Weiter geht es heute in der Kategorie Gründer. Seit dem vergangenen Monat (rückwirkend für April 2022) teste ich nun auch den Kontist Steuerservice* und möchte euch hier davon berichten.

Mit der Buchhaltung via Lexoffice* (Aktuell könnt ihr hier 50% Rabatt über meinen Link erhalten) ist meine Ablage schon um einiges besser strukturiert, allerdings gibt es noch immer Themen bei denen ich mir einfach unsicher bin. Dazu kommt die Thematik der Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuervorauszahlung.

Positiv in Kombination mit Lexoffice ist definitiv die Möglichkeit der zentralen Verwaltung von Rechnungen und Belegen. Ich muss diese weiterhin nur dort in der Buchhaltung einpflegen und dank verknüpfter Konten kann der Steuerservice hier gleich via Kontist darauf zugreifen.

Umsatzsteuer

Bisher habe ich die Umsatzsteuervorauszahlung ebenfalls über Lexoffice abgewickelt, benötige hier aber weiterhin relativ viel Zeit, die aktuell einfach Mangelware ist.

Auch möchte ich eine qualifizierte Meinung zum Thema Arbeitszimmer – theoretisch wäre es möglich, dass ich mein Büro in dem ich alle Tätigkeiten für Aktiengram erledige, auch steuerlich zum Teil geltend machen kann; zumindest so mein gefährliches Halbwissen dazu. Wie genau das funktioniert weiß ich derzeit noch nicht; scheinbar muss ich Fotos vom Raum inklusive Grundriss beim Finanzamt einreichen; hier erhoffe ich mir ebenfalls Hilfe durch den Steuerservice.

Unsicher bin ich ebenfalls bei Themen wie Anschaffungen, die ich ausschließlich für die Content-Erstellung nutze, beispielsweise ein Fotolicht für Live-Formate vor der Webcam. Generell stelle ich einfach fest, dass es viele Themen, offene Fragen und ungeklärte Dinge gibt, bei denen eine „Google Recherche“ nicht wirklich eindeutige Antworten liefert.

Ähnlich verhält es sich beim Thema Mobilfunkvertrag. Kann ich im Rahmen meines Nebengewerbes einen eigenen Geschäftskunden Tarif abschließen und diesen voll als Betriebsausgabe angeben? Fragen über Fragen.

In der Theorie würde mir das Thema Steuern vielleicht sogar Spaß machen, allerdings fehlt mir momentan einfach die Zeit neben meinem Fernstudium und der „normalen“ Arbeit, mich hier reinzufuchsen. Generell bin ich aber definitiv ein Mensch, der gerne solche Themen selbst versteht und zumindest das erhoffe ich mir.

Folgende Beratungsleistungen sind in der monatlichen Steuerservice-Pauschale inklusive:

  • Transaktionsbezogene Beratung
  • Fragen zur Rechnungsstellung (In- und Ausland) einschließlich Korrektur von Rechnungen (inkl. Reverse-Charge-Verfahren)
  • Fragen im Rahmen der Steuererklärungen
  • PKW
  • Reisekosten
  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Umsatzsteuerliche Analyse von Rechnungen
  • Investitionsabzugsbeträge
  • Anlagevermögen und Abschreibungen
  • Auswertungen (BWA, etc.)
  • Beratung im Zusammenhang mit den Steuervorauszahlungen und entsprechende Anträge

Beratungsgespräche im Rahmen der Steueroptimierung werden zusätzlich berechnet.

Sobald ich weitere Informationen bzw. Erfahrungsberichte habe, verfasse ich gerne ein Update zu diesem Artikel.

Wichtige Erkenntnisse zum Kontist Ablauf

Zwei Dinge, die mir während der kurzen Testphase schon einiges an Mehraufwand beschert haben: Damit die Buchungen und steuerlichen Details vollständig stimmen ist es immer wichtig, auch Ausgaben die nicht mit dem Kontist Konto bezahlt wurden zu erfassen. Das geht am einfachsten über eine Buchung an das private Konto, die dann entsprechend zugeordnet wird.

Beispielsweise habe ich über Amazon Akustikpanels für meinen Podcast bestellt – eigentlich klar als Geschäftsausgabe einzuordnen. Die Zahlung erfolgte aber mit meiner privaten Kreditkarte, sodass sie in Kontist folglich nicht erschien. In Lexoffice haeb ich sie zwar regulär buchen können (Zahlung: privat), allerdings fehlte für Kontist hier der Bezug und somit auch die Info für die Umsatzsteuer.

Den Spruch „keine Buchung ohne Beleg!“ kennen wir sicher alle. 😀

Besser: Wenn eine Zahlung außerhalb von Kontist stattfindet sollte unbedingt im Anschluss „trotzdem“ die Buchung vom Geschäftskonto an das eigene Konto gebucht werden um die Zahlung erfassen zu können. Ich habe mir jetzt angewöhnt, hier einfach sämtliche Zahlungen außerhalb von Kontist als Überweisung „an mich selbst“ vom Geschäftskonto aus zu erstellen, damit nichts untergeht oder später für die steuerliche Übersicht fehlt. Das mache ich beispielsweise auch bei angefallenen Fahrtkosten jetzt so.

Wichtige Erkenntnisse zum Lexoffice Ablauf

Eine weitere Sache, die ich nicht unerwähnt lassen möchte ist das achten auf Dateiformate. Zwischen Lexoffice und Kontist erfolgt für jede Zahlung eine Synchronisation mit dem passenden Beleg aus Lexoffice. Allerdings gibt es hier meiner Erfahrung nach Probleme, wenn der Beleg als .jpg pder .png eingescannt wurde. Hier sollte also im besten Fall darauf geachtet werden, immer eine PDF als Beleg zu erstellen. Dann gibt es bei der Übertragung zwischen Lexoffice und Kontist keine Probleme.

Gründer-Reihe

In dieser Artikel-Reihe werde ich nach und nach zu den Themen „Kleingewerbe / Nebengewerbe“ gründen (Kategorie: Gründer) noch weitere Artikel verfassen. Lasst mir gerne Feedback da!

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Die genannten Informationen stellen keine Anlageberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten dar. Es handelt sich zu keinem Zeitpunkt um eine Anlageberatung, Empfehlung, Steuerberatung oder sonstige fachliche Beratung.

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4 Gedanken zu „Erfahrungsbericht Kontist Steuerservice“

  1. Liebe Lisa,
    endlich kann ich dir auch mal ein Tipp geben. 🙂
    Beim Thema Finanzamt weichen Theorie und Praxis ab.

    Grundsätzlich gilt: lasse die Sache logisch aussehen, gib aber so wenig wie möglich Informationen heraus.
    Arbeitszimmer: errechne einen Kostenschlüssel/teiler anhand der qm. Rechne alle anfallenden Kosten zusammen und erhalte deinen Aufwand nach Teiler. Reiche KEINE Fotos oder Grundrisse ein. (soll Finanzamt abfordern…machen Sie in der Regel aber nciht…solange du nicht immense Verluste ausweist)

    Telefon: du kannst einen weiteren Vertrag abschließen…überlege ob du tatsächlich einen gesonderten Vertrag benötigt. (Kosten) Firmenvertrag = 100% Betriebsausgabe…“gemischter“ Vertrag…würde ich 80% Firma und 20% Privat machen. (du hast kaum Freunde die du anrufen kannst 😉 )

    Grundsätzlich…alles was du brauchst um Einnahmen zu erzielen/zu mehren = Kosten für Firma

  2. Hallo Lisa,
    auch ich möchte dir einige Tipps geben. Partizipiere seit kurzem enorm von deinem Wissen.
    Also, zunächst zum Arbeitszimmer: Stimmt alles, was der Marko geschrieben hat. Wenn du allerdings nebenberuflich dein Unternehmen führst, ist der Abzug der Kosten auf 1.250 € p. a. begrenzt. Hauptberufliche Unternehmer können die Kosten in voller Höhe absetzen.
    Geschäftlich genutzte Gegenstände sind immer ansatzfähig. Das Jahr der Anschaffung ist wichtig. Hier gibt es Staffelungen. Art der Abschreibungen berücksichtigen. Ab 2021 angeschaffte Gegenstände: Computer, Software, Peripheriegeräte können sofort in voller Höhe angesetzt werden.
    Zur Umsatzsteuer: Du bist nur umsatzsteuerpflichtig, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt hast. In den meisten Fällen ist die Kleinunternehmerregelung nur für das Finanzamt vorteilhaft.
    Fazit: Über das Gewerbe Kosten anzusetzen und zurückzuholen, lohnt sich immer. Reisekosten, Werbungskosten, Arbeitszimmer… Es gibt so viel abzusetzen.
    Beste Grüße
    Wolfgang

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