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Aktionärs Sammelklage | Class-Action

Lisa Osada
von Lisa Osada

Heute dreht sich alles um das Thema Aktionärs Sammelklage | Class-Action. Die amerikanische „Class-Action“ kann man in Deutschland mit der Bezeichnung Sammelklage gleichsetzen.

Zusammenfassung: Eure Bank ist verpflichtet, euch solche „Angebote“ wertungsfrei weiterzuleiten. Meist lohnt es sich für Kleinanleger nicht, daran teilzunehmen. Die Methode ist besonders in den USA gang und gäbe, lohnt sich aber selten. In der Regel verdienen sich nur die Anwaltsfirmen eine goldene Nase damit. In den meisten Fällen gilt hier wohl: ignorieren und Ablage P.)

Zum Anlass nehme ich die Nachricht in der Postbox meines Brokers. Hier erhielt auch ich heute Morgen eine Nachricht mit folgendem Betreff: Termingebundenes Umtausch oder Barabfindungsangebot 938914(AIRBUS) vom 22.06.2021.

Was bedeutet das?

Solche Class-Actions sind bei amerikanischen Unternehmen schon fast an der Tagesordnung. Vermutlich hat wieder eine dort ansässige Anwaltskanzlei eine Sammelklage gegen den Konzern AIRBUS eingereicht. Die Klage geht aus von Rosen Law. Um einen Eindruck zu erhalten – hier findet ihr eine ganze Liste an Class Actions, die alle vom gleichen Herausgeber stammen. Der Begriff Sammelklage verunsichert besonders Neueinsteiger und unerfahrene Aktionäre.

Wortlaut der Nachricht

Hier einmal exemplarisch aus meiner Postbox:

„Wir möchten Ihnen hiermit von einer Veröffentlichung in den “Wertpapier-Mitteilungen” Kenntnis geben. Im Zusammenhang mit den im Betreff genannten Wertpapieren ist eine sogenannte Class-Action, also eine Art Sammelklage anhängig.

Eine Class-Action stellt eine besondere Klagemöglichkeit für eine Vielzahl von Personen dar, zum Beispiel alle Inhaber bestimmter Wertpapiere gegen den Emittenten dieser Wertpapiere.

Hierbei ist es jedoch nicht erforderlich, dass von vornherein alle Inhaber der Wertpapiere als Kläger auftreten. Die Besonderheit einer Klage als Class-Action besteht darin, dass sich die Mitglieder der Class-Action auch zu einem späteren Zeitpunkt der Klage anschließen und zum Beispiel durch Einreichen eines “Proof of Claim” an einem Vergleich teilnehmen können.

Derartige Verfahren können sich erfahrungsgemäß über mehrere Jahre hinziehen. Zur Teilnahme an dieser Class-Action sind alle Personen berechtigt, die in der Zeit vom 24.02.2016 bis einschließlich 30.07.2020 Aktien der Gesellschaft gekauft oder anderweitig erworben haben.

Wertpapierinhaber, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, sind nicht teilnahmeberechtigt.“

Bedeutung

In der oben verlinkten Pressemeldung ist zu lesen, dass mit der Klage folgendes erreicht werden soll: Sie zielt darauf ab, den Airbus-Investoren Schadensersatz nach den Bundeswertpapiergesetzen zu gestatten.

Folgende Punkte werden dort als Grund für die Klage genannt:

According to the lawsuit, defendants throughout the Class Period made false and/or misleading statements and/or failed to disclose that: 

(1) Airbus’s policies and protocols were insufficient to ensure the Company’s compliance with relevant anti-corruption laws and regulations; 

(2) consequently, Airbus engaged in bribery, corruption, and fraud in order to enhance its business with respect to its commercial aircraft, helicopter, and defense deals; 

(3) as a result, Airbus’s earnings were derived in part from unlawful conduct and therefore unsustainable; 

(4) the full scope and severity of Airbus’s misconduct; 

(5) resolution of government investigations of Airbus would foreseeably cost Airbus billions of dollars in settlements and legal fees and subject the Company to significant continuing government investigation and oversight; and 

(6) as a result, the Company’s public statements were materially false and misleading at all relevant times. When the true details entered the market, the lawsuit claims that investors suffered damages.

Als kurze Zusammenfassung geht es also um Richtlinien und Protokolle, die seitens Airbus als nicht ausreichend für die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze und -vorschriften genannt werden. Weiterhin wird dem Unternehmen Bestechung, Korruption und Betrug vorgeworfen, um sein Geschäft in Bezug auf seine Verkehrsflugzeug-, Hubschrauber- und Verteidigungsgeschäfte zu verbessern. Daraus wird abgeleitet, dass Einnahmen teilweise aus rechtswidrigem Verhalten entstanden sind und sind daher nicht nachhaltig sind.

Voraussichtlich können mehrere Milliarden US-Dollar an Vergleichs- und Anwaltskosten entstehen, sowie infolgedessen die öffentlichen Äußerungen des Unternehmens zu allen relevanten Zeitpunkten im Wesentlichen falsch und irreführend sein. Somit behauptet die Klage, dass die Anleger erheblichen Schaden erlitten haben.

„Sammelklagen werden in den USA auch oft missbraucht, um größeren Druck auf eigentlich rechtstreue Unternehmen auszuüben. Oftmals nehmen Sammelklagen ihren Ursprung in der nicht kundenfreundlichen oder nicht rechtzeitigen Reaktion von Unternehmen auf Verbraucherbeschwerden. Auch deutsche Unternehmen sind hiervon betroffen.“

Quelle: Jura-Forum

Hintergrund Sammelklage                    

An einer solchen Sammelklagen können sich alle Anleger beteiligen, die in dem genannten Zeitraum Aktien von AIRBUS erworben haben. In der Vergangenheit wurden bereits aus den verschiedensten Gründen Sammelklagen gegen Aktiengesellschaften durchgeführt. Die Depotbank ist verpflichtet, diese Schreiben ohne Wertung an die Aktionäre weiterzuleiten.

Für Kleinanleger zahlt sich die Teilnahme an einer solchen Maßnahme finanziell betrachtet nur sehr selten aus. Anwalts- und Verwaltungskosten fallen an, der Schriftverkehr findet i.d.R. in Englisch statt. Selbst wenn die Klage nach einem jahrelangen Streit erfolgreich beendet wird, werden häufig nur Cent-Beträge als „Entschädigung“ an die Aktionäre überwiesen.

Fazit

Aus der Perspektive eines langfristigen Investors ist dieses System an sich auch eher als fragwürdig einzustufen. Man verklagt hier schließlich am Ende das „eigene Unternehmen“.

Es wird wohl wie immer sein, beruflich gescheiterte Juristen versuchen durch Sammelklagen (ähnlich wie bei den dortigen Tabakkonzernen oder hier in Europa mit Musik oder Filmverletzungsrechten) hohe Entschädigungen zu erstreiten.

Für die meisten Fälle gilt hier wohl: Ignorieren und Ablage P.

Ergänzend

Folgenden Beitrag habe ich noch gefunden, den ich gerne mit euch teilen möchte.

Rechtshilfe und Rechtsstaat – Ein Beitrag zur Bewältigung des Justizkonflikts zwischen den USA und Deutschland

„Die class action des US-amerikanischen Verfahrensrechts ist eine Stellvertreterklage, die der geschädigte Repräsentant für sich und die – in Großverfahren häufig nicht namentlich bekannten – Mitglieder der class erhebt. Diese Form des Prozessrechts zielt darauf ab, auch bei niedrigen Schadenssummen einen effizienten Ausgleich zu schaffen, Einzelansprüche bei Großschäden in einem Kollektivverfahren zu bündeln und die Anwälte zu motivieren, die Mitglieder der class aktiv zu vertreten. Während ferner das deutsche Beweisrecht traditionell den Grundsatz des Nemo tenetur contra se edere („Niemand muss etwas vorbringen, das gegen ihn spricht“) und das Verbot des sogenannten Ausforschungsbeweises hochhält, zwingt die US-amerikanische pretrial discovery den Beklagten dazu, dem Kläger umfangreiches Beweismaterial zu übergeben. Befremdlich ist aus deutscher Sicht schließlich, dass die obsiegende Partei nach der sogenannten American Rule on Costs keine Erstattung ihrer Prozesskosten vom Gegner verlangen kann.“

Quelle: Max-Planck-Gesellschaft

Noch Fragen?

In einem Forenbeitrag der comdirect habe ich dazu auch eine Diskussion gelesen, die vom User „Shane“ das Thema (im Bezug auf eine Facebook Class Action) noch einmal gut zusammenfasst. Hier kommt ihr zum Beitrag.

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Hier findest du zahlreiche Begriffserklärungen, möglichst einfach und mit Beispielen beschrieben.

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1 Gedanke zu „Aktionärs Sammelklage | Class-Action“

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