ETFs bieten in der Regel ein hohes Maß an Anlegerschutz und Transparenz und stehen bei vielen Anlegern für ein entspanntes Investment, bei dem man sich nur selten Gedanken machen oder aktiv werden muss. Es kommt aber gelegentlich vor, dass ein ETF verschmolzen wird. Das kann bedeuten, dass zwei oder mehrere ETFs zu einem Produkt zusammengelegt werden. Eine ETF-Verschmelzung kann verschiedene Gründe haben, unterschiedliche Formen annehmen und spezifische Auswirkungen auf die Eigentümer der ETFs haben. Und zwar auf beiden Seiten: Auf der Seite der ETFs, die aufgegeben werden, und auf der Seite der übernehmenden ETFs. Gerade in den letzten Monaten sind ETF-Verschmelzungen aufgrund der Übernahme von Lyxor durch den ETF-Anbieter Amundi wieder häufiger zu beobachten.

💡 Manchmal wird eine ETF-Verschmelzung auch als Fusion, Merger oder Zusammenlegung bezeichnet. In diesen Fällen handelt es sich meist um den gleichen Vorgang.

Gründe für die Verschmelzung von ETFs

Es gibt mehrere Gründe, warum es für einen Anbieter sinnvoll sein kann, zwei ETFs zu verschmelzen. Im Folgenden habe ich die wesentlichen Gründe einmal zusammengefasst:

  1. Kostenoptimierung und Skaleneffekte: ETFs verursachen unabhängig von ihrer Größe Betriebskosten. Ein kleiner ETF mit geringem Fondsvolumen stößt oft auf Schwierigkeiten, ausreichend Erträge zu erwirtschaften, um die Betriebskosten zu decken. Durch eine Verschmelzung können Skaleneffekte erzielt werden, da ein größerer Fonds die Fixkosten besser verteilen und die Betriebskosten effizienter verwalten kann.
  2. Niedriges Fondsvolumen: Ein langfristig geringes Fondsvolumen wurde bereits als Grund genannt und zeigt, dass der ETF für den Herausgeber (Emittenten) oft nicht mehr wirtschaftlich ist. Fondsanbieter benötigen meist eine gewisse Mindestgröße, um einen ETF wirtschaftlich betreiben zu können – in der Regel wird hier grob von einem Fondsvolumen von 100 Mio. Euro gesprochen. Erreicht ein ETF diese Größe dauerhaft nicht, kann es passieren, dass er mit einem ähnlichen, erfolgreicheren ETF verschmolzen wird. Damit können Betriebskosten gesenkt und die Effizienz erhöht werden. Bei der Auswahl deiner ETFs kann es also auch aus diesem Hintergrund sinnvoll sein, die Fondsgröße genau im Blick zu haben.
  3. Ähnlichkeit der Anlagestrategien: In einigen Fällen bieten Emittenten mehrere ETFs an, die sich in ihren Anlagestrategien, Indexzusammensetzungen oder Branchenschwerpunkten sehr ähneln. Um eine doppelte Abdeckung und/oder Verwirrung bei den Anlegern zu vermeiden, werden diese ETFs zusammengefasst, um eine schlankere Produktpalette anbieten zu können. Das ist insbesondere bei dem oben genannten Beispiel von Lyxor und Amundi der Fall. Im Portfolio des übernommenen Anbieters finden sich einige ETFs mit gleicher oder zumindest sehr ähnlicher Ausrichtung, deren paralleles Betreiben für Amundi einfach wenig Sinn machen würde.
  4. Änderungen in der Regulierung: Neue regulatorische oder steuerliche Rahmenbedingungen können ETFs in bestimmten Märkten weniger attraktiv oder schwieriger zu verwalten machen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zwei ETFs zusammenzulegen, um die regulatorischen Hürden effizienter zu überwinden.
  5. Marktanpassungen: Veränderungen an den globalen oder regionalen Finanzmärkten können dazu führen, dass bestimmte Anlagestrategien oder Themen einfach nicht mehr gefragt sind. Ein ETF, der sich beispielsweise auf einen wenig nachgefragten Sektor konzentriert, könnte mit einem ETF verschmolzen werden, der ein etwas breiteres Spektrum abdeckt.
  6. Steuerliche Gründe: Ein weiterer Grund können bessere steuerliche Rahmenbedingungen (Doppelbesteuerungsabkommen) im Land des verschmolzenen ETFs sein. Ein Beispiel findest du unter dem Abschnitt: Hat ein ETF mit Fondsdomizil Irland Vorteile gegenüber Luxemburg?

Verschiedene Arten der Verschmelzung von ETFs

Im Großen und Ganzen lassen sich zwei Hauptarten von ETF-Verschmelzungen unterscheiden.

Die erste ist die Verschmelzung durch Aufnahme. Das ist die häufigste Form der ETF-Verschmelzung und wurde auch bei einigen der letzten Lyxor-Amundi-Verschmelzungen angewandt. Dabei wird ein ETF (der „untergehende“ oder „übernommene“ ETF) auf einen anderen ETF (den „aufnehmenden“ oder „übernehmenden“ ETF) übertragen. Die Eigentümer des „untergehenden“ ETFs erhalten Anteile des „aufnehmenden“ ETFs, während der ursprüngliche ETF aufgelöst wird. Der aufnehmende ETF bleibt unverändert bestehen und führt das Vermögen des anderen Fonds weiter.

Die zweite, aber weniger gebräuchliche Variante ist die Verschmelzung durch Neugründung. In diesem Fall werden zwei oder mehr ETFs zu einem neuen ETF verschmolzen. Weder der übertragende noch der übernehmende ETF bleiben bestehen. Stattdessen erhalten die Anleger beider Fonds Anteile an einem neu gegründeten ETF, der eine Kombination der ursprünglichen Strategien oder Indizes verfolgt.

Folgen für ETF-Anleger

Die Auswirkungen einer ETF-Verschmelzung hängen davon ab, ob ein Anleger Anteile des untergehenden oder des aufnehmenden ETFs hält. Andere Faktoren wie das Fondsdomizil, also das Land, in dem der Fonds eingetragen ist, können sich ebenfalls auf die Anleger auswirken.

Auswirkungen für Eigentümer des untergehenden ETFs

  • Automatischer Tausch von Anteilen: Die Eigentümer des untergehenden ETFs erhalten automatisch Anteile des aufnehmenden ETFs oder eines neu gegründeten ETFs. Der Umtausch ist in der Regel steuerneutral, es sei denn, der ETF ändert seinen Sitz, seine Struktur oder seine steuerliche Einstufung. (So geschieht es nun beispielsweise bei der Verschmelzung des Amundi Prime Global ETFs, da sich das Fondsdomizil von Luxemburg nach Irland ändert. Dazu folgt im späteren Verlauf noch ein Beispiel.)
  • Änderung der Anlagestrategie: Der aufnehmende ETF kann eine andere Anlagestrategie, einen anderen Referenzindex oder eine andere Währung haben. Die Inhaber des übertragenden ETF müssen sich an diese Änderungen anpassen. Das Risiko- und Renditeprofil kann sich ebenfalls verändern, was nicht immer den Präferenzen oder dem ursprünglichen Anlagemotiv des Eigentümers entspricht.
  • Kurs- und Steueraspekte: In bestimmten gesetzlichen Umfeldern kann eine Verschmelzung steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere wenn der neue ETF steuerlich anders behandelt wird oder in einem anderen Land ansässig ist. Wir sehen uns im Verlauf des Artikels noch ein explizites Beispiel an, wo dieser Punkt zum Tragen kommt.
  • Kostenstruktur: Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio, TER) des aufnehmenden ETF kann sich von der des untergehenden ETF unterscheiden. Wenn der aufnehmende ETF teurer ist, können sich also die Gesamtkosten für den Anleger erhöhen.

Auswirkungen für Eigentümer des aufnehmenden ETFs

Für Anleger des aufnehmenden ETFs sind in der Regel weniger gravierende Änderungen zu erwarten, in den meisten Fällen ändert sich auch überhaupt nichts. Dennoch gibt es auch für sie mögliche Auswirkungen:

  • Größeres Fondsvolumen: Durch die Verschmelzung wird der aufnehmende ETF ein größeres Fondsvolumen verwalten. Das kann zu einer verbesserten Liquidität und niedrigeren Handelskosten (engere Spreads) führen. Größere Fonds profitieren zudem häufig von Skaleneffekten, die langfristig die Gesamtkosten senken können – unter dem Strich kann eine ETF-Verschmelzung also für alle Anleger (nicht nur die des aufnehmenden ETF) positiv sein.
  • Geringe bis keine Änderung der Anlagepolitik: Da der aufnehmende ETF bestehen bleibt, ändert sich die Anlagepolitik in der Regel nicht. Allerdings kann es durch die Integration des untergehenden Fonds zu geringfügigen Anpassungen in der Gewichtung einzelner Wertpapiere kommen, die jedoch meist keine signifikanten Auswirkungen auf das Risikoprofil des ETFs haben.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es für die Besitzer des untergehenden ETFs durchaus mehr und gravierendere Unterschiede gibt, als für die des aufnehmenden ETFs. Inhaber von untergehenden ETFs müssen sich unter Umständen auf Strategieänderungen sowie mögliche Steuerbelastungen einstellen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig zu informieren und seine Möglichkeiten im Falle einer bevorstehenden Verschmelzung zu prüfen.

Beispiel: Verschmelzung Amundi Prime Global

Ein Beispiel, das mich kürzlich aus der Community erreicht hat, ist die Verschmelzung der ausschüttenden Variante des Amundi Prime Global, die mit folgender Info an den Eigentümer gesendet wurde: „Der ETF – Amundi Index Solutions – Amundi Prime Global UCITS ETF (LU1931974692) wird am 22.11.2024 mit dem Amundi Prime Global UCITS ETF verschmolzen, ein Prozess, der einige Tage dauern kann. Danach kann der ETF unter der neuen ISIN IE000QIF5N15 gehandelt werden.“ In diesem PDF-Dokument von Amundi lassen sich alle Details nachlesen.

  • Die thesaurierenden Variante des Amundi Prime Global, der Amundi Prime Global UCITS ETF DR – USD (C) (WKN: A2PWMK / ISIN: LU2089238203) verschmilzt mit dem Amundi Prime Global UCITS ETF Acc 1 (WKN: ETF210 / ISIN: IE0009DRDY20).
  • Die ausschüttenden Variante des Amundi Prime Global, der Amundi Prime Global UCITS ETF DR – USD (D) (WKN: A2PBLJ / ISIN: LU1931974692) verschmilzt mit dem Amundi Prime Global UCITS ETF Dist 1 (WKN: ETF211 / ISIN: IE000QIF5N15).


Ich gehe davon aus, dass Amundi auch hier vor allem langfristig Skaleneffekte nutzen will, um die Kosten weiter zu optimieren, und auch der steuerliche Wechsel von Luxemburg nach Irland wird hier sicher nicht ohne Grund erfolgen. Da die ETFs an sich die gleiche Strategie verfolgen und beide den Solactive GBS Developed Markets Large & Mid Cap USD Net TR Index als Referenzindex abbilden, ergeben sich zumindest strategisch keine Auswirkungen für die Besitzer dieser ETFs.

Der „neue“ Amundi Prime Global (mit IE-ISIN)

  • Amundi Prime Global UCITS ETF Acc 1, ISIN: IE0009DRDY20, WKN: ETF210, thesaurierend
  • Amundi Prime Global UCITS ETF Dist 1, ISIN: IE000QIF5N15, WKN: ETF211, ausschüttend

Wenn du dich zum Wechsel des Amundi Prime Global mit Fondsdomizil Irland entscheidest, wird sich für dich und deine gewählte Strategie mit diesem ETF vermutlich wenig ändern. Beachte aber die steuerlichen Besonderheiten der Verschmelzung, die im Folgenden noch genauer erklärt werden.

Der „alte“ Amundi Prime Global (mit LU-ISIN)

  • Amundi Prime Global UCITS ETF DR – USD (C), ISIN: LU2089238203, WKN: A2PWMK, thesaurierend
  • Amundi Prime Global UCITS ETF DR – USD (D), ISIN: LU1931974692, WKN: A2PBLJ , ausschüttend

Trägt dein ETF eine ISIN mit LU für Fondsdomizil Luxemburg, sieht die Sache leider etwas anders aus. Da durch die Verschmelzung das Fondsdomizil von Luxemburg (LU) nach Irland (IE) wechselt, kann der Fondsanbieter die Verschmelzung nicht steuerneutral durchführen. Das bedeutet, dass durch die Verschmelzung Steuern anfallen, sofern du mit dem ETF Gewinne gemacht hast und abhängig von deiner persönlichen steuerlichen Situation (steuerlicher Freibetrag).

Bis zum 15. November 2024 haben die ETF-Inhaber des luxemburgischen ETFs daher die Möglichkeit, ihre Anteile „zurückzugeben“ oder zu verkaufen, wenn sie nicht an der Verschmelzung teilnehmen möchten. Andernfalls findet die Verschmelzung am 22. November 2024 statt. Es wird also so getan, als würden an diesem Stichtag die Anteile am luxemburgischen Prime Global ETF verkauft und dafür Anteile am irischen Prime Global ETF gekauft. Beim Verkauf der Anteile muss der erzielte Gewinn entsprechend versteuert werden, sodass du nach der Verschmelzung möglicherweise weniger Anteile des neuen ETFs besitzt als vorher.

Rechenbeispiel, Amundi Prime Global UCITS ETF (LU1931974692)

Da es sich beim Amundi Prime Global ETF um einen Aktien-ETF handelt, der mindestens 51% seines Fondsvolumens in Aktien investiert, fällt er unter die Teilfreistellung von 30%. Bei einem fiktiven Gewinn von 1.000 € im „alten“ Amundi Prime Global ETF sind somit nur 70 % des Gewinns steuerpflichtig. Es sind also 700 € steuerpflichtig.

Bei dieser Berechnung berücksichtige ich nicht die Kirchensteuer, sondern nur die Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag. Solltest du zusätzlich kirchensteuerpflichtig sein, muss diese zusätzlich abgezogen werden:

Zu versteuernder Betrag: 70 % von 1.000 € = 700 €.
Abgeltungsteuer: 25 % von 700 € = 175
Solidaritätszuschlag: 5,5 % von € 175 = € 9,63
Gesamtsteuerbelastung: 175 € + 9,63 € = 184,63 €

Folglich fallen in diesem Beispiel bei Durchführung der Verschmelzung des ETF Steuern in Höhe von 184,63 € an, wenn du dich entscheidest, den ETF nicht vorher selbst zu verkaufen. (Auch dann fallen aber natürlich Steuern an.) Dieser Betrag steht beim Kauf von Anteilen des „Irish“neuen“ Amundi Prime Global (ISIN: IE000QIF5N15) entsprechend weniger zur Verfügung. Beachte aber, dass die Steuern mit deinem Freistellungsauftrag von derzeit 1000€ pro Jahr verrechnet werden können, sodass du ggf. keine Steuern zahlen musst. In der Regel wird diese Verrechnung automatisch von deinem Broker übernommen. Prüfe also unbedingt, ob du deinen Freistellungsauftrag für dieses Jahr schon ausgeschöpft hast und/oder richte den Freistellungsauftrag bei deinem Broker ein. In der Regel lässt sich das ganz schnell und unkompliziert online erledigen.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Wenn du im Rahmen der Verschmelzung also nicht aktiv wirst, erfolgt die Verschmelzung oder Umwandlung zum neuen ETF automatisch. Steuerlich wird die Verschmelzung so behandelt, als würdest du den „alten“ ETF verkaufen und dafür Anteile des „neuen“ ETFs kaufen. Es fallen also Steuern an, sofern du einen Gewinn erzielt hast und abhängig von deiner steuerlichen Situation.

Es bleibt abzuwarten, wie die Broker dies im Einzelfall handhaben, wichtig ist auch, dass du bei bestehenden Sparplänen prüfst, ob diese automatisch umgestellt oder auch beendet werden, da sich die „alte“ ISIN des ETFs ändert und dann nicht mehr verfügbar ist.

Hat ein ETF mit Fondsdomizil Irland Vorteile gegenüber Luxemburg?

Ja, es kann Vorteile haben, einen ETF mit IE-ISIN im Depot zu haben, im Vergleich zu einer LU-ISIN:

  1. Günstigere Quellensteuer: Irland hat in der Regel günstigere Steuerabkommen mit anderen Ländern (insbesondere mit den USA) als Luxemburg. Das kann zu einer Verringerung der Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen führen, die der Fonds bei Anlagen in bestimmten Ländern zahlen muss. Diese Ersparnis kommt direkt dem Fonds und damit den Anlegern zugute, da sich die Nettoerträge des Fonds erhöhen. Wenn also beispielsweise US-Aktien im ETF enthalten sind, schneidet die Performance aufgrund eines anderen Doppelbesteuerungsabkommens etwas besser ab bei sonst gleichen Bedingungen in Luxemburg. Kurz gesagt: Ein physisch replizierender ETF mit hohem US-Anteil „profitiert“ von der niedrigen Quellensteuer zwischen den USA und Irland.
  2. Keine Quellensteuer auf Ausschüttungen: Irland erhebt keine Quellensteuer auf Fondsausschüttungen an nicht in Irland ansässige Anleger. Das kann für internationale Anleger von Vorteil sein, da sie keine Quellensteuer auf ihre Ausschüttungen zu befürchten haben, was in einigen anderen Ländern (einschließlich Luxemburg in bestimmten Fällen) anders sein kann.

Am Ende kann es sich also trotz der steuerlichen Belastung durch den Umtausch langfristig lohnen, die Verschmelzung mitzumachen. Natürlich ist es etwas ärgerlich, hier zur Kasse gebeten zu werden, insbesondere wenn der Freistellungsauftrag für 2024 bereits anderweitig verbraucht wurde.

Kann es bei jedem Anbieter ETF-Verschmelzungen geben?

Ja, ETF-Verschmelzungen können bei jedem Anbieter vorkommen und führen bei Anlegern aus Deutschland häufig zu einer steuerpflichtigen Realisierung der Gewinne. Wer nur in einen einzigen ETF investiert, kann hier also den Nachteil haben, dass bei einer Verschmelzung alle erzielten Gewinne mehrerer Jahre auf einmal versteuert werden müssen und die Steuerstundung damit geschwächt wird. Tatsächlich könnte auch hier das Argument der Diversifikation angeführt werden, da durch die Aufteilung auf mehrere vergleichbare ETFs verschiedener Anbieter auch dieses „Risiko“ einer Verschmelzung gestreut werden kann.

Eine andere Betrachtungsweise: Mehrere ETFs erhöhen wiederum wahrscheinlich das Risiko, von einer Verschmelzung oder Schließung betroffen zu sein. Tritt dieser Fall jedoch ein, kann es sein, dass die Auswirkungen auf dein Depot geringer sind, da dein Geld auf mehrere ETFs verteilt ist.

Irgendwann stellt sich aber auch hier die Frage, wie weit man mit dem Versuch der Optimierung bis ins letzte Detail gehen möchte. Insbesondere, da das Argument einer 1-ETF-Strategie als Konzept für ein unkompliziertes und langfristig betrachtet vermutlich erfolgreicheres Depot im Vergleich zur zeitaufwändigeren und mit vielen Einzelaktien bestückten Variante in Eigenregie nach wie vor gilt.

Weitere Informationen und Quellen

Deine Erfahrung mit ETF-Verschmelzungen?

Hast du bereits Erfahrungen mit ETF-Verschmelzungen gemacht? Im Dokument von Amundi heißt es außerdem auch „Wenn Sie jedoch nicht an der Verschmelzung teilnehmen möchten, können Sie die Rücknahme oder den Umtausch Ihrer Anteile am übernommenen Teilfonds gemäß Abschnitt C dieser Mitteilung beantragen.“ -> Habt ihr schon Erfahrungen mit einer solchen „Rücknahme“ gesammelt? Hinterlasst gerne einen Kommentar!

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