schufa-kostenlos-anfordern

Kostenlose Schufa-Auskunft

Lisa Osada
von Lisa Osada
Letzte Aktualisierung:

Als ich vorhin in meiner Instagram-Story über die kostenlose Schufa-Auskunft berichtet habe stellte ich fest, dass diese Info vielen von euch neu war. Hier also als kurze Anleitung, wie ihr euch eine kostenlose Schufa-Auskunft anfordern könnt.

Was ihr dazu tun müsst ist schnell erklärt:

Nachdem ihr die Webseite „schufa.de“ aufgerufen habt, findet ihr ganz unten auf der Webseite die gewünschte Unterseite.

Hier kann die kostenlose Datenkopie beantragt werden

Hier klickt ihr auf „jetzt beantragen„. Anschließend tragt ihr eure persönlichen Daten ein und ladet beispielsweise euer Ausweisdokument zur Legitimierung hoch.

Mit einem Klick auf „Eingaben prüfen“ könnt ihr hier noch einmal die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen und das war auch schon alles.

Erfahrungsgemäß dauert es jetzt ca. 3-5 Werktage und ihr erhaltet die eure persönliche Information per Post.

Warum? Sollte man das regelmäßig machen?

Wenn einen interessiert welche Daten die Schufa von einem erhoben hat, halte ich dese Auskunft für durchaus sinnvoll.

Mit ein Grund warum ich die Auskunft persönlich regelmäßig anfordere:
Ich hatte diese Info einmal passend „parat“ als ich mich für eine Wohnung interessiert habe und im Gegensatz zu den „Mitbewerbern“ alle Dokumente inkl. aktuellem Schufa-Auszug schon vorliegen hatte. Für solche Situationen kann es dann zusätzlich sinnvoll sein.

Aber auch allgemein möchte ich wissen, welche Daten dort zu meiner Person hinterlegt sind. Ich habe einfach einen Kalendereintrag der sich jährlich wiederholt und fordere dann ein Mal im Jahr die kostenlose Schufa-Auskunft an.

Ein Abonnent berichtete mir außerdem: „Bei mir standen sogar falsche Adressen und Kredite drin.“ Das sollte man definitiv einmal überprüfen.

Bei all meinen Depots und Konten ist das schon eine spannende Sache. Wobei mein Score hier „trotzdem“ sehr gut ist.

Wie oft anfordern?

*Kleiner Nachtrag dazu: Scheinbar kann man laut aktueller DSGVO-Verordnung die Informationen sogar mehrfach im Jahr anfordern, dazu aber noch ein Hinweis aus der Community: „Mit quasi so oft wie man mag anfordern würde ich datenschutzrechtlich betrachtet nicht ganz zustimmen. Einmal im Jahr ist das auf jeden Fall möglich. Art. 12 V DSGVO schränkt den „exzessiven“ Gebrauch dieses Rechts etwas ein. Bei der Schufa und dem sich ständig wechselnden Datenbestand lässt sich wahrscheinlich darüber streiten ab wann hier ein exzessiver Antrag vorliegt, aber das ist dann eher im Einzelfall zu entscheiden. Schufa könnte hier bei exzessiven Gebrauch sich weigern oder ein Entgelt verlangen.

Man sollte es also vielleicht auch nicht übertreiben mit dem Anfordern. Ich bleibe damit mal bei „jährlich“.

Aktiengram auf Social Media
Bei mit Stern (*) markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Durch Nutzung dieser Links entstehen weder Nachteile noch Mehrkosten. Einige Anbieter ermöglichen dadurch sogar verbesserte Konditionen oder exklusive Boni und Prämien.