute das Schreiben von der DKB bekommen:
„Es muss nur ein Formular in französischer Sprache (Formularsatz S. 5-6) eingereicht werden.
Die deutschen Fassungen bleiben in Ihrem Besitz.“
-> ein Franzen-Formular genügt wohl.
Außerdem wohl neu:
„Unterschriften in Box III müssen mit einem blauen Kugelschreiber erfolgen, damit das
Dokument zweifelsfrei als Original erkannt wird.“
Hallo,
vielen Dank für die einfach gehaltene und ausführliche Anleitung.
Was passiert, wenn sich meine Position (AXA) im Laufe der drei Jahre ändert (Teilverkauf oder Aufstockung) oder wenn ich meinem
Depot eine andere französche Aktie hinzufüge?
Muss ich den Antrag dann erneut stellen oder gilt dieser unbhängig von der Anzahl der gahltenen Stücke?
Viele Grüße
Ralph
Hallo Lisa, ich hatte jetzt auch mal überlegt meine LVMH Aktien rüber zu ziehen um die Steuer zu sparen, aber damit sich das ganze lohnt muss man bei der Gebühr von mittlerweile 30 € schon ganz schön viele Aktien im Depot haben leider. Und am Ende spart man sich ja auch nur 11 Prozent der Steuer 😅
Hi Lisa,
Danke für Deine detaillierte Einführung und Hilfe in dieser Thematik. Eine Frage hätte ich zur Comdirect selbst: Kann man im eigenen Konto oder Depot erkennen, ob und wann der Antrag von Comdirect bearbeitet bzw. an die französischen Behörden weiter gegeben wurde und ab wann dieser greift? Oder bekommt man diese Info nur auf Rückfrage oder der Abbuchung der 39,00€?
Danke im Voraus.
VG F.
Danke für die ausführliche Beschreibung. Mein Formular ist gerade auf dem Weg zur DKB und wird hoffentlich akzeptiert.
Wie ein User bereits erwähnt hat, scheint nur 1 Formular in französischer Sprache der DKB auszureichen. Im Text werden noch von 2 Ausführungen erwähnt.
Hallo,
mal als Hinweis. Für die DKB ist es jetzt wohl einen Voraussetzung das ein Girokonto eröffnet werden muss.
Zumindest habe ich keine Möglichkeit gefunden ohne Girokonto gefunden.
Ist nur Kostenlos bei monatlichem Geldeingang von min. 700€, ansonsten 4,50€ pro.Monat.
Für drei Jahre macht das dann 54€ die nochmal on Top kommen zu den 30€ und den 11,90€
Zusammen 203€ geteilt durch 3 Jahre sind das 67,96€ pro Jahr an Gebühren.
Gruß Marcel
Wtf? Die DKB ist wirklich eine tolle Bank, ich bin da seit Jahren zufriedener Kunde, seitdem meine örtliche Filialbank für das bisher jahrzehntelang kostenlose Konto sagenhafte 40 Cent pro Buchung haben möchte oder alternativ 8€ oder so im Monat – und das, obwohl die Filialen um mindestens 80% reduziert wurden.
Die DKB ist letzten Endes für mich besser erreichbar und ich kann überall kostenlos Geld abheben. Der telefonische Kundenservice war die paar Male, die ich bisher Kontakt dazu hatte, mit wenigen Minuten Wartezeit erreichbar und sehr kompetent.
Die quasi einzigartige Möglichkeit, die französische Quellensteuer zu verrechnen, ist für mich das Sahnehäubchen auf dem ohnehin schon sehr guten Gesamtpaket.
Wenn du natürlich woanders zufriedener Kunde bist und keinen Grund zum wechseln hast – ich bin mir sicher, es finden sich Möglichkeiten, einen Eingang von 700€ im Monat sicherzustellen 🙂
Top, tausend Dank für diesen genialen Tipp und die detaillierte Anleitung.
Ich habe das Formular Anfang April an unser Finanzamt geschickt, nichtmal eine Woche später gestempelt zurück erhalten und direkt an die DKB weitergeleitet – dürfte 7. oder 8. April gewesen sein.
Die auf den 3.5. datierte Dividendenzahlung der AXA ist direkt mit den 12,8% berechnet worden, obwohl das ja wirklich auf den allerletzten Drücker war.
Ich bin begeistert! Danke!
Hallo Lisa,
warum nicht zu Trade Republic, da hat man jetzt auch die 12,8% Quellensteuer, weil die nun wohl eine französische Verwahrstelle haben. Du hast doch auch ein Trade Republic Depot.
LG
Hi Peter, habe ich im Artikel erst gestern aktualisiert / ergänzt, gleich am Anfang und hier. 🙂
Auch andere Broker / Banken verwenden eine französische Lagerstelle (siehe Loco Angabe auf den Abrechnungen) – dennoch wird dort nix automatisch angerechnet. TR ist eine ziemlich dilettantische Klitsche die berühmt-berüchtigt dafür ist sch… zu bauen. Also abwarten was da so in den nächsten Monaten / Jahren herauskommt. Ich denke/fürchte eher das den unbedarften Anlegern dort eine ziemliche Steuernachzahlung drohen wird.
ich glaube da liegst du falsch.
meines Wissens hat Trade Republic mit dem Jahreswechsel 2025 ihr System so angepasst, dass sie an dem vereinfachten Verfahren („Simplified Procedure“), welches Frankreich seit Anfang 2025 anbietet, teilnehmen kann. Dies ermöglicht Brokern gesammelt zu bescheinigen, dass ihre Depotinhaber Bewohner eines DBA-Landes sind und dadurch in den Genuss der Reduzierung der Quellensteuer kommen. Da Trade Republic (oder eventuel auch darum) seit Jan. 2025 eine Niederlassung in Frankreich eröffnete, wäre die Umstellung ihrer Systeme eh eine logische und notwendige Folge gewesen. Vermutlich läuft die Übermittlung der Daten an die franz. Zahlstelle (Euroclear France) nun gesammelt für alle Kunden ab.