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Hier im Blog geht es selten um Politik, aber die Gedanken einiger Leser vor den Einigungen der neuen Regierung in Deutschland bewegen mich nun dazu, einmal kurz die nun beschlossenen Punkte im Koalitionspapier zu thematisieren, die gerade veröffentlicht wurden. Besonders eine mögliche Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 % auf 30 % oder gar eine Reaktivierung der Vermögensteuer hat in den letzten Wochen für einige Diskussionen und Unsicherheiten bei Privatanlegern gesorgt. Im nun veröffentlichten Dokument ist davon keine Rede. Einige Formulierungen sind aber insgesamt eher vage und werfen Fragen auf. Der Koalitionsvertrag und der Blick auf die Finanzen!

Der Fokus liegt dabei auf den Punkten, die für Privatanleger relevant sein können – also Themen rund um Kapitalmärkte, Altersvorsorge und steuerliche Rahmenbedingungen in chronologischer Reihenfolge. (Der Artikel wird laufend aktualisiert.)

Gesetzliche Rente soll „verlässlich“ bleiben – private Vorsorge bleibt wichtig

Gesetzliche Rente soll stabil bleiben – private Vorsorge weiterhin notwendig
Rente, Alterssicherung, Reha, Sozialversicherungen und Selbstverwaltung (Link zur PDF)

Bis zum Jahr 2031 soll das Rentenniveau von 48 Prozent gesetzlich garantiert bleiben – eine wichtige Stabilitätszusage. Doch klar ist auch: Diese Sicherheit wird mit Steuergeld erkauft, und die Regierung will künftig alle drei Säulen der Altersvorsorge stärker verzahnen.

Was bedeutet das?

Wer heute vorsorgt, sollte sich wie bisher nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Die Koalition spricht sich nicht gegen private Vorsorgemodelle aus – im Gegenteil: Die Diskussion über ein „Gesamtversorgungsniveau“ zeigt, dass Altersvorsorge in Deutschland künftig umfassender gedacht werden soll. Für Anleger heißt das weiterhin: Breit aufstellen lohnt sich.

Altersvorsorgedepot? Die „Frühstart-Rente“

Und gleich im folgenden Abschnitt geht es dann um dieses Thema:

Koalitionsvertrag und der Blick auf die Finanzen
Pläne zur sogenannten Frühstart Rente (Link zur PDF)

Die Regierung plant die Einführung einer sogenannten „Frühstart-Rente“ ab 2026. Für jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sollen monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot eingezahlt werden – steuerbegünstigt und privat organisiert. Ab dem 18. Lebensjahr kann freiwillig weiter eingezahlt werden, mit Auszahlung zum Rentenalter​.

Was bedeutet das für Anleger?

Auch wenn es kleine Summen sind, verdeutlicht die Richtung: Kapitaldeckung statt reinem Umlagesystem wird politisch gefördert. Das kann mittelfristig zu mehr Akzeptanz für Aktienanlagen in der Altersvorsorge führen – und damit auch die Bedeutung der Kapitalmärkte für Privatanleger stärken.

Finanztransaktionsteuer: Kein nationaler Alleingang geplant

Finanztransaktionsteuer
Finanztransaktionsteuer (Link zur PDF)

Die Regierung spricht sich zwar für eine Finanztransaktionsteuer aus, möchte diese aber nur gemeinsam mit den europäischen Partnern umsetzen​. Eine eigenständige „Finanztransaktionsteuer innerhalb von Deutschland“ ist also derzeit nicht vorgesehen. Das Thema bleibt aber auf der politischen Agenda – insbesondere im europäischen Kontext.

Keine konkreten Steuererhöhungen für Kapitalerträge – weiterhin Abgeltungsteuer?

Der Koalitionsvertrag enthält keine Ankündigung zur Abschaffung der Abgeltungsteuer oder zur höheren Besteuerung von Kapitalerträgen. Das könnte viele Privatanleger erst mal beruhigen. Zwar wurde das Thema in vergangenen Wahlkämpfen immer wieder diskutiert – aktuell bleibt die Versteuerung von Kapitalerträgen auf dem bekannten Niveau (25 % plus Soli) bestehen. Voerst keine Neuigkeiten oder Änderungen also.

Krypto-Regulierung?

Koalitionsvertrag und der Blick auf die Finanzen
Koalitionsvertrag und der Blick auf die Finanzen: Pläne zur Regulierung von Kryptowerten (Link zur PDF)

„Die Regulierung von Kryptowerten, des Grauen Kapitalmarkts und der Schattenbanken werden wir auf Lücken überprüfen und diese gegebenenfalls schließen.“​

Was bedeutet das?

Die neue Regierung kündigt an, sich um Regulierungslücken im Kryptobereich zu kümmern. Es bleibt offen, wie konkret und in welchem Tempo das passieren soll, doch das Signal ist klar: Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte stehen auf dem politischen Radar – allerdings eher unter dem Gesichtspunkt der Marktaufsicht und Finanzstabilität als im Sinne einer aktiven Förderung.

Finanzberatung bleibt zweigleisig

Pläne zur Provisionen für Finanzberatung (Link zur PDF)

Die Regierung hat sich klar dazu bekannt, sowohl Provisions- als auch Honorarberatung weiter zu erlauben. Gleichzeitig wird geprüft, ob die BaFin ausreichend Mittel hat, um Fehlanreize in der Provisionsberatung zu erkennen und zu verhindern​.

Was bedeutet das?

Die Wahl zwischen beiden Beratungsmodellen bleibt bestehen – Transparenz und Aufklärung könnten aber künftig stärker reguliert werden. Wer auf Beratung setzt, sollte weiterhin genau prüfen, ob die Empfehlungen wirklich im eigenen Interesse erfolgen oder durch Provisionen beeinflusst sind.

Auch der digitale Euro wird erwähnt: Die Regierung spricht sich dafür aus, diesen zu unterstützen – sofern er einen echten Mehrwert bietet und die Privatsphäre schützt​.

Weitere Quellen

So viel zum Koalitionsvertrag und der Blick auf die Finanzen. Welche Punkte sind euch noch aufgefallen? Diskutiert gerne mit.

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3 Gedanken zu „Koalitionsvertrag und der Blick auf die Finanzen“

  1. Guten Abend und danke für die Berichterstattung – ein Glück wurde die Steuer nicht wie von SPD gewünscht von 25 auf 30 Prozent erhöht und auch die Pläne, dass Immobilien nicht mehr nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden dürfen sollen (außer bei Eigennutzung) kann ich hier nicht finden. Super!

    Antworten
    • Hallo zusammen,
      mich würde ganz grundsätzlich interessieren inwiefern das Finanzministerium bei Änderungen im Hinblick auf die aktuelle Besteuerung von Kapitalerträgen selbstständig handeln kann und was demgegenüber per Gesetzesänderung durch Mehrheitsbeschluss durch den Bundestag müsste. Ein nicht zu unterschätzender Handlungssspielraum ist ja vorhanden, was beispielsweise bei der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten deutlich wurde.
      Dementsprechend hat es für mich zumindest ein „Geschmäckle“, dass sich im Koalitionsvertrag gerade keine Aussage zur Beibehaltung der aktuellen Handhabung der Besteuerung von Kapitalerträgen findet.

      Antworten
  2. Noch ein paar andere Punkte aus dem Koalitions-Marketingtext die aus Privatanlegersicht potentiell interessant sind:

    „Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden wir durch eine praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht weiter stärken“ <- hört sich gut an, aber was sie sich dann konkret darunter vorstellen ist wie bei den meisten Punkte völlig unklar

    "Wir unterstützen eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene." <- Also falls die EU Kommission sich irgendwann mal mit diesem Punkt beschäftigen sollte ist man eher dafür als dagegen, einen eigenen Plan hat man nicht.

    "Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen
    Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der
    Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren. Wir prüfen eine Ausweitung des Kreises der
    Förderberechtigten. Wir wollen dieses neue Produkt mit einer möglichst einfachen staatlichen
    Förderung für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten. Kern der
    reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes
    geben soll." – Also das was die FDP geplant hatte abzüglich sämtlicher Konkretisierungen. Aber gut, konkret ist in diesem Papier ohnehin nicht viel.

    "Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt. " – Da mit Sicherheit nicht alles finanzierbar sein wird kann man davon ausgehen dass vieles nicht umgesetzt wird. Und ich vermute mal dass das dann wie gehabt bevorzugt Dinge sein werden deren positive Auswirkungen weit in der Zukunft liegen (a la private Altersvorsorge) um die direkt relevanten Zusagen (Mütterrente, Rentenniveau, …) umsetzen zu können.

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