Ein Thema, das ich schon seit einiger Zeit vor mir herschiebe, jetzt aber endlich angehen und dokumentieren möchte, ist die Rückforderung der Schweizer Quellensteuer. Die Schweizer Quellensteuer zurückholen kann man sich bis zu drei Jahre rückwirkend und inzwischen überwiegend digital. Im Jahr 2025 also gesammelt für 2024, 2023 und 2022. Es bietet sich also an, sich etwa alle drei Jahre einen wiederkehrenden Termin zu setzen und beispielsweise einen grauen, verregneten Herbsttag für dieses Thema zu reservieren. Dann lässt sich alles auf einmal erledigen!
Inhalt
- Quellensteuer für mehrere Jahre gesammelt zurückholen
- Rückforderung starten (Online-Portal)
- Neuen Antrag stellen
- Vermögenswerte erfassen
- Nachweis(e) hochladen
- Was ist ein Tax Voucher?
- Weitere Fragen beantworten
- IBAN für die Erstattung
- Überprüfen und absenden
- Bestätigung vom Deutschen Finanzamt hochladen
- Sonderfall: Depotübertrag und der vorherige Broker existiert nicht mehr?
- Sonderfall: YUH & Bruchstücke
- Überblick der Transaktionen und Dividenden in Parqet
Aktuell habe ich Aktien von Garmin, Roche und Calida in meinem Depot bei der DKB. Jedoch „lohnt“ sich die Rückforderung wegen der möglichen Gebühr für das Tax Voucher (mehr dazu im Verlauf des Artikels) eigentlich nicht für alle Wertpapiere. Dennoch werde ich einen Versuch starten!
Zusätzlich hatte ich bei YUH eine Zeit lang einen Sparplan auf die Lindt & Sprüngli-Aktie, allerdings kauft man hier keine tatsächlichen Aktien, sondern Fractional Shares. Doch auch hier wird zunächst die Verrechnungssteuer von 35 % (CH) einbehalten. In diesem Artikel fokussiere ich mich aber erst einmal auf die Abwicklung bei den deutschen Brokern und ergänze ihn ggfs. noch um YUH.
Die Garmin-Aktie ist hier tatsächlich außen vor, denn die Dividende wird in USD ausgezahlt und es findet keine Einbehaltung der Schweizer Quellensteuer in Höhe von 35 % statt.

Im Vergleich dazu, wird bei den Roche-Aktien die rückforderbare Quellensteuer durch die DKB wie folgt im Dokument ausgewiesen:

Quellensteuer für mehrere Jahre gesammelt zurückholen
In meinem Fall macht es also nun Sinn, für meine Roche-Aktien die Rückforderung anzustoßen. Der Antrag kann gesammelt und rückwirkend für bis zu drei Jahre gestellt werden. Das bedeutet, dass ich im Jahr 2025 die Quellensteuer aus den Jahren 2024, 2023 und 2022 zurückfordern kann.
Ich werde also nach dieser Rückforderung wieder drei Jahre „ansammeln“ und dann, sofern sich an der Regelung nichts ändert, voraussichtlich im Jahr 2028 rückwirkend die Erstattung für 2027, 2026 und 2025 einreichen.
Rückforderung starten (Online-Portal)
Um nun den Antrag zu beginnen, kannst du einige Vorbereitungen treffen: Benötigt werden deine Steuer-ID, Abrechnungen zu deinen Käufen und Dividendenzahlungen und ggfs. ein Tax-Voucher.
Weiter geht es dann über das Online-Portal (ePortal) der Schweiz.

Ich habe mir vor einiger Zeit über den „CH-Login“ einen Account erstellt. 💡 Dazu ein Hinweis aus der Community: Der CH-Login wechselt zu AGOV-Login, weshalb eine Registrierung direkt bei AGOV-Login empfohlen wird. (Mehr Infos dazu hier.)


Nach der Registrierung kann im ePortal die Option „Verrechnungssteuer“ ausgewählt werden. Wer sich hier erstmals anmeldet, muss einmalig die persönlichen Daten hinterlegen. Zunächst wird abgefragt, ob man als „natürliche Person“ oder als „juristische Person“ agiert. Im Anschluss folgen die üblichen Angaben wie Vor- und Nachname, Anschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land), Geburtsdatum sowie deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID).
Danach ist alles in den Profildaten hinterlegt und gespeichert.

Neuen Antrag stellen
Im Menü unter „Anträge“ kannst du jetzt mit der Rückforderung starten.

Mit dem Button „Neuer Antrag” gelangst du zur Eingabemaske. Hier kannst du auswählen, für welche Jahre du eine Erstattung beantragen möchtest.

Möglich sind im Jahr 2025 hier die Jahre 2024, 2023 und 2022. In meinem Fall wähle ich die Jahre 2024 und 2023, da ich in diesen beiden eine Dividende von Roche erhalten habe. Nach der Auswahl erscheint ein Hinweis, dass diese Auswahl im Nachgang nicht mehr verändert werden kann.

Danach wird noch gefragt, ob man zum Zeitpunkt der erfassten Fälligkeiten im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens an seinem Wohnort ansässig war.
Vermögenswerte erfassen
Nun geht es darum, deine Wertpapiere bzw. erhaltenen Dividenden zu erfassen.

Dazu genügt ein Klick auf „Neuer Vermögenswert“.

Wähle zunächst das entsprechende Jahr aus. Kopiere anschließend die ISIN der gewünschten aus deiner Abrechnung und klicke auf „Suche”. Dann sollte die entsprechende Aktie gefunden werden, die du anschließend auswählen kannst.

Im folgenden Fenster sind die meisten Angaben dann bereits ausgefüllt. Ich trage lediglich das Kaufdatum (deinem Kaufbeleg zu entnehmen) und die Anzahl der Roche-Aktien ein, die ich im betreffenden Jahr in meinem Depot gehalten habe.
Das Portal rechnet anhand dieser Angaben den Rückerstattungsbetrag in Schweizer Franken aus und zeigt ihn an. Hier kann ein Portfolio-Tracking Tool wie Parqet sehr hilfreich sein. Hier sehe ich auf einen Blick, wann ich die ersten Roche-Aktien gekauft habe, am 26.04.2022, also trage ich diese Info ein. Über den Button „Hinzufügen“ geht es dann weiter.

Nachweis(e) hochladen

Im nächsten Schritt werden die Dokumente vom Broker benötigt. Ich habe hier jeweils meine Kaufbelege und die Dividendenabrechnungen hochgeladen. Da ich in einigen Foren gelesen habe, dass die Rückforderung teilweise auch ohne Tax Voucher funktionieren soll, verusche ich hier einfach mal mein Glück und werde dann berichten.
Eine Rückforderung für meine 20 Calida-Aktien beispielsweise würde sich mit der Gebühr von comdirect für das Tax Voucher eigentlich nicht rechnen. Für 2022 ließen sich etwa 3,86 €, für 2023 rund 3,40 € und für 2024 etwa 1,10 € erstatten, also insgesamt ca. 8 €. Für die dafür erforderliche Tax-Voucher-Bescheinigung verlangt die comdirect jedoch 14,90 €, bei der die Aktien bis Ende 2023 lagen. Die Kosten würden den Erstattungsbetrag also übersteigen.
Was ist ein Tax Voucher?
Ein Tax Voucher ist ein offizieller Nachweis der Bank, dass auf deine Schweizer Dividende bereits 35 % Steuer abgezogen wurden. Je nach Broker erhält man dieses Dokument kostenfrei zur Dividendenabrechnung hinzu, oder aber gegen eine gesonderte Gebühr. Bei der ING* beispielsweise ist der Tax Voucher automatisch und gebührenfrei mit der jeweiligen Dividenden-Abrechnung dabei. Bei Anbietern wie comdirect oder DKB wird eine extra Gebühr zwischen 11,90 € und 15 € dafür verlangt.
Leider bietet die ING aber derzeit keinen Eintrag im Schweizer Aktienregister an, weshalb ich meine Schweizer Aktien aktuell bei der DKB* habe. Neukunden können diesen Eintrag hier aber wohl nun nicht mehr nutzen. Smartbroker+* könnte hier laut Reddit vielleicht eine Alternative sein. Wenn ihr Erfahrungen dazu habt, teilt sie gerne in den Kommentaren! Denn ich bin nun auf der Suche nach einem deutschen Broker, bei dem ich sowohl einen gebührenfreien Eintrag im Schweizer Aktienregister (um Sachdividenden und die Einladung zur Generalversammlung zu erhalten) als auch im besten Fall einen kostenfreien Tax Voucher für die Rückerstattung erhalten kann.
Zurück zum Formular: Dieser Vorgang kann nun für sämtliche Rückerstattungen bzw. Jahre wiederholt werden. Das Ziel ist eine vollständige Auflistung, wie in meinem Beispiel für die Jahre 2023 und 2024:

Weitere Fragen beantworten
Nun werden insgesamt noch 6 Fragen gestellt, die man mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet.

- Waren Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeiten an den erfassten Vermögenserträgen nutzungsberechtigt? Sinngemäß: Gehörten die erfassten Erträge (z. B. Dividenden) in dem Moment, als sie ausgezahlt wurden, wirklich Ihnen, also standen Sie wirtschaftlich als Berechtigte dahinter?
- Haben Sie die erfassten Vermögenserträge für eigene Rechnung einkassiert? Sinngemäß: Sind die Dividenden wirklich Ihnen zugeflossen und haben Sie sie für sich selbst vereinnahmt, nicht im Auftrag oder für den Nutzen einer anderen Person?
- Handelt es sich bei den erfassten Vermögenswerten um Eigenbestände (Nostro / eigenes Wertschriftendepot) und nicht um Bestände von Drittbegünstigten? Sinngemäß: Gehören die erfassten Wertpapiere wirklich Ihnen selbst (also Ihrem eigenen Depot) und nicht einer anderen Person, für die Sie sie nur verwalten oder halten?
- Waren die erfassten Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Ertragsfälligkeit Gegenstand von „Securities Lending and Borrowing“-Geschäften? Sinngemäß: Waren die Wertpapiere, aus denen die Dividenden stammen, zum Zeitpunkt der Auszahlung verliehen oder geliehen (also Teil eines Wertpapierleihe-Geschäfts)?
- Sind Sie für die erfassten Vermögenserträge in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?
- Stammen die erfassten Vermögenserträge aus einer Erbschaft?
IBAN für die Erstattung
Jetzt kann auch schon die IBAN angegeben werden, auf die die Erstattung gutgeschrieben werden soll. Achtung: Da die Auszahlung in Schweizer Franken (CHF) erfolgt, verwende ich hier meine CH-IBAN von YUH, denn über eine DE-IBAN könnten je nach Anbieter saftige Wechselgebühren anfallen!

Überprüfen und absenden
Nun erhält man noch einmal eine Übersicht mit allen Angaben. Wenn alles stimmt, kann man den Antrag absenden.


Nun erscheint folgende Info: Der Antrag wurde erfolgreich erstellt. Bitte beachten Sie: Der Antrag gilt erst dann als rechtsgültig eingereicht, wenn das ausgedruckte PDF, von Ihnen unterzeichnet und vom Finanzamt beglaubigt und unterschrieben, vor Ablauf der Einreichefrist bei uns eintrifft. Fehlt die Beglaubigung und/oder die Unterschrift, werden wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Den unterzeichneten und beglaubigten Antrag können Sie auf der Antragsübersicht hochladen.

Die nun erstellte PDF kannst du herunterladen und bei deinem Finanzamt einreichen. Hier ist es wichtig, dass du das Dokument entsprechend mit Ort, Datum und deiner Unterschrift unterzeichnest:

Zusätzlich habe ich dem Umschlag an das Finanzamt ein Deckblatt mit folgendem Text beigelegt:
Wohnsitzbestätigung für die Erstattung der Schweizer Quellensteuer
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersende ich Ihnen den ausgefüllten Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für die Jahre 2023 bis 2024. Bitte bestätigen Sie den vorgesehenen Abschnitt für das Wohnsitzfinanzamt. Anschließend reiche ich den Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein. Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Bestätigung vom Deutschen Finanzamt hochladen

Sobald das Dokument dann vom Finanzamt unterzeichnet und bestätigt wurde, kann es online eingereicht werden. Es ist also nicht mehr notwendig, das Dokument per Post einzusenden.

Sobald es hier für mich weitergeht, werde ich bereichten. Ich habe die Dokumente zur Wohnsitzbescheinigung am 26.10.2025 zu meinem Finanzamt gesendet.
Update vom 05.11.2025: Ich habe das vom deutschen Finanzamt gestempelte und unterzeichnete Dokument zurückerhalten und lade es jetzt im Schweizer ePortal als Scan hoch.

Dann müssen hier noch einmal alle Angaben bestätigt werden und schon kann der Antrag abgesendet werden.

Nun werde ich berichten, wann die Erstattung auf meinem Konto bei Yuh eingeht.
Sonderfall: Depotübertrag und der vorherige Broker existiert nicht mehr?
Ursprünglich habe ich meine ersten Roche-Aktien im April 2022 über den damaligen Smartbroker (BNP Paribas) gekauft und später zur DKB übertragen. Auch für das Jahr 2023 liegt ein entsprechender Quellensteuerabzug in der Dividendenabrechnung vor. In diesem Fall könnte man bei der BNP Paribas anfragen, welche Nachweise sie rückwirkend zur Verfügung stellen können und welche Möglichkeiten mir in diesem Zusammenhang für die Rückforderung (Tax Voucher, sofern erforderlich) bestehen.

Sonderfall: YUH & Bruchstücke
Wie eingangs erwähnt, hatte ich bei YUH einen Sparplan auf die Lindt-Aktie. Das ist bei der Beantragung kein Problem, denn es können auch Bruchstücke angegeben werden und es müssen nicht zwingend ganzzahlige Werte sein. Hier ein Beispiel mit 0,01330 Aktien.

Überblick der Transaktionen und Dividenden in Parqet

Da ich mein Portfolio mit Parqet* tracke, kann ich ganz einfach über die Analyse nach Ländern alle in Betracht kommenden Aktien finden. Zusätzlich habe ich dann für meine Roche-Aktien nach Kauf- und Dividenden gefiltert und sehe auf einen Blick, dass ich in diesem Fall für die Jahre 2023 und 2024 die Erstattung beantragen kann. (2025 erst im Folgejahr.)

Außerdem kann hier ein Blick in das Quellensteuer-Dashboard (Plus-Feature) helfen um bereits eine Tendez zur möglichen Rückerstattung zu erhalten.

Aktion 🎁 15% Rabatt
Mit dem Code AKTIENGRAM15 für Neukunden im 1. Jahr
Weitere Fragen zum Thema Schweizer Quellensteuer zurückholen
Nein, die Verrechnungssteuer ist eine Form der Quellensteuer. Im Fall von Schweizer Dividenden wird sie direkt an der Quelle einbehalten (35 %), weshalb beide Begriffe oft synonym verwendet werden.
Bis zu drei Jahre rückwirkend: Deshalb bietet es sich an, die Anträge gebündelt zu stellen.
Je nach Depotbank können Gebühren für Tax Vouchers anfallen (teilweise 10–20 € pro Jahr/Position). Ob sich die Rückholung lohnt, hängt vom Erstattungsbetrag ab. Wenn du das Dokument zur Wohnsitzbescheinigung per Post an dein Finanzamt sendest, entstehen hierfür natürlich auch die üblichen Portokosten.
Neben dem hier beschriebenen Vorgehen gibt es auch die Möglichkeit, dies über Anbieter wie Divizend zu erledigen. In diesem Fall behält die Plattform eine Gebühr für die Dienstleistung ein. Für die Rückerstattung bei österreichischen Aktien habe ich das 2022 einmal ausprobiert und dokumentiert. Auch einige Broker bieten einen Service an, sich direkt darum zu kümmern. Bekannt ist mir hier maxblue (Deutsche Bank)*.
Meine eigenen Accounts sind hier verlinkt, darüber hinaus habe ich keine. ⚠️ Passt hier immer auf, auch bei TikTok, WhatsApp und anderen Plattformen gibt es häufig Fake Accounts, die meine Inhalte duplizieren und euch teilweise sogar aktiv anschreiben.
📀 Disclaimer: Das Investieren in Wertpapiere ist mit Risiken verbunden. Ihr handelt immer auf eure eigene Verantwortung! Bitte betreibt dabei immer eure eigene Recherche. Das gilt sowohl für Gebühren, Kennzahlen als auch für die Qualität von Aktien, Anleihen, ETFs und sonstigen Wertpapieren. Die genannten Informationen oder Kennzahlen wurden nach bestem Wissen und Gewissen notiert. Dabei besteht keine Garantie auf Richtigkeit oder Aktualität der Daten. Die genannten Informationen stellen keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und auch keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten dar. Es handelt sich zu keinem Zeitpunkt um eine Anlageberatung, Empfehlung, Steuerberatung oder sonstige fachliche Beratung.
Bei mit Stern (*) markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Durch Nutzung dieser Links entstehen weder Nachteile noch Mehrkosten. Einige Anbieter ermöglichen dadurch sogar verbesserte Konditionen oder exklusive Boni und Prämien.






Liebe Lisa,
kannst Du uns verraten (sorry, falls Du dazu schon mal was geschrieben hast), warum Du ein Schweizer Depot und konkret das YUH-Depot eröffnet hast? Welche Vorteile siehst Du diesbezüglich?
Hey KC,
ich hatte es mir vor allem wegen der Möglichkeit für den Lindt-Sparplan erstellt. Und auch wenn ich in der Schweiz unterwegs bin, ist es super, direkt eine CH-IBAN zu haben und hier mit der YUH-Karte direkt in Schweizer Franken zahlen zu können.
Schau ergänzend gerne hier im Artikel: Endlich ein Schweizer Konto mit Yuh? 🙏
Danke!
Hallo,
ich habe vor 3 Jahren, nach dem ich hier den Artikel von Lisa gelesen hatte, ganz unkompliziert bei Yuh ein Konto eröffnet. Hintergrund ist, dass ich mir auf dieses Konto die zurückgeforderte Quellensteuer überweisen lasse. Dadurch spare ich mir bei meinem Broker die Transaktionskosten von CHF in Euro. Funktioniert völlig problemlos.
Danke für den Hinweis. 😊👍
Hallo Lisa
Vielen Dank für deinen informativen Beitrag. Ich habe mir den abgespeichert,da ich die Rückerstattung im nächsten Jahr auch versuchen möchte.
Eine Frage habe ich jedoch noch. Muss ich alle Schweizer Aktien im Schweizer Aktienregister registriert haben,um dann später auch die Quellensteuerrückerstattung durchführen zu können?
Ich halte Schweizer Aktien,habe sie aber bisher nicht registriert.
Liebe Grüsse
Mandy
Hallo Mandy,
sehr gerne! Freut mich, wenn dir der Beitrag hilft! 😊
Zur Frage: Nein, du musst für die Rückforderung der Schweizer Quellensteuer nicht im Aktienregister eingetragen sein.
Die Rückerstattung funktioniert unabhängig davon, ob du im Namensregister stehst oder nicht.
Liebe Grüße,
Lisa
Besten Dank für deine Antwort,Lisa.
Das macht es dann natürlich deutlich einfacher.
Anzeige
Vielen Dank für diesen Service !!! 🙂
Genau deshalb liebe ich diese Homepage ein Mehrwert den es sonst nicht zu finden gibt . 😀
Die Beschreibungen sind immer einzigartig in Form und Schrift ,
und für alle Verständlich sowie mit viel Liebe erstellt . 🙂