Sparerpauschbetrag voll ausnutzen
Jedes Jahr stehen dir 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei zu, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Dieser Sparerpauschbetrag, umgangssprachlich einfach dein Freibetrag, verfällt am 31. Dezember. Was du nicht genutzt hast, ist weg und wird nicht ins nächste Jahr übertragen.
Die Frage ist also nicht, ob du ihn nutzen solltest, sondern womit. Der Rechner oben teilt deinen Anlagebetrag auf Einzelaktien, ausschüttende und thesaurierende ETFs auf, sodass der Freibetrag möglichst genau aufgeht und zeigt dir im zweiten Balken, wer ihn jeweils verbraucht.
Freibetrags-Optimierer
Wie du Einzelaktien und ETFs so aufteilst, dass dein Sparerpauschbetrag genau aufgeht – und nichts davon verfällt.
Einzelaktien
Der Aktienanteil ist größer als dein Anlagebetrag.
ETF-Anteil
Feinjustierung
Realitätscheck: Auch thesaurierende ETFs verbrauchen über die Vorabpauschale Freibetrag. Bei hohem Basiszins bleibt für ausschüttende ETFs dann oft wenig bis nichts übrig.
Empfohlen in ausschüttende ETFs
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Modellrechnung mit gleichbleibenden Renditen. Ohne Verlusttöpfe, ausländische Quellensteuer und realisierte Kursgewinne. Wer bestehende Positionen umschichtet, löst unter Umständen selbst steuerpflichtige Gewinne aus. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit – keine Steuer- oder Anlageberatung.
Warum die Aufteilung sinnvoll sein kann
Erträge, die einmal steuerfrei durch den Sparerpauschbetrag gelaufen sind, werden später nicht noch einmal besteuert. Wer den Freibetrag jedes Jahr ausschöpft, verschiebt also dauerhaft Steuerlast in die Zukunft, kostenlos und ohne Risiko.
Wer dagegen nur thesaurierende ETFs besitzt und ein kleines Depot hat, lässt den Freibetrag womöglich Jahr für Jahr ungenutzt verfallen. Über zehn Jahre summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag, den du dem Finanzamt geschenkt hast.
Die drei Bausteine und wie sie deinen Freibetrag verbrauchen
Einzelaktien
Dividenden aus Einzelaktien zählen voll gegen den Sparerpauschbetrag, es gibt keine Teilfreistellung. Bei 15.000 Euro Dividendenaktien mit 3 % Rendite sind das 450 Euro, also fast die Hälfte deines Freibetrags. Dafür fällt auf Einzelaktien keine Vorabpauschale an.
Ausschüttende ETFs
Hier greift die Teilfreistellung: Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Ausschüttung von vornherein steuerfrei, nur 70 Prozent zählen gegen den Freibetrag. Ein Euro Ausschüttung verbraucht also nur 70 Cent, deshalb passt hier deutlich mehr Kapital rein als bei Einzelaktien.
Thesaurierende ETFs
Auch die sind nicht steuerfrei geparkt. Über die Vorabpauschale wird jedes Jahr ein Teil des Wertzuwachses vorab besteuert, und auch der belegt deinen Sparerpauschbetrag. Genau das übersehen die meisten Anleitungen im Netz.
Die Rechnung dahinter
Für den reinen ETF-Fall gilt:
Maximalbetrag = Freibetrag ÷ (Ausschüttungsrendite × (1 − Teilfreistellung))
Bei 1.000 Euro Sparerpauschbetrag, 2 Prozent Ausschüttungsrendite und 30 Prozent Teilfreistellung sind das rund 71.400 Euro, die in ausschüttende ETFs dürfen, ohne dass ein Cent Steuern anfällt.
Sobald Einzelaktien dazukommen, werden deren Dividenden zuerst abgezogen, du kannst sie ja nicht wegoptimieren, sie kommen automatisch aufs Konto. Erst der Rest verteilt sich auf die ETFs. Rechnest du zusätzlich die Vorabpauschale mit, wird daraus eine Gleichung mit zwei Unbekannten, weil der thesaurierende Teil ebenfalls am Freibetrag zehrt. Genau das nimmt dir der Rechner ab.
Der unbequeme Teil: die Vorabpauschale hat den Trick entwertet
Die meisten Artikel zu diesem Thema stammen aus der Nullzinsphase. Damals lag der Basiszins bei null oder war negativ, es fiel schlicht keine Vorabpauschale an, thesaurierende ETFs waren im Depot faktisch steuerfrei geparkt. Unter diesen Bedingungen funktionierte die Aufteilung hervorragend.
Seit die Zinsen gestiegen sind, sieht die Rechnung anders aus. Bei einem Basiszins von 2,5 Prozent liegt die Bemessungsgrundlage der Vorabpauschale bei 1,75 Prozent des Depotwerts, fast so hoch wie die Ausschüttungsrendite eines Welt-ETFs von rund 2 Prozent. Der Unterschied zwischen ausschüttend und thesaurierend schrumpft dadurch auf wenige Zehntelprozent.
Bei größeren Depots kippt es ganz: Ab etwa 80.000 Euro schöpft die Vorabpauschale den Sparerpauschbetrag allein aus. Dann ist es egal, wie du aufteilst, Steuern fallen so oder so an.
Setz den Basiszins im Rechner deshalb realistisch an und schau dir das Ergebnis ehrlich an. Bei kleinen und mittleren Depots lohnt die Aufteilung weiterhin. Bei großen ist der Aufwand die Sache oft nicht mehr wert.
Was du praktisch tun kannst
- Freistellungsauftrag erteilen: Ohne ihn führt dein Broker Steuern ab, obwohl dir der Freibetrag zusteht. Du kannst ihn auf mehrere Depots aufteilen, trag im Rechner nur den Teil ein, der beim betreffenden Broker noch frei ist.
- Tagesgeld nicht vergessen: Zinsen zählen genauso gegen den Sparerpauschbetrag wie Dividenden. Wer 20.000 Euro zu 2,5 Prozent auf dem Tagesgeldkonto liegen hat, hat davon schon 500 Euro verbraucht.
- Im Dezember prüfen: Ist am Jahresende noch Freibetrag übrig, kannst du gezielt Gewinne realisieren, Anteile verkaufen und direkt zurückkaufen. Der Gewinn läuft steuerfrei durch, dein Einstandskurs steigt, und beim späteren Verkauf fällt weniger Steuer an.
- Nicht wegen der Steuer umbauen: Wer bestehende Positionen umschichtet, löst dabei selbst steuerpflichtige Gewinne aus. Die Optimierung lohnt sich vor allem bei neuem Geld, nicht beim Umsortieren eines gewachsenen Depots.
Häufige Fragen zum Sparerpauschbetrag
In Deutschland 1.000 Euro pro Person und Jahr, 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren. In dieser Höhe gilt er seit 2023.
Im Alltag ja. Der offizielle Begriff lautet Sparerpauschbetrag; gemeint ist der Betrag an Kapitalerträgen, der pro Jahr steuerfrei bleibt. Damit dein Broker ihn berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag.
Er verfällt zum Jahresende und wird nicht ins Folgejahr übertragen. Genau deshalb lohnt der Blick im Dezember.
Ja. Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne, alles zusammen.
Ja, in beliebigen Teilbeträgen. In Summe darf er 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht überschreiten; die Banken melden ans Bundeszentralamt für Steuern.
Nur, solange dein Freibetrag nicht ausgeschöpft ist. Danach kehrt sich der Vorteil um: Thesaurierende ETFs stunden Steuern und lassen mehr Kapital für dich arbeiten. Die Antwort hängt an deiner Depotgröße, nicht an einer allgemeinen Regel.
Weil die Teilfreistellung ein Ausgleich für Steuern ist, die Investmentfonds bereits auf Fondsebene zahlen. Bei Einzelaktien gibt es diese Ebene nicht, deshalb wird der volle Ertrag besteuert.
Gemeint ist der Basiszins nach § 18 Abs. 4 InvStG. Er bestimmt, wie hoch die Vorabpauschale ausfällt: Der Basisertrag ergibt sich aus dem Fondswert zu Jahresbeginn mal 70 Prozent des Basiszinses. Ermittelt wird er von der Deutschen Bundesbank am ersten Börsentag des Jahres, abgeleitet aus der Rendite von Bundeswertpapieren mit 15 Jahren Restlaufzeit. Das Bundesfinanzministerium gibt ihn anschließend per Schreiben bekannt und veröffentlicht ihn im Bundessteuerblatt, meist in der zweiten Januarwoche. Zu finden ist er auf bundesfinanzministerium.de unter „BMF-Schreiben“, Stichwort Investmentsteuer.
Grafik zum Mitnehmen
Unter dem Rechner lädst du deine Aufteilung als Bild herunter, mit beiden Balken: der Verteilung deines Anlagebetrags und der Frage, wer deinen Sparerpauschbetrag verbraucht.
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