Nachdem wir hier schon öfter über das Thema Hautversammlungen gesprochen haben, möchte ich heute kurz auf die Frage der Mitnahme einer Begleitperson eingehen.

Kann ich eine Begleitperson zur Hauptversammlung mitbringen?

In den meisten Fällen ist es bei deutschen Unternehmen möglich, zu zweit an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht auf zwei Personen aufzuteilen. Das entsprechende Feld bei der Bestellung der Eintrittskarten kann beispielsweise so aussehen:

Begleitperson zur Hauptversammlung

So habe ich in der Vergangenheit schon häufiger meinen Freund zu einer Hauptversammlung als Begleitperson mitgenommen.

💡 Auch interessant: Aktiengram Podcast | Folge 15 Hauptversammlungen

Weitere Fragen zum Thema Begleitperson

Fallen Kosten für die zusätzliche Eintrittskarte für die Begleitperson an?

Nein, es entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Die Bestellung der zusätzlichen Eintrittskarte erfolgt gleichzeitig mit der Bestellung der Eintrittskarte für die eigene Teilnahme.

Ist es bei jedem Unternehmen möglich, eine Begleitperson mitzunehmen?

Die Möglichkeit der Mitnahme einer Begleitperson zur Hauptversammlung ist abhängig von den Regelungen des jeweiligen Unternehmens. Meiner Erfahrung nach ist dies bei den meisten deutschen Unternehmen möglich.

Kann man auch ohne Aktien an einer Hauptversammlung teilnehmen?

Deutsche Aktiengesellschaften bieten in der Regel die Möglichkeit, Gästekarten zu bestellen. Sollte die Bestellung einer Karte für eine Begleitperson nicht möglich sein, ist auch dies eine weitere Option, um eine Begleitperson mitnehmen zu können. Informationen dazu findest du im Bereich der Investor Relations des jeweiligen Unternehmens.

Gilt die Eintrittskarte als Aktionär immer für eine Begleitperson oder muss meine Begleitung dann auch eine Aktie haben?

Die Begleitperson muss keine Aktien besitzen, um teilnehmen zu können.

Ist die Mitnahme einer Begleitperson zu einer Generalversammlungen in der Schweiz möglich?

Bei Schweizer Unternehmen ist die Mitnahme einer Begleitperson eher unüblich und meist nicht vorgesehen oder explizit nicht erlaubt. Ich habe auch einmal bei Helga von Liebefinanzen.ch nachgefragt und sie hat mir ein Beispiel von der Georg Fischer AG geschickt. Hier steht in den FAQs zur Generalversammlung:

  • Kann ich jemanden mitnehmen?
    – Leider nein. Die Generalversammlung ist den Aktionärinnen und Aktionären vorbehalten.

Wo finde ich weitere Informationen zu Generalversammlungen in der Schweiz?

Dazu empfehle ich auch Helgas Blog, in der Kategorie Generalversammlungen finden sich zahlreiche Berichte über ihre Besuche, zuletzt z.B. bei Nestlé, Swiss Re, Calida und Swisscom.

Aktiengram auf Social Media
Mein Newsletter Aktiengram's Insights
Anzeige
Kommentare mit externen Links oder verdächtigen Inhalten unterliegen einer automatischen Spam-Prüfung. Kommentare, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um Spam oder unerwünschte Werbung handelt, sowie Kommentare, die Beleidigungen oder vulgäre Sprache enthalten, werden automatisch gelöscht. Aus redaktionellen Gründen wird die Kommentarfunktion nach Ablauf von 180 Tagen (Datum des Artikels) automatisch deaktiviert.

Schreibe einen Kommentar

Bei mit Stern (*) markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Durch Nutzung dieser Links entstehen weder Nachteile noch Mehrkosten. Einige Anbieter ermöglichen dadurch sogar verbesserte Konditionen oder exklusive Boni und Prämien.