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Energiepauschale-Studenten

200€ Studenten Energiepauschale | So geht’s

Lisa Osada
von Lisa Osada

Die lange angekündigte Energiepauschale für Studierende, Berufs- und Fachschüler kommt. Nun aber wirklich! Auch wenn das Gröbste der derzeitigen Energiemarktkrise überstanden zu sein scheint, sind die Energiepreise in Deutschland immer noch höher als in vielen anderen Ländern. Ob die Energiepauschale dann tatsächlich direkt in die Entlastung der Energiekosten des Einzelnen fließt oder in etwas anderes (wie z.B. eine kurzfristige Aufstockung des eigenen Aktien- oder ETF-Sparplans), bleibt natürlich jedem selbst überlassen.

Fest steht jedenfalls, dass der Begriff „Soforthilfe“ recht dehnbar zu sein scheint. Auch im Duden finden wir eine treffende Definition des Wortes „sofort“. Dort heißt es: „unmittelbar nach einem bestimmten Ereignis“ oder „ohne zeitliche Verzögerung; unverzüglich“.

Am 21. Dezember hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Einmalzahlung von 200 € für Studierende und Auszubildende zur Unterstützung bei gestiegenen Energiekosten beschlossen. Ab Mitte März 2023 soll mit den Auszahlungen begonnen werden. Aktuell kannst du hier bereits die „Vorarbeit“ erledigen, indem du dir eine Bund-ID einrichtest. Wie du als Student die Energiepauschale beantragen kannst, möchte ich dir in diesem Artikel erklären.

Was muss ich über die Energiepauschale wissen?

Das erste, was du wissen musst, ist ob du überhaupt anspruchsberechtigt bist. Wenn das nicht der Fall ist, kann man sich die weiteren Schritte auf jeden Fall sparen. Unbürokratisch, wie die Bundesregierung die Auszahlung des Energiezuschusses gestalten wollte, wurde zunächst das Energiepreispauschalengesetz für Studierende (EPPSG) erlassen. Aus diesem geht hervor, dass tatsächlich nur sehr wenige Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen Anspruch zu haben:

  1. Man musste zum 01. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein.
  2. Der Wohnsitz muss in Deutschland sein.

Ich denke, bis hierher sollte alles passen. Bei den Fachstudierenden ist es etwas komplizierter:

  1. Man musste zu 01. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sein.
  2. Ebenfalls den Wohnsitz in Deutschland haben.
  3. Die Ausbildung muss das Ziel haben einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten ODER die Ausbildung setzt bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
  4. Falls ihr euch an dieser Stelle noch nicht angesprochen fühlt, gelten die Bestimmungen unter 3. auch für Schüler und Schülerinnen in vergleichbaren Bildungsgängen mit diesen Voraussetzungen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem wir die Voraussetzungen geklärt haben, möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass wir in diesem Beitrag nur darüber sprechen, was man jetzt schon tun kann, um sich auf die Auszahlung der Pauschale „vorzubereiten“. Die Auszahlung der Soforthilfe beginnt dann etwa Mitte März. Es würde mich aber nicht wundern, wenn wir uns noch etwas länger gedulden müssen, bis die Auszahlung tatsächlich auf dem Konto eingeht. Zumindest hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Auszahlung „so schnell wie möglich“ erfolgen soll.

Besonders stolz ist man darauf, dass der gesamte Antragsprozess für die rund 3,5 Millionen Anspruchsberechtigten komplett digital abläuft. Der gewählte Titel der Internetseite wirkt auf den ersten Blick dabei wenig vertrauensvoll – unter www.einmalzahlung200.de findet man alle Informationen zur Einmalzahlung und kann dort seinen Antrag stellen.

Wo kann man die Pauschale denn nun beantragen?

Die bundesweit einheitliche Antragstellung für die Auszahlung der Einmalzahlung nach dem EPPSG soll also ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein. Um diesen Start zu gewährleisten, wird ab der 9. Kalenderwoche eine Pilotphase für die Antragstellung mit ausgewählten Ausbildungsstätten aus verschiedenen Bundesländern vorgeschaltet.

Zu diesem Zeitpunkt erhältst du von deiner Ausbildungsstätte individuelle Zugangsdaten, die du für die Antragstellung benötigst. Wenn du bereits im Vorfeld einen BundID-Account mit Online-Ausweisfunktion eingerichtet hast, benötigst du für den eigentlichen Antrag nur wenige Minuten.

200€ Studenten Energiepauschale | So geht’s in 4 Schritten

  1. Zugangscode eingeben
    Zu Beginn (Mitte März) erhältst du von deiner Bildungseinrichtung einen Zugangscode. Der Zugangscode ist dein persönlicher Schlüssel zur Anwendung.
  2. Identität nachweisen
    Du meldest dich mit deiner BundID an. Deine Identität weist du z.B. mit dem Online-Ausweis oder Elster-Zertifikat nach.
  3. Online-Antrag ausfüllen
    Antrag ausfüllen: Halte dafür deine Bankverbindung (IBAN) bereit, bestätigen deine Angaben und senden den Antrag online ab.
  4. Einmalzahlung erhalten
    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du eine E-Mail mit der Bewilligung und die 200 € auf dein Konto. (Dauer unbekannt.)

Sofern ihr von euerer Uni oder Fachhochschule bereits den Zugangscode und ggfls. die PIN erhalten habt, könnt ihr wie hier fortfahren.

Diese Schritte kannst du jetzt bereits erledigen

Für die Registrierung zum Erhalt der Pauschale wird ein BundID-Konto benötigt, das du bereits jetzt einrichten kannst. Zum Nachweis deiner Identität wird außerdem benötigt:

  • Dein Online-Ausweis: Als Online-Ausweis kann dein Personalausweis, deine elektronischer Aufenthaltstitel, dein EU-Ausweis oder deine Unionsbürgerkarte verwendet werden.

ODER

  • Dein persönliches ELSTER-Zertifikat

Für die Online-Ausweisfunktion benötigst du ein aktuelles Smartphone (nicht näher definiert) und eine Ausweis-App, zum Beispiel die AusweisApp2.

Bund-ID einrichten

Auf der BundID Webseite oben rechts auf “Mein Konto“ klicken. Wähle “Noch kein Nutzerkonto?“ Hier registrieren.

200€ Studenten Energiepauschale | So geht’s
Registrierung Bund-ID

Mit Klick auf Registrierung mit elektronischer ID erscheint folgende Ansicht:

Bund-ID Registrierung

Hier ist es beispielsweise möglich, sich mit seiner Online-Ausweisfunktion oder dem Elster-Zertifikat anzumelden. Wenn alles geklappt hat, beginnt der Registrierungsprozess, für den ihr nach Legitimation 30 Minuten Zeit habt.

Angabe persönlicher Daten
Login und Benutzername einrichten
Kennwortvorgaben
Sonderzeichen sind scheinbar aber nicht erlaubt
War die Registrierung erfolgreich, erhaltet ihr eine Bestätigung per E-Mail.
In der E-Mail muss das Konto dann noch aktiviert werden
Bestätigung der Aktivierung
200€ Studenten Energiepauschale | So geht’s

Update vom 15.03.2023

Von meiner Fernhochschule* WBH habe ich heute Zugangscode und meine PIN für die Energiepauschale per Online-Campus erhalten.

Der Versuch die Daten einzugeben, trifft aktuell leider auf den sogenannten Warteraum, da es offenbar zu viele Webseiten-Besucher gibt.

Nach ca. 10 Minuten ging es dann weiter und ich konnte mich mit meinem Elster-Zertifikat legitimieren.

Die Auszahlung der 200 € erfolgte erstaunlich schnell, bereits am 20.03.2023.

Weitere Fragen zur Energiepauschale

Welches Gesetz regelt die Auszahlung?

Das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG).

Wer ist berechtigt, die Pauschale zu erhalten?

Folgende Gruppen können die Einmalzahlung beantragen:

  • Studierende
    • die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind
    • ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler
    • die am 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland immatrikuliert waren
    • ihren Wohnsitz in Deutschland haben
    • einen mindestens zweijährigen Bildungsgang besuchen, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, oder einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (nur Fachschülerinnen und Fachschüler)
    • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen unter den genannten Voraussetzungen

Fallen Steuern auf die Pauschale an?

Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung. Sie wird weder bei einkommensabhängigen Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt. Außerdem ist die Einmalzahlung unpfändbar.

Der Artikel wird noch weiter ergänz, sobald neue Informationen vorliegen oder noch weitere Fragen auftauchen. Jedenfalls hoffe ich, dass die Erklärung euch ein wenig weiterhelfen konnte und alle berechtigten ihre Pauschale beantragen.

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1 Gedanke zu „200€ Studenten Energiepauschale | So geht’s“

  1. Hallo Lisa,

    super dass du dich auch mit der Energiepauschale beschäftigst. Ich bin sehr tief im Thema drinn, da ich Studierende dazu – und zu BAföG und co. – an der Uni (kostenlos!) berate.

    Der Artikel ist zutreffend. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass das Antragsverfahren höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist. Das lassen wir gerade klären. Nach der DSGVO muss eine Antragstellung auch immer analog, also auf Papier möglich sein. Dem verweigert sich das BMBF total. Jetzt sehen vermutlich die wenigsten ein Problem in der digitalen Antragstellung, aber ich finde es bedenklich, wenn man nicht auch eine Wahlfreiheit hat.
    Wie dem auch sei, das ist vermutlich eine idiologische Frage mit dem Datenschutz – die auch oft mit vielen Halbwahrheiten geführt wird. Darum soll es nun auch gar nicht weiter gehen. Vielmehr obiger Hinweis, dass dort noch einiges im Umbruch ist und es sich deshalb ggf. lohnen kann, die Antragsfrist bis Ende September auszureizen.

    Außerdem erfolgt die Übermittlung aller Studierendendaten im Vorfeld (wohl verschlüsselt) an das Land Sachsen-Anhalt, welches für die Plattform zuständig ist. Dieses stellt einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der einzelnen Studierenden dar, denn es fehlt an einer Rechtsgrundlage für die Übermittlung.

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