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Sicher habt ihr in den letzten Wochen oder Monaten auch von den Plänen zum Altersvorsorgedepot gelesen. Heute werfen wir einen Blick darauf, was genau geplant ist und wo es noch Verbesserungspotenzial gibt. Nach aktuellem Stand soll zum 01.01.2027 diese neue Möglichkeit der Vorsorge mit ETFs, Fonds und Anleihen in Deutschland entstehen. Am Freitag soll der Nachfolger zur Riester-Rente verabscheidet werden.

Der Artikel wird laufend aktualisiert.

Der Plan für das Altersvorsorgedepot

Der Fahrplan steht: Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes Ende 2025 verabschiedet hat, nahm das Vorhaben im Februar 2026 Fahrt auf. Am 24.03.2026 einigte sich die Koalition aus Union und SPD schließlich auf die finalen Details. Das Ziel der Bundesregierung liegt darin, das Altersvorsorgedepot als neue, renditestarke Säule der privaten Vorsorge ab dem 1. Januar 2027 an den Start zu bringen.

Das Herzstück des Plans ist die Abkehr von der bisherigen „Garantie-Pflicht“. Während Riester-Produkte oft durch teure Beitragsgarantien ausgebremst wurden, setzt das neue Depot voll auf die Ertragskraft des Kapitalmarkts. Konkret bedeutet das: Das investierte Geld kann ohne angezogene Handbremse in ETFs und Fonds fließen. Damit du nicht den Überblick verlierst, wird jeder Anbieter verpflichtet, ein kostengünstiges Standardprodukt anzubieten. Hier einigten sich Union und SPD aktuell auf einen Kostendeckel von 1,0 % der Effektivkosten p. a. (statt der ursprünglich geplanten 1,5 %) für das Standardprodukt. Hier gibt es jedoch auch weiterhin Kritik: Denn 1,0 % p.a. sind vergleichsweise viel, besonders über einen langen Zeitraum.

Aktuell gibt es auch noch eine einen Petition von Finanztip mit dem Ziel, diese Kosten auf maximal 0,5% zu deckeln.

Mögliche Förderungen

Die Förderung ist beitragsproportional. Das bedeutet: Was du einzahlst, bestimmt direkt die mögliche Zulage.

Die Grundzulage (Der Basis-Bonus):

Hier wird nach jährlicher Einzahlungshöhe gestaffelt:

  • Für jeden Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 €: 50 % Förderung (max. 180 €).
  • Für jeden weiteren Euro zwischen 360 € und 1.800 €: 25 % Förderung (max. 360 €).

Aktuell sind so insgesamt bis zu 540 € pro Jahr an staatlicher Förderung möglich (bisher waren max. 480 € geplant).

Wichtig: Die Zulagenförderung endet zwar bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr, aber du kannst dennoch mehr einzahlen. Bis zu 6.840 € pro Vertrag sollen hier möglich sein. Auch die Beträge über der Fördergrenze fallen in die steuerfreie Ansparphase.

Die Kinderzulage

Pro Kind gibt es einen Zuschlag von bis zu 300 € pro Jahr. Um die volle Kinderzulage mitzunehmen, genügt ein Eigenbeitrag von 25 € pro Monat (300 € im Jahr). Im ersten Entwurf waren hierfür noch 100 € im Monat nötig.

Berufseinsteiger-Bonus

Bist du bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt? Dann kannst eine einmalige Sonderprämie von 200 € als zusätzlichen Erhöhungsbetrag direkt in dein Depot erhalten.

Mindestbeitrag & Steuern

  • Du musst mindestens 120 € pro Jahr (nur 10 € im Monat!) einzahlen, um förderberechtigt zu sein.
  • Steuerlich: Deine Beiträge und Zulagen kannst du als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt macht automatisch eine Günstigerprüfung: Du bekommst entweder die Zulage oder den Steuervorteil, je nachdem, was für dich am Ende mehr wert ist.

Steuerfreie Ansparphase

Während der Laufzeit musst du dich nach der aktuellen Planung weder um die Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag oder Vorabpauschale und Kirchensteuer kümmern. Auch Umschichtungen, z. B. wenn du Gewinne realisierst oder das Portfolio neu gewichtest, bleiben steuerfrei und ermöglichen so eine Steuerstundung.

Welche Wertpapiere dürfen in das Altersvorsorgedepot?

Im Fokus stehen vor allem Fonds und ETFs. Diese müssen den Risikoklassen 1 bis 5 (nach dem SRRI-Standard) angehören. Beliebte Produkte wie ETFs auf den MSCI World oder den FTSE All-World fallen in diese Kategorien und sind nach diesem Stand also förderfähig. Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate etc. finden dagegen keinen Platz.

Wann kann man das eingezahlte Geld nutzen?

Das Geld im Altersvorsorgedepot ist zunächst einmal für deinen Ruhestand reserviert. Der reguläre Zugriff auf dein angespartes Kapital beginnt in der Auszahlungsphase, die aktuell zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr begonnen werden kann. Hier hast du die Wahl zwischen zwei Modellen:

  • Einer lebenslangen Rente
  • einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr läuft.

Du kannst dir außerdem zu Beginn einmalig bis zu 30 % auszahlen lassen. Beachte, dass diese mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert wird.

Vorzeitige Entnahme

Grundsätzlich ist eine vorzeitige Entnahme zwar nicht ausgeschlossen, sie wird vom Staat jedoch als „förderschädlich“ eingestuft. Das bedeutet: Du musst alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile der vergangenen Jahre zurückzahlen. Eine Ausnahme ist geplant für angehende Eigenheimbesitzer: Entnahmen für selbst genutztes Wohneigentum sind zulässig und gelten nicht als förderschädlich.

Auszahlungsphase

In der Auszahlungsphase sind dann Steuern fällig, allerdings in den meisten Fällen nach heutigem Stand zu besseren Bedingungen als im Erwerbsleben. Die geförderten Beiträge und deren Erträge versteuerst du mit deinem dann persönlichen Einkommensteuersatz. Für Beträge, die du über die Fördergrenze hinaus eingezahlt hast, gelten oft günstigere Regeln wie die Ertragsanteilsbesteuerung.

Kann das Vermögen aus dem Altersvorsorgevertrag vererbt werden?

Das Guthaben ist grundsätzlich vererbbar, aber es gibt steuerliche Spielregeln.

  • Ehepartner: Verstirbt der Partner, kann das Guthaben steuerfrei auf das Altersvorsorgedepot des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Die Förderung bleibt dann erhalten.
  • Andere Erben: Wird an Kinder oder Dritte vererbt, müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden. Der Rest vom Depot geht ganz normal an die Erben.
  • Besonderheit Leibrente: Wählst du die lebenslange Rente, endet die Zahlung normalerweise mit dem Tod.

Du kannst eine Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre) vereinbaren. Stirbst du früher, erhalten Hinterbliebene die Rente für den restlichen Zeitraum.

Altersvorsorgedepot: Welche Broker sind dabei?

Die ING* hat bereits Informationsseiten geschaltet und signalisiert deutlich, dass sie als Anbieter für das neue, staatlich geförderte Depot bereitstehen wird und auch Scalable Capital* hat sich bereits dazu geäußert und eine eigene Landingpage zum Thema veröffentlicht. Neu hinzugekommen ist der Plan für ein staatlich organisiertes Altersvorsorgedepot, das als günstige öffentlich-rechtliche Standardlösung fungieren soll.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen und wer nicht?

Die Pläne zum Altersvorsorgedepot enthalten klare Regeln, wer zu der Gruppe der sogenannten „unmittelbar Förderberechtigten“ gehört. Diese umfasst vor allem klassische Arbeitnehmer und Auszubildende in versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen sowie Beamte, Richter und Berufssoldaten. Ebenfalls zugangsberechtigt sind Eltern während der dreijährigen Kindererziehungszeit, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen und Bezieher von Entgeltersatzleistungen.

Ganz neu: Nach der aktuellen Einigung dürfen ab Start 2027 auch Selbstständige in das geförderte Altersvorsorgedepot einzahlen.

Auch Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sowie pflichtversicherte Landwirte, Künstler und Publizisten können das Depot nutzen. Wer selbst keine dieser Voraussetzungen erfüllt, aber mit einem förderberechtigten Partner verheiratet ist, kann unter bestimmten Bedingungen zumindest über den Ehegatten die Grundzulage erhalten (mittelbare Förderberechtigung).

Ausgeschlossen sind weiterhin Minijobber, die den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt haben, sowie Personen, die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen.

Fazit

Die finale Umsetzung interessiert mich auf jeden Fall sehr und ich möchte das Angebot auch selbst nutzen, parallel zu meinen bisherigen Depots und Investitionen. Welche Gedanken habt ihr dazu? Werdet ihr das Angebot nutzen?

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2 Gedanken zu „Pläne zum Altersvorsorgedepot“

  1. Die Ideen zur neuen Riesterförderung sind nach meinem Wissen noch nicht in Gänze festgezurrt. Es sollte niemanden davon abhalten, auch dieses Jahr noch einen Riestervertrag abzuschließen; insbesondere Geringverdiener. Grund: Bislang kann bei entsprechender Vorraussetzung die volle Förderung auch mit dem Mindestbeitrag 5€/Monat erhalten. Es steht dem Versicherten frei später noch weitere Riesterverträge abzuschließen oder zu switchen.

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