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BSDEX-Transfer-of-Funds-Regulation

Regulatorische Änderungen bei Krypto-Brokern

Lisa Osada (Aktiengram.de)
Letzte Aktualisierung:

Die meisten Nutzer von Kryptobörsen in Deutschland werden von den entsprechenden Plattformen oder Brokern bereits darüber informiert worden sein, dass zum 30. Dezember 2024 neue, umfangreiche regulatorische Änderungen in Kraft treten. Bereits im April 2023 wurde im EU-Parlament über diese Änderungen abgestimmt. Um welche Regulatorische Änderungen bei Krypto-Brokern es sich genau handelt, inwiefern ihr davon betroffen seid und ob ihr vor dem Inkrafttreten noch etwas beachten müsst, möchte ich in diesem Artikel kurz erklären.

Transfer of Funds Regulation (ToFR) / Travel Rule

Die ToFR wurde mit großer Mehrheit im EU-Parlament verabschiedet und ist somit eine EU-Verordnung. Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz von Finanztransaktionen zu erhöhen. Dadurch sollen Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpft und der Verbraucherschutz erhöht werden. Insbesondere Unternehmen, die den Handel mit Kryptowährungen anbieten (sogenannte CASPs (Crypto-Asset-Service-Provider oder Crypto-Asset-Service-Provider), wie beispielsweise Bison* oder BSDEX* von der Börse Stuttgart, werden durch die Verordnung verpflichtet, Informationen über Sender und Empfänger von Überweisungen zu überwachen und zu speichern, um eine Rückverfolgbarkeit für Behörden zu ermöglichen. Die Informationen umfassen unter anderem Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontodaten.

Darüber hinaus sind die CASPs verpflichtet, „ungewöhnliche“ oder „verdächtige“ Transaktionen zu identifizieren und den zuständigen Behörden zu melden.

Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass diese Regelung auch für Transaktionen ab einem Gegenwert von 1000€ auf sogenannten „unhosted“ oder „self-hosted“ Wallets gilt. Unter unhosted Wallets versteht man alle Wallets, die direkt von einer Person kontrolliert (also „selbst gehostet“ bzw. selbst verwaltet) werden, ohne dass ein Drittanbieter (wie z.B. eine Kryptobörse) Zugriff darauf hat. Zu den unhosted Wallets zählen beispielsweise Hardware-Wallets wie die Bitbox02* oder Ledger und verschiedene Software-Wallets. Der Transfer von Kryptowährungen zwischen zwei Privatpersonen ist von diesen Regeln jedoch nicht betroffen.

Beispiel: Du verwendest die Kryptobörse Bison, um Bitcoin im Wert von 2000€ zu kaufen. Anschließend möchtest du diesen Gegenwert von der Börse abbuchen und auf deine Hardware-Wallet Bitbox02 übertragen. Bisher konntest du dies ohne weitere Prüfung tun. Mit Inkrafttreten der ToFR am 30.12.2024 ist Bison verpflichtet, Informationen über Sender und Empfänger zu prüfen und zu speichern und verlangt einmal jährlich einen entsprechenden Eigentumsnachweis für deine self-hosted Wallet.

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Nachweis der Inhaberschaft durch den Satoshi-Test

CASPs müssen nachweisen, dass der Nutzer auch der tatsächliche Besitzer der angegebenen Wallet-Adresse ist, was insbesondere bei selbstverwalteten Wallets kompliziert sein kann. Um dieses Problem zu lösen, wird der sogenannte „Satoshi-Test“ verwendet. Der Satoshi-Test ist wahrscheinlich das am meisten kritisierte Element dieser Regulierung.Bevor ich kurz auf die Kritik eingehe, möchte ich kurz zeigen, wie der Test funktioniert. Der Nutzer muss beweisen, dass er die volle Kontrolle über sein selbstverwaltetes Wallet hat, indem er eine extrem kleine Transaktion (auch Mikrotransaktion genannt) in der entsprechenden Kryptowährung von diesem Wallet an eine bestimmte Zieladresse sendet. Der überwiesene Betrag muss einen bestimmten festgelegten Gegenwert in Euro haben (50 Cent bis 1 €), um als Eigentümer identifiziert zu werden. Dieser Eigentumsnachweis muss laut BSDEX nur einmal im Jahr erfolgen und nicht bei jeder Transaktion über 1000€.

Kritik am Satoshi-Test

Der Satoshi-Test wird aus verschiedenen Gründen stark beanstandet. Der wohl gewichtigste Kritikpunkt ist, dass der Test keinen echten Eigentumsnachweis liefert. Es wird lediglich geprüft, ob der Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt die Kontrolle über das Wallet hat oder ob er nur jemanden kennt, der gerade Zugriff auf das Wallet hat.

Ein weiteres Problem ist die Kompatibilität mit der Art und Weise, wie moderne Bitcoin-Wallets die Privatsphäre der Nutzer durch das sogenannte UTXO-Modell schützen. Dabei wird nach jeder Bitcoin-Transaktion eine neue Adresse generiert. Da bei jeder Transaktion eine neue Adresse generiert wird, müsste bei jeder weiteren Transaktion der Satoshi-Test für die neue Adresse durchgeführt werden. Dieses Problem muss natürlich nicht unbedingt auftreten und man kann auch nur eine feste Adresse verwenden, profitiert dann aber nicht von dieser sinnvollen Zusatzfunktion zum Schutz der Privatsphäre.

Es gibt sicher noch andere kritisierbare Punkte, aber vor allem diese beiden scheinen mir im Moment die wichtigsten zu sein.

Was kann man jetzt tun?

Generell ist es ratsam, nicht zu viele Kryptowährungen auf den Börsen zu haben. In der Vergangenheit sind Börsen schon zu oft Opfer von Hackern geworden und es gibt im Gegensatz zu Banken keine Einlagensicherung. Es ist daher generell eien gute Idee, eine eigene Hardware Wallet zu betreiben. Ein kleines Tutorial zur Einrichtung einer Bitbox02 habe ich hier bereits beschrieben.

Wer bereits eineself-hosted Wallet besitzt und noch einen größeren Betrag auf der Kryptobörse seines Vertrauens liegen hat, hat noch bis zum 30. Dezember Zeit, diesen Betrag abzuheben. Versteht mich an dieser Stelle nicht falsch: Auch nach dem 30.12. hat natürlich jeder weiterhin die Möglichkeit ohne Probleme an seine Kryptos zu kommen und diese auf seine Hardware Wallet zu senden, nur werden dort diverse Daten gespeichert und man muss den Satoshi Test bestehen. Die Möglichkeit, einfach mehrere Überweisungen unter 1000€ zu tätigen, soll weiterhin möglich sein. Hier fallen allerdings gegebenenfalls entsprechend höhere Transaktionsgebühren an.

Wer bislang noch keine Hardware Wallet besitzt und gleichzeitig nicht mehr die Zeit hat, eine solche zu bestellen und einzurichten, aber dennoch vor Inkrafttreten der Transfer of Funds Regulation einen größeren Wert transferieren möchte, dem bleibt noch die Möglichkeit, sich vorübergehend eine Software Wallet einzurichten, um dann im besten Fall auf die neu eingerichtete Hardware Wallet zu transferieren.

Fazit

Ich hoffe, dass ich mit diesem Bericht das neue Regelwerk etwas verständlicher machen konnte und dass es euch weiterhilft. Generell würde ich mich von so einer Änderung nicht verrückt machen lassen. Auch wenn es vor allem für die Krypto-Community sicherlich ein harter Schlag ist, dass das System stärker überwacht und weniger anonym wird, ist das ein Zustand, den wir mit unseren Konten im normalen Geldsystem schon lange haben. Das soll nicht heißen, dass ich von den Änderungen begeistert bin, aber wenn dadurch das „allgemeine Vertrauen“ in Kryptowährungen und insbesondere in Bitcoin in der Bevölkerung gestärkt wird, hat es am Ende vielleicht sogar etwas Gutes.

Wie ist eure Meinung zu dem Thema oder habt ihr weitere Gedanken dazu?

FAQs zur neuen ToFR Regulierung

Bin ich von der Regulierung betroffen, wenn ich meine Kryptowährungen bei einem Neobroker gekauft habe?

Falls dein Neobroker die Funktion anbietet, die Kryptowährungen auf ein anderes Wallet zu versenden, bist du vermutlich von der Regulierung betroffen. Sofern diese Funktion nicht verfügbar ist, solltest du auch nicht direkt von der Regulierung betroffen sein, da der Versand von Kryptowährungen ohnehin nicht möglich ist.

Für welche Kryptowährungen gilt die neue Regelung?

Generell gelten die neuen Regulatorien für alle Kryptowährungen. Allerdings gibt es für die folgenden Produkte Ausnahmen: Security Token: Diese gelten als Finanzinstrumente und unterliegen der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) sowie den entsprechenden nationalen Gesetzen, in Deutschland beispielsweise dem Wertpapierhandelsgesetz.
Non-Fungible Token (NFT): In der Regel fallen NFTs nicht unter die MiCAR. Allerdings können Token, die als NFTs bezeichnet werden, aber nicht die entsprechenden Eigenschaften aufweisen, dennoch in den Anwendungsbereich der MiCAR fallen.

Weitere Quellen zum Thema

  • Umstrittene Regulierung: Transfer of Funds & Satoshi-Test – Was ist das? Blocktrainer
  • Dienstleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten gemäß MiCAR, BaFin

📀 Disclaimer: Das Investieren in Kryptowährungen ist mit Risiken verbunden. Ihr handelt immer auf eure eigene Verantwortung! Bitte betreibt dabei immer eure eigene Recherche. Das gilt sowohl für Gebühren, Kennzahlen als auch für die Qualität von Kryptowährungen. Die genannten Informationen oder Kennzahlen wurden nach bestem Wissen und Gewissen notiert. Dabei besteht keine Garantie auf Richtigkeit oder Aktualität der Daten. Die genannten Informationen stellen keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und auch keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen oder sonstigen Finanzprodukten dar. Es handelt sich zu keinem Zeitpunkt um eine Anlageberatung, Empfehlung, Steuerberatung oder sonstige fachliche Beratung.

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3 Gedanken zu „Regulatorische Änderungen bei Krypto-Brokern“

  1. Hi Lisa, vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung. Ich frage mich, ob es jetzt nicht besser wäre, alles in eine Kryptobörse, z. B. Bison, zu transferieren, um später keine Probleme mit Self-Hosted-Wallets zu bekommen. Mir persönlich macht es nichts aus, wenn ein Anbieter Daten über mich hat. Ich lege keinen Wert auf ein anonymes Wallet. Was meinst Du dazu?

    Antworten
    • Hi Dirk, danke dir!

      Ich denke eigentlich nicht, dass man in Zukunft wirkliche Probleme mit self-hosted Wallet bekommen wird. Im „schlimmsten Fall“ muss man den Eigentumsnachweis erbringen, wenn du die Kryptos zu Bison transferieren möchtest – das würde man aber ja ohnehin nur tun, wenn man vor hat seine Kryptos zu verkaufen. Solltest du das tatsächlich in absehbarer Zeit vorhaben, kann es Sinn machen, jetzt schon alles auf die Börse zu ziehen, um den komplexeren Ablauf des Eigentumsnachweises zu vermeiden. Sofern du in nächster Zeit nichts verkaufen möchtest, halte ich persönlich weiterhin die Aufbewahrung auf einer self-hosted Wallet für die bessere Option.

      Antworten

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