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ETF Teilfreistellungsrechner

So viel deiner ETF-Erträge bleiben steuerfrei

Auf Kapitalerträge zahlst du in Deutschland rund 26,4 Prozent Steuern. Bei ETFs gilt das aber nicht für den vollen Betrag: Ein fester Anteil deiner Erträge bleibt von vornherein außen vor. Das nennt sich Teilfreistellung und die meisten Anleger wissen gar nicht, wie viel Geld darin steckt.

Trag oben deinen Ertrag ein und du siehst sofort, was übrig bleibt und wie viel Steuern dir die Teilfreistellung erspart.

ETF-Teilfreistellungsrechner

Wie viel bleibt von deinem ETF-Ertrag nach Steuern – und wie viel sparst du durch die Teilfreistellung?

%
3,5 % entsprechen etwa einem ausschüttenden Dividenden-Welt-ETF.
%
Wird durch die Fondsart gesetzt, lässt sich aber überschreiben.

Steuerliche Angaben

1.000 € einzeln, 2.000 € zusammen veranlagt – abzüglich dem, was du dieses Jahr schon verbraucht hast.

Das bleibt dir pro Monat

 

Vergleich mit und ohne Teilfreistellung

 

Was verschiedene Depotgrößen abwerfen

DepotwertAusschüttung p. a.SteuernNetto p. a.Netto pro Monat

 

Rechenweg im Detail
Ertrag vor Steuern
abzüglich Teilfreistellung (30 %)
abzüglich Sparerpauschbetrag
Steuerpflichtiger Betrag
Kapitalertragsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Steuern gesamt
Ertrag nach Steuern
Effektive Steuerlast auf den Ertrag

Modellrechnung nach aktuellem Stand des Investmentsteuergesetzes. Ohne Berücksichtigung von Verlusttöpfen, angerechneter Quellensteuer und bereits gezahlter Vorabpauschalen. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit – keine Steuer- oder Anlageberatung.

Was ist die Teilfreistellung?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Fonds bereits auf Ebene des Fonds selbst Steuern auf bestimmte Erträge, zum Beispiel auf deutsche Dividenden. Damit dieselben Erträge nicht zweimal besteuert werden, bleibt bei dir als Anleger ein pauschaler Anteil steuerfrei.

Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, worin der Fonds investiert:

FondsartTeilfreistellung
Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51 %)30 %
Mischfonds (Aktienquote ≥ 25 %)15 %
Immobilienfonds (Schwerpunkt Inland)60 %
Immobilienfonds (Auslandsschwerpunkt ≥ 51 %)80 %
Anleihen-ETFs, Geldmarktfonds, Einzelaktien0 %

Ein klassischer Welt-ETF auf den MSCI World oder FTSE All-World fällt unter die 30 Prozent. Anleihen-ETFs und Geldmarktfonds bekommen dagegen nichts und Einzelaktien ebenfalls nicht, auch wenn das viele verwechseln.

Was die Teilfreistellung konkret bringt

Ohne Teilfreistellung zahlst du auf einen Gewinn von 10.000 Euro rund 2.374 Euro Steuern. Mit 30 Prozent Teilfreistellung sind es nur 1.583 Euro. Die Ersparnis liegt bei knapp 800 Euro bei einem einzigen Verkauf.

Anders gerechnet: Statt 26,375 Prozent liegt deine effektive Steuerlast auf ETF-Erträge bei 18,46 Prozent. Bei Mischfonds sind es 22,42 Prozent.

Für welche Erträge gilt die Teilfreistellung?

Für alle drei Ertragsarten gleichermaßen:

  • Ausschüttungen: Die Dividenden, die dein ausschüttender ETF an dich weitergibt
  • Veräußerungsgewinne: Der Gewinn, wenn du Anteile verkaufst
  • Vorabpauschale: Die jährliche Vorabbesteuerung bei thesaurierenden ETFs

Du musst dafür nichts tun. Dein Broker rechnet die Teilfreistellung automatisch heraus, bevor er Steuern abführt. Auf deiner Abrechnung taucht sie meist als eigene Zeile auf.

Die Felder im Rechner

Ertrag vor Steuern

Der Gewinn oder die Ausschüttung, bevor irgendetwas abgezogen wurde. Beim Verkauf ist das die Differenz zwischen Verkaufserlös und Kaufpreis, nicht der gesamte Verkaufsbetrag.

Art des Fonds

Bestimmt die Quote. Bei Unsicherheit hilft ein Blick ins Factsheet: Steht dort eine Aktienquote von mindestens 51 Prozent, gelten 30 Prozent Teilfreistellung.

Freier Sparerpauschbetrag

1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Trag hier nur ein, was dieses Jahr noch übrig ist — Zinsen vom Tagesgeld und Dividenden aus anderen Depots haben ihn vielleicht schon angeknabbert. Wichtig: Der Pauschbetrag wirkt nach der Teilfreistellung, also auf den bereits reduzierten Betrag.

Kirchensteuer

Acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, neun Prozent in den übrigen Bundesländern. Sie wird auf die Kapitalertragsteuer erhoben, nicht auf den Ertrag.

Wie gerechnet wird

Die Reihenfolge ist entscheidend, und genau hier rechnen viele falsch:

  1. Ertrag: Dein Gewinn oder deine Ausschüttung
  2. minus Teilfreistellung: je nach Fondsart 15 bis 80 Prozent
  3. minus Sparerpauschbetrag: was davon noch frei ist
  4. = Bemessungsgrundlage: nur darauf fallen Steuern an
  5. Kapitalertragsteuer 25 %, Soli 5,5 % darauf, ggf. Kirchensteuer

Ein Detail, das gern untergeht: Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar. Dadurch sinkt die Kapitalertragsteuer selbst — statt 25 Prozent sind es 24,45 Prozent bei neun Prozent Kirchensteuer. Der Rechner berücksichtigt das.

Häufige Fragen zur Teilfreistellung

Muss ich die Teilfreistellung beantragen?

Nein. Dein deutscher Broker Broker zieht sie automatisch ab, bevor er Steuern abführt. Du musst nichts eintragen und nichts melden.

Gilt die Teilfreistellung auch für Einzelaktien?

Nein. Sie gilt nur für Investmentfonds und ETFs. Bei Einzelaktien wird der volle Gewinn beziehungsweise die volle Dividende besteuert, ein Unterschied, der bei größeren Depots erheblich ins Gewicht fällt.

Haben thesaurierende ETFs auch eine Teilfreistellung?

Ja. Sie gilt für die Vorabpauschale genauso wie für den Gewinn beim späteren Verkauf.

Wie hoch ist die Teilfreistellung bei einem MSCI World ETF?

30 %, weil die Aktienquote deutlich über 51 % liegt. Dasselbe gilt für FTSE All-World, MSCI ACWI und vergleichbare Welt-ETFs.

Wie hoch ist meine effektive Steuerlast auf ETF-Gewinne?

Bei 30 % Teilfreistellung und ohne Kirchensteuer sind es 18,46 % statt 26,375 %. Mit neun Prozent Kirchensteuer liegt sie bei 19,59 %.

Gilt die Teilfreistellung auch für Anleihen-ETFs?

Nein. Fonds mit einer Aktienquote unter 25 Prozent gehen leer aus. Das betrifft reine Anleihen-ETFs und Geldmarktfonds, ein oft übersehener Nachteil beim Parken von Geld in Geldmarkt-ETFs.

Zählt der Sparerpauschbetrag vor oder nach der Teilfreistellung?

Danach. Erst wird die Teilfreistellung abgezogen, dann greift der Pauschbetrag auf den verbleibenden Betrag. Das ist günstig für dich: Dein Freibetrag reicht dadurch für einen höheren Bruttoertrag.

Kann sich die Teilfreistellungsquote ändern?

Sie ist gesetzlich im Investmentsteuergesetz geregelt und wurde seit 2018 nicht verändert. Eine Anpassung wäre aber jederzeit politisch möglich. Beobachte das, wenn du sehr langfristig planst.

Grafik zum Mitnehmen

Unter dem Rechner lädst du die Auswertung als Bild herunter — mit deinen Zahlen und dem direkten Vergleich mit und ohne Teilfreistellung.

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📀 Disclaimer: Das Investieren in Wertpapiere ist mit Risiken verbunden. Ihr handelt immer auf eure eigene Verantwortung! Bitte betreibt dabei immer eure eigene Recherche. Das gilt sowohl für Gebühren, Kennzahlen als auch für die Qualität von Aktien, Anleihen, ETFs und sonstigen Wertpapieren. Die genannten Informationen oder Kennzahlen wurden nach bestem Wissen und Gewissen notiert. Dabei besteht keine Garantie auf Richtigkeit oder Aktualität der Daten. Die genannten Informationen stellen keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und auch keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten dar. Es handelt sich zu keinem Zeitpunkt um eine Anlageberatung, Empfehlung, Steuerberatung oder sonstige fachliche Beratung.

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