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Eine Ad-hoc Meldung wird herausgegeben bei wichtigen Ereignissen die ein börsengelistetes Unternehmen betreffen. Zu diesen Ereignissen zählen Informationen, die den Börsenkurs eines Unternehmens erheblich beeinflussen könnten. Darunter zählen zum Beispiel die Gewinnwarnung, Übernahmeangebote oder Fusionen. Gesetzlich herrscht dabei die sogenannte „Pflicht zur Ad-hoc-Publizität“, vielleicht ist dir diese Meldung schon einmal aufgefallen. Häufig wird dazu noch die Quelle DGAP genannt.

Ziel und Grund für die Meldepflicht ist die Stärkung der Transparenz und des Vertrauens in die Kapitalmärkte. Beides wird erhöht, wenn alle Marktteilnehmer gleichzeitig mit neuen Informationen versorgt werden.

Beispiele Ad-Hoc Meldung

Gesetze

Rechtlich ist die Pflicht in der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) in Deutschland geregelt. Dahinter verbirgt sich eine euopäische Verordnung zur Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation. Je nach Art der Mittelung gelten in Deutschland verschiedene Meldefristen. Das Über- oder Unterschreiten liegt bei 4 Handelstagen. Ad-Hoc Meldungen sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den Börsen vorab mitzuteilen.

Gesetzliche Regelungen

Zusätzlich zu den beschriebenen Ad-Hoc Meldungen gibt es auch noch die Meldepflicht für Eigengeschäfte von Führungskräften, die director’s dealings oder director deals und Management Transaktionen.

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📕 Dieser Beitrag ist Teil des Aktiengram Börsenlexikons.
Hier findest du zahlreiche Begriffserklärungen, möglichst einfach und mit Beispielen beschrieben.

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2 Gedanken zu „Ad-hoc Meldung“

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