Französische Quellensteuer reduzieren

Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren

Lisa Osada
von Lisa Osada

Hallo zusammen! Nachdem mein Depotübertrag der LVMH-Position von comdirect zu DKB erfolgreich war, beschreibe ich in diesem Artikel heute, das Vorgehen um die Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% zu reduzieren. Die Dokumentation zum Depotübertrag findet ihr in diesem Artikel. Die Befreiung kostet bei der DKB rund 12 € und gilt für 3 Jahre.

Update am 05.08.21: Leider kann ich nicht genau sagen, wie lange es nun schlussendlich bis zum Eintrag durch die DKB gedauert hat, da ich hier keine separate Info erhalten habe. Ich habe selbst gestern dort per E-Mail nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass der Eintrag erfolgreich vorgenommen wurde:

Somit ist das zumindest „der Beleg“ dafür, dass die Anleitung wie hier beschrieben funktioniert. 🙂

Die nächste LVMH-Dividende wird voraussichtlich Anfang Dezember gezahlt werden, dann kann ich euch den steuerlichen Vergleich zeigen.

In 4 Schritten zur Vorabbefreiung

  1. Falls noch nicht vorhanden: Kostenloses Online-Depot bei der DKB eröffnen*
  2. Formular zur Vorabbefreiung anfordern (Muster-Text weiter unten im Beitrag.)
  3. Formular ausgefüllt an dein zuständiges Finanzamt senden (Geht häufig auch per E-Mail)
  4. Unterzeichnetes Formular in zweifacher Ausfertigung an die DKB senden (postalisch!)

Was ist das Problem der Quellensteuer?

Eigentlich sollte auf Kapitalerträge aus Frankreich mit Wohnsitz in Deutschland aktuell eine Quellensteuer von 12,8% erhoben werden.

Der gesetzliche Quellensteuerabzug auf französische Dividendenzahlungen beträgt 28%. „Nicht in Frankreich Gebietsansässige“ haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Quellensteuerabzug auf 12,8% zu vermindern.

Wie ihr hier seht, wurden mir bei meiner letzten Dividende von LVMH satte 26,5% Quellensteuer einbehalten. (Im Jahr 2020 waren es sogar immer 28%) Um diese Besteuerung zu verringern gibt es eine Möglichkeit über den „Antrag auf Vorabermäßigung“.

Hier einmal exemplarisch die Besteuerung „bisher“ bei einem Depot wo ich diese Möglichkeit nicht aktivieren kann:

Quellensteuer Frankreich Dividende
Quellensteuer Frankreich Dividende, comdirect

*Nach erfolgreicher Einrichtung bei der DKB sieht das Dokument dann wie folgt aus:*

Da ich plane, meine LVMH-Position weiter auszubauen und auch in Richtung Danone und Air Liquide interessiert bin, habe ich mich der Thematik nun einmal angenommen und beschreibe hier, wie man vorgehen kann, um das Thema Quellensteuer zu „verbessern“.

Wann lohnt sich die Vorabbefreiung?

Die Befreiung kostet für 3 Jahre rund 12 € – dazu kommt dann noch die Tatsache, dass man noch 1 % Steuern im Vgl. zu Deutschland sparen kann würde ich sagen: Sobald die zu erwartende Dividende die Gebühr maßgeblich übersteigt kann es Sinn machen die Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren.

Warum DKB?

Bei der DKB ist es vergleichsweise „einfach und günstig“ das entsprechende Formular für jeweils 3 Jahre zu hinterlegen, das mir ermöglicht mit den eigentlich richtigen 12,8% besteuert zu werden. Der Antrag kostet hier rund 12 €, bei anderen Banken ist das deutlich teurer.

Die genaue Vorgehensweise zur Beschaffung/zum Ausfüllen des steuerlichen Formulars folgt jetzt.

Her mit den Formularen

Zunächst benötigen wir von der DKB das 6-seitige Dokument „Formular 5000DE- Wohnsitzbescheinigung“. Dieses wird ausgefüllt und anschließend zum Finanzamt gesendet. Die Antwort des Formulars kann man dann wieder bei der DKB einreichen um in den Genuss der Befreiung zu kommen. Diese Vorabbefreiung ist für 3 Jahre gültig und kostet einmalig 11,90 €.

Das Formular könnt ihr auch hier erhalten: impots.gouv.fr (Übersicht aller Formulare)

Zum Erhalt des Formulars habe ich zunächst „formlos“ eine Anfrage über den DKB-Kontakt-Service gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Aktien aus Frankreich würde ich gerne das Formular zur Vorabbefreiung bei französischer Quellensteuer bei Ihnen einreichen.

Können Sie mir das Formular bitte zusenden? Viele Grüße (…)

Einen Tag später hatte ich auch schon alle Dokumente von der DKB dazu per E-Mail zugesandt bekommen.

Ausfüllhilfe Formular

Für das Formular erhaltet ihr von der DKB zusätzlich noch einmal eine Ausfüllhilfe für die PDF-Datei. Hier seht ihr genau, welche Felder ausgefüllt werden sollen. Beachtet beim Ausdruck, dass ihr es doppelseitig bedruckt, d.h. je Ausfertigung (2 x Deutsch, 1 x Französisch) ein einziges Blatt mit Vorder- und Rückseite.

Formular ausfüllen

Im Formular ist also einfach alles parallel zur Ausfüllhilfe einzutragen – Ihr müsst nur Seite 1 mit euren Daten füllen – die Inhalte auf der zweiten Ausführung, sowie weiter unten auf Französisch werden automatisch übernommen.

Formular, Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren

Wichtig ist lediglich, dass ihr am Besten immer „ALLEMAGNE“ statt Deutschland schreibt.

Bitte beachtet, dass keinerlei Streichungen auf dem Formular vorgenommen werden. Dieses führt regelmäßig zu Ablehnungen bei der Lagerstelle. Verwendet bitte nicht das Wort „DEUTSCHLAND“ – stattdessen das Wort „ALLEMAGNE“*

Wenn ihr fertig seid, habt ihr also insgesamt 3 Seiten (je doppelseitig bedruckt) vorliegen. Davon sind 2 auf Deutsch und 1 auf Französisch. Alle 3 Seiten kommen dann in einen Briefumschlag für das Finanzamt.

Ausgefülltes Formular an das Finanzamt senden

Das ausgefüllte Formular sendet ihr dann an euer jeweiliges Finanzamt. Damit wird euch dann der „Wohnsitz in Deutschland“ bestätigt. In meinem Fall habe ich noch ein zusätzliches Blatt als „Anschreiben“ beigefügt, weil ich nicht einfach nur „kommentarlos“ die Formulare dort hin senden wollte. (Wäre aber wohl auch kein Problem, das Anschreiben wegzulassen!)

Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie ein Formular (Wohnsitzbescheinigung) zur steuerlichen Vorabbefreiung für Dividendenerträge aus Frankreich.
Bitte senden Sie mir das Formular ausgefüllt wieder zurück.
Vielen Dank im Voraus. (…)“

Dann heißt es abwarten. Sobald das unterzeichnete Formular wieder bei euch eintrifft geht es dann weiter; nämlich auf dem Postweg in zweifacher Ausfertigung an die DKB.

Ein Hinweis aus der Community noch zum Versand an das Finanzamt: Die Blätter sollten weder gelocht, noch getackert dort hin versandt werden. Sonst kann es vorkommen, dass sie abgelehnt werden (müssen). Also einfach die Formulare ohne weitere „Modifizierung“ in einen Umschlag und ab dafür.

Antwort vom Finanzamt

Bei mir hat es ca. 1 Woche gedauert, bis ich das Formular unterzeichnet vom Finanzamt zurück erhalten habe. Im Brief enthalten war ein Deckblatt mit dem Titel „Ansässigkeitsbescheinigung„, sowie das unterzeichnete und abgestempelte Formular, einmal auf Deutsch, einmal auf Französisch. (Eines der deutschen Formulare wird dort einbehalten.)

Nun ist noch wichtig, dass ihr auch eure eigene Unterschrift darauf nicht vergesst und dann kann es an die DKB versendet werden. Ihr müsst dabei nur das Formular auf französisch in zweifacher Ausfertigung an die DKB senden. Hier im Bild noch einmal die wichtigen Dinge, die ihr nicht vergessen solltet:

Bitte beachten | Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren

Ich habe also die beiden Seiten in einen Umschlag gepackt und zusätzlich noch einen Zettel mit meiner DKB Depot- und Kundennummer dazugelegt.

Wohin mit dem ausgefüllten Formular?

Das unterzeichnete Formular sendet ihr dann (in zweifacher Ausfertigung) unter Angabe der DKB Depot- bzw. Kundennummer im Original an:


Deutsche Kreditbank AG
FB Handelsservice / Depot B
Taubenstr. 7-9
10117 Berlin


Wann muss das Formular spätestens bei der DKB AG vorliegen?

Frühestmöglich. Eine genauere Angabe ist nicht möglich, da Fristen bei der Lagerstelle je nach Zahlung variieren. Drei Wochen vor Zahlbarkeit der ersten Dividende ist die Hinterlegung bei der Lagerstelle zwingend erforderlich.


Kosten

Für die Hinterlegung berechnet die DKB aktuell eine Gebühr i.H.v. 11,90 EUR gemäß Preis und
Leistungsverzeichnis. (https://www.dkb.de/kundenservice/preise_bedingungen/)

(Evtl. müsste man hier noch die Kosten für das Porto an DKB und ggfls. Finanzamt mit einberechnen.)

Wann sollte man die Befreiung beantragen?

Dazu folgender Hinweis der DKB:

Da die DKB AG alle Bestände, die mit einem reduzierten Quellensteuerabzug gezahlt werden sollen, 3 Wochen vor jeder Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss, können etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) und Verschlüsselungen nach diesem Termin bis zum Dividendenstichtag nicht berücksichtigt werden!

Wann muss das Formular spätestens bei der DKB AG vorliegen?

4 Wochen vor Ex-Tag der ersten Dividendenzahlung.


Da die DKB AG alle Bestände, die mit einem reduzierten Quellensteuerabzug gezahlt werden sollen, 4 Wochen vor Ex Tag der ersten Dividendenzahlung bei der Zahlstelle anmelden muss, können etwaige Bestandsveränderungen (Zukäufe oder Depotüberträge) nach diesem Termin nicht berücksichtigt werden!


Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Attestation de Residence (Wohnsitzbescheinigung) 5000-DE in zweifacher Ausfertigung

Ausfüllhilfe

Hinweise:

  • Das Formular ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen
  • Es ist nach Möglichkeit in elektronischer Form auszufüllen.
  • Das Formular muss beidseitig bedruckt werden, d.h. ein einziges Blatt mit Vorder- und
    Rückseite! – Wichtig: die Rückseite muss komplett frei bleiben (keine Eintragungen).
  • Das Formular muss auf den Namen des Depotinhabers lauten. Bei Ehegattendepots sind
    deshalb beide Namen anzugeben, die Angabe einer Steuernummer bzw. Tax ID ist dabei
    ausreichend.
  • Streichungen und Ergänzungen auf dem Formular sind unzulässig.
  • Blatt 1 behält das zuständige Wohnsitzfinanzamt, Blatt 2 ist vom Kunden aufzubewahren, nur Blatt 3 (beachtet den doppelseitigen Ausdruck! Im PDF-Dokument mit dem Formular zur Wohnsitzbescheinigung sind „6 Seiten“ enthalten, wenn man es doppelseitig druckt ist Blatt 3 also die Seite mit der französischen Version) (Ausfertigung in französischer Sprache) muss für die französische
    Steuerbehörde bei der DKB AG –zweifach- eingereicht werden.
  • Die Steuernummer bzw. TaxID ist eine Pflichtangabe
  • Die Datierung des Kunden und des Finanzamtes muss in dem Kalenderjahr erfolgen, für
    welches die Vorabbefreiung erwirkt werden soll (bereits im Vorjahr datierte Formulare werden abgelehnt).
  • bei minderjährigen Depotinhabern ist zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde
    einzureichen.
  • Verwenden Sie bitte nicht das Wort „DEUTSCHLAND“ – nutzen Sie stattdessen das Wort
    „ALLEMAGNE“

Wie oft ist das Formular abzugeben?

Das 5000DE Formular ist für das laufende Jahr plus zwei weitere Kalenderjahre gültig und muss nach diesem Zeitraum bis zum 31.03. des Folgejahres erneuert werden. Hinweis: Wird im Folgejahr kein neues Dokument eingereicht, behält sich die franz. Zahlstelle vor, Dividendenzahlungen im 1. Quartal des Folgejahres mit vollem Quest-Satz abzurechnen, da steuerrechtlich die Ansässigkeitsbescheinigung nur für das laufende Kalenderjahr gilt. Januar bis März ist als Kulanzzeitraum zur Einreichung des „Folge-Dokumentes“ zu verstehen.

Wie lange dauert es?

Vom Anfordern des Formulars zur Vorabbefreiung bis zur Bestätigung der DKB hat es insgesamt ca. 3 Wochen gedauert.

Gebühr

Die Gebühr für die Eintragung wurde mir erst im September abgebucht – achtet also darauf, dass ihr den entsprechenden Betrag auf den Girokonto vorliegen habt.

Gebühr Vorabbefreiung

Französische Finanztransaktionssteuer

Zu beachten ist beim Kauf von französischen Aktien auch die Finanztransaktionssteuer.

Es fällt eine Steuer von 0,3% an, wenn:

  • Das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von mehr als 1 Milliarde € hat
  • Fällt nur beim Kauf an, nicht beim Verkauf
  • Steuer wird vom Kaufpreis berechnet

Hier am Beispiel meiner Position von L’Oreal

Frz. Finanztransaktionssteuer
Frz. Finanztransaktionssteuer

Auf der Webseite von Clearstream findet ihr weitere Informationen dazu.

Noch Fragen?

Falls es nun noch Fragen zum Thema „Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren“ gibt, gerne in die Kommentare damit!

Aktiengram auf Social Media


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44 Gedanken zu „Quellensteuer aus Frankreich auf 12,8% reduzieren“

  1. Hallo Lisa,

    danke dir für deine Arbeit.
    Hast du rein zufällig noch einen Link für die „Ausfüllhilfe“?

    Liebe Grüße Christian

  2. Hallo Lisa,

    wurde dir bei der DKB für Air Liquide beim letzten Aktiensplit 2022 von Fiskus auch Abgeltungsteuer abgezogen und voll auf den eingebuchten Betrag angewendet?
    Sollte dieser nicht Steuerneutral sein? Sonst ist man ja geprellt wenn man über den Split hinweg gehalten hat.

  3. Danke für die vielen Informationen zur Quellensteuerbefreiung.
    Einen Hinweis könntest du noch mit aufnehmen: Die Unterschrift muss in blauer Farbe geleistet werden, schwarz wird nicht akzeptiert. Bei mir wurde wegen der schwarzen Unterschrift leider die Weiterleitung der DKB verweigert und ich darf den ganzen Prozess nochmal durchlaufen.

    lG Eva

  4. Hallo Lisa,
    Ich möchte nur ein Depot für die französischen Aktien bei DKB eröffnen. Muss ich dann für das Verrechnungskonto = Girokonto auch 700€ regelmäßigen Geldeingang haben? Auf der Homepage und auch sonst finde ich keine Antworten.
    Lieben Dank.

  5. Bin immer wieder gerne auf Deiner Seite. Nun habe ich versucht, das 5000DE Formular auf meinem MAC auszufüllen. Leider werden die 2 anderen Seiten nicht automatisch ausgefüllt. Und manuell sind diese leider auch nicht zu bearbeiten. Was kann ich falsch gemacht haben? Liegt es am MAC?
    Liebe Grüße

  6. Hallo Lisa,

    kurz zur Info: Die Vorabbefreiung zur Quellensteuer diverser Länder (auch FR und NO) ist auch beim S Broker (Broker der Sparkassen) seit Oktober 2022 möglich. Die Kosten betragen 19,90 Euro für 3 Jahre und sind sicher nicht zu hoch.

    Ich brauche daher nicht zur DKB zu wechseln 🙂

    Gruss Gerhard

  7. Hallo,

    ich fülle aktuell auch das entsprechende Formular aus. Ist bei Beruf in der Tat nur „Individual“ einzutragen oder die Berufsbezeichnung der jeweils aktuellen Tätigkeit?

  8. Servus Lisa,

    sind die 12,– EUR bei der DKB tatsächlich alles, was an Kosten für 3 Jahre anfällt?

    Habe mir das eben bei der Consorsbank (habe dort LVMH im Depot) angesehen (btw: Vielen Dank für Deinen Artikel!!) und folgendes gefunden:
    „Die Formulare müssen dabei zwingend über uns als Bank eingereicht werden. Die Gebühren betragen aktuell 94,92 Euro pro Dividende. Eine Beantragung ist wirtschaftlich somit nur sinnvoll, wenn Sie eine einzelne Dividende erhalten haben, bei der die erstattungsfähige Quellensteuer den Betrag von 94,92 Euro übersteigt.“

    Das würde also im Fall LVMH bedeuten, 2x 94,92 pro Jahr! Im Gegensatz bei der DKB sind es 4,– EUR?

    Sry, ich hab mir nicht alle Kommentare durchgelesen…falls es schon irgendwo stehen sollte.

    Gruß,
    Kottan

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