Wer Aktien aus dem Ausland im Depot hat, kennt das vielleicht: Die Dividende kommt an, aber es ist weniger als erwartet. Der Grund ist die Quellensteuer, die das Heimatland des Unternehmens direkt einbehält. Ein Teil davon wird in Deutschland angerechnet, einen weiteren Teil kannst du dir in vielen Ländern zurückholen. Auf dieser Seite findest du den Überblick und alle meine Anleitungen zum Thema.
So funktioniert die Quellensteuer
Das Land, aus dem die Dividende kommt, behält zuerst seine Quellensteuer ein. In Deutschland fallen dann zusätzlich 25 % Abgeltungsteuer an, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Damit du nicht doppelt zahlst, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
In der Regel werden dabei bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Das erledigt deine Depotbank automatisch. Was das Ausland darüber hinaus einbehalten hat, bekommst du nicht automatisch zurück, sondern musst es dir per Antrag im jeweiligen Land erstatten lassen.
Die Quellensteuer im Ländervergleich
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Quellensteuer wichtige Länder auf Dividenden einbehalten, wie viel davon in Deutschland angerechnet wird und wie viel du dir selbst zurückholen kannst:
| Land | Quellensteuer | anrechenbar | erstattbar |
|---|---|---|---|
| 🇨🇭 Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % |
| 🇫🇮 Finnland | 35 % | 15 % | 20 % |
| 🇺🇸 USA | 30 % (15 % mit W-8BEN) | 15 % | 15 % (entfällt mit W-8BEN) |
| 🇸🇪 Schweden | 30 % | 15 % | 15 % |
| 🇦🇹 Österreich | 27,5 % | 15 % | 12,5 % |
| 🇩🇰 Dänemark | 27 % | 15 % | 12 % |
| 🇮🇹 Italien | 26 % | 15 % | 11 % |
| 🇪🇸 Spanien | 19 % | 15 % | 4 % |
| 🇳🇱 Niederlande | 15 % | 15 % | 0 % |
| 🇫🇷 Frankreich | 12,8 % (sonst 25 %) | 12,8 % | 0 % |
| 🇬🇧 Großbritannien | 0 % | 0 % | 0 % |
Für die Länder, zu denen ich eigene Anleitungen geschrieben habe, findest du hier die Details: Schweiz, Frankreich und Dänemark. Wie sich die US-Quellensteuer auf deine Dividende auswirkt, zeige ich in Besteuerung US-Dividende.
Achtung beim Freistellungsauftrag
Solange dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, fällt auf die Dividende keine deutsche Steuer an. Dann kann die Bank die ausländische Quellensteuer auch nicht verrechnen und merkt sie sich stattdessen im sogenannten Quellensteuertopf vor. Wird bis zum Jahresende keine Abgeltungsteuer fällig, verfällt dieser Betrag.
Lohnt sich die Rückerstattung?
Das hängt von deinen Beträgen ab. Für eine Rückerstattung brauchst du meist eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt, eine Dividendenbescheinigung deiner Bank und etwas Geduld. Bei wenigen Euro im Jahr lohnt sich das kaum, bei größeren Positionen in Ländern wie der Schweiz oder Dänemark dagegen sehr. Viele Länder erlauben es, mehrere Jahre gesammelt zu beantragen. Eine Alternative sind Dienstleister, die die Erstattung gegen Gebühr übernehmen, dazu habe ich einen Erfahrungsbericht zu Divizend geschrieben.
Und bei ETFs?
Bei ETFs musst du dich um die Quellensteuer nicht selbst kümmern. Sie fällt auf Ebene des Fonds an, eine Anrechnung auf deine Abgeltungsteuer ist nicht möglich. Stattdessen bleibt bei Aktien-ETFs pauschal ein Teil der Erträge steuerfrei, die sogenannte Teilfreistellung.
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Häufige Fragen zur Quellensteuer
In der Regel bis zu 15 % der Bruttodividende. Die Anrechnung erledigt deine Depotbank automatisch, sofern Abgeltungsteuer anfällt. Liegt die ausländische Quellensteuer höher, musst du dir den Rest im jeweiligen Land zurückholen.
Großbritannien behält auf Dividenden keine Quellensteuer ein. Bei den Niederlanden und Frankreich liegt der Satz so niedrig, dass er vollständig angerechnet wird und keine Rückerstattung nötig ist.
Nein. Bei ETFs fällt die Quellensteuer auf Ebene des Fonds an, du kannst sie weder anrechnen noch zurückholen. Dafür gilt bei Aktien-ETFs die Teilfreistellung, durch die ein Teil der Erträge steuerfrei bleibt.
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