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Aktiengram Podcast | Folge 28 Geldanlage für Kinder

Lisa Osada (Aktiengram.de)
Letzte Aktualisierung:

In der heutigen Aktiengram Podcast | Folge 28 Geldanlage für Kinder thematisiere ich einmal den Bereich Geldanlage für Kinder.

Ich spreche über die Themen Junior Depot, Steuerfreibeträge und Gedanken und Möglichkeiten um das Thema Aktien schon in jungen Jahren attraktiv zu machen. (Siehe auch: Taschengeld Depot | Dividende als Taschengeld.)

Auch hatte ich hier in der Community vor einiger Zeit gefragt: Welches Junior Depot ist das beste?

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Steuerfreibetrag von ETFs

Hier das im Podcast genannte Beispiel, dargestellt mit dem Rechner von Finanzfluss. Bei einer angenommenen investierten Summe von 45.000 € in einen ausschüttenden Welt-ETF mit einer durchschnittlichen Ausschüttungsrendite von 2,5% würde man jährlich den steuerlichen Freibetrag durch die Ausschüttungen des ETF ausschöpfen können und dabei keinen Cent Steuern darauf zahlen müssen.

(Als positiver Nebeneffekt kommt hier noch die Teilfreistellung für Aktienfonds mit einer Aktienquote von > 51 % hinzu - ohne die Teilfreistellung würde die Summe "nur" rund 32.000 € betragen.)
(Als positiver Nebeneffekt kommt hier noch die Teilfreistellung für Aktienfonds mit einer Aktienquote von > 51 % hinzu – ohne die Teilfreistellung würde die Summe „nur“ rund 32.000 € betragen, bis zu der keine Steuern auf die Ausschüttungen anfallen. 30% Teilfreistellung bedeutet, dass nur 70% der ETF-Erträge steuerpflichtig sind.)

Steuerlicher Freibetrag 801 € / Jahr (bis 2022)

Da man jedes Jahr „aufs Neue“ seinen steuerlichen Freibetrag für Kapitalerträge bekommt (und diesen nicht „ansammeln“ oder „später ausschöpfen“ kann), halte ich es für sinnvoll, diesen schon zu Beginn mit einem ausschüttenden ETF oder auch Aktien „auszunutzen“. Im Jahr 2023 wurde der Freibetrag auf 1000 € erhöht; dann lassen sich also jährlich 1000 € steuerfrei aus seinen Investitionen einnehmen ohne etwas dafür verkaufen oder aktiv werden zu müssen. Einfach durch die anfallenden Ausschüttungen. Wenn man das ausgeschüttete Geld dann noch reinvestiert, ergibt sich hier langfristig gesehen ein Vorteil, da keine Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttungen anfallen, also die Summe „netto“ gleich wieder investiert werden kann.

Aktualisierung mit Freibetrag 1000 € / Jahr (ab 2023)

Bei einem Freibetrag von 1000 € pro Jahr beträgt der Maximalbetrag in ausschüttende ETFs mit den ansonsten gleichen Bedingungen von oben (2,5 % Ausschüttung, 30 % Teilfreistellung) ungefähr 57.000 €.

Der Steuerfreibetrag wäre optimal ausgenutzt, wenn maximal 57.143 € in ausschüttende ETFs unter den oben genannten Bedingungen investiert werden.

Demnach wäre es in meinen Augen besonders sinnvoll, bei einem Kinder-Depot bereits ab dem ersten Lebensjahr den steuerlichen Freibetrag zu nutzen / auszuschöpfen und sich so diesen Vorteil Jahr für Jahr mitzunehmen. Wenn wir von beispielsweise 18 Jahren ausgehen, die eine solche Summe investiert ist, ergibt sich bei einem investierten Betrag von 45.000 € und einer Ausschüttung von 2,5% p.a. (dank Teilfreistellung) die Summe von jährlich 1.125 €, die steuerfrei eingenommen werden kann. In 18 Jahren sind das immerhin 20.250 €. (Plus die voraussichtliche Wertsteigerung des ETFs.) Ohne die ETF-Teilfreistellung wären es bei 32.000 € mit 2,5% Ausschüttung jährlich „nur“ 800 €, sodass in 12 Jahren hier 9.600 € zusammenkommen.

Vorabpauschale

Ergänzend sei noch gesagt, dass sobald es wieder einen Basiszins gibt, die Vorabpauschale bei ETFs einen Teil des Freibetrags ausnutzt. Bedeutet, wenn man eine große Summe in beispielsweise einem thesaurierenden ETF hält, wird der Freibetrag auch hier potenziell genutzt werden.

Einkommensteuerfreibetrag

Derzeit können außerdem „zusätzlich“ noch fast 10.000 € pro Jahr steuerfrei durch den Einkommensteuerfreibetrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung vereinnahmt werden.

Wichtig ist, wie im Podcast bereits angesprochen, noch der Hinweis zum Thema BAföG-Förderung. Hier sind derzeit lediglich 8.200 € Vermögen im Rahmen einer BAföG-Förderung unberücksichtigt. Alles darüber wirkt sich dann auf die Möglichkeit einer Förderung aus. Für mich persönliche wäre das allerdings kein Argument, das gegen ein Kinder-Depot spricht.

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Die im Podcast besprochenen Themen stellen keine Anlageberatung und auch keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten dar. Es handelt sich zu keinem Zeitpunkt um eine Anlageberatung, Anlageempfehlung, Steuerberatung oder sonstige fachliche Beratung. Kapitalanlagen bergen Risiken. Bitte betreibt immer eure eigene Recherche! Das gilt sowohl für Kennzahlen als auch für die Qualität von Aktien, ETFs und sonstigen Finanzprodukten.

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5 Gedanken zu „Aktiengram Podcast | Folge 28 Geldanlage für Kinder“

  1. Die Idee mit der gedruckten Aktie ist ja klasse – den Gedankengang muss ich gleich meinem Freund erzählen. Schöne Idee. Liebe Grüße

  2. Hallo Lisa,

    sehr schöne Folge mit sehr gutem Inhalt. Danke.
    Neben dem skizzierten BaföG-Problem droht auch Fortfall der Familienversicherung der GKV. Es geht zwar um höhere Summen (derzeit 470 € monatlich), aber ist vielleicht trotzdem relevant.
    Liebe Grüße

  3. Mir läuft es jedes Mal kalt den Rücken herunter, wenn ich „Raketenwissenschaft“ höre. Das schönere Wort heißt einfach „Hexenwerk“.

    Ansonsten finde ich den Podcast super: sehr schöne Gedanken, sehr interessante Themen und sehr spannende Gäste. Weiter so!

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